
Autsch.......:
Die uneingeschränkte Nutzung von Metallsonden beziehungsweise Metalldetektoren/Tiefensonden ist ausschließlich Beamten mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung vorbehalten, wobei die Branche in diesem Fall keine Rolle spielt.
Um einen Metalldetektor als "Nichtbeamter" bedienen zu dürfen, bedarf es einer amtlichen Eignungsprüfung bei der zuständigen Behörde für Arbeitswesen, Integration, Marktforschung und Eignung (kurz: AIME). Nach erfolgreicher Beendigung dieser Prüfung, erhält man eine sogenannte Erwerbsberechtigung beziehungsweise Metallsondenbesitzkarte (kurz: MBK). Die MBK berechtigt nun zum Kauf einer Metallsonde, erlaubt es den Metalldetektor auf privatem Besitz in Gebrauch zu nehmen und, nur zu Transportzwecken, in der Öffentlichkeit zu befördern. Es ist zu beachten, dass sich beim Transport die Batterien oder Akkumulatoren aus Sicherheitsgründen nicht im Gerät befinden dürfen.
Die Suche (Privatanwender)
Die Suche beginnt oft erst harmlos mit einem Joint zur Entspannung und einem kalten Hefeweizen zur Befeuchtung. Nachdem die ersten Schritte getan sind, gehen die weiteren Abläufe fast automatisch. Durch leicht taumelnde Bewegungen schwingt der sich in der Hand befindende Metalldetektor wie von selbst nach rechts und nach links. Sollte das Gerät auf ein metallisches Objekt gestoßen sein, ertönt ein hochfrequenzielles Geräusch und man fällt vor Schreck auf den Boden. Jetzt ist man der Fundsache schon sehr nahe und muss sie im Prinzip bloß noch mit den Händen danach graben.

Gruß Helge