| | Geschrieben von Zitat von Hellonly Hi wollte auch mal was zu dem vorderlader sagen
um den führen zu dürfen wenn es denn einer wäre muss man einen pulverschein haben sonst nichts.
allen noch viel spass beim sondeln 
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Bist du Innhaber eines Pulverscheines? Ich schon.
Führen und besitzen sind zwei paar Schuhe.
Wenn ich mit dem Vorderladergewehr zum Schießstand fahre, muss dieses in einem verschlossenen Behältnis erfolgen. Heißt, die Waffe darf nicht zugriffbereit sein. Das ist nicht führen einer Waffe, sonder nur der Transport von A nach B Gleiches gilt übrigens auch für Luftgewehre!
Führen bedeutet das jemand eine Waffe in allen Lebenslagen, auch außerhalb seines Privatgrundstückes, mit sich "führen" darf.
Es gibt auch Ausnahmen in Verbindung mit historischer Darstellung (Reenacting, Schützenverein)) Das muss aber auch angemeldet werden
Einen Pulverschein brauchst für einschüssige Vorderlader auch nicht. Die kannst dir ab 18 kaufen bis die Bude voll ist.
Sei mir bitte nicht böse, aber das musste gesagt werden damit dieses Halbwissen ein Ende hat
Grüße,
Wühler