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 Rechtliches zum Aufstieg von Drohnen in Kontrollzonen (z.B. Flugplätzen)

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Avatar  Rechtliches zum Aufstieg von Drohnen in Kontrollzonen (z.B. Flugplätzen)  (Gelesen 468 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
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23. November 2016, um 20:00:34 Uhr

Wie die Überschrift sagt, es gibt Regeln die bei Nichtbeachten zu empfindlichen Strafen führen bzw noch schlimmer zum Verlust von Menschenleben. Hier ein Merkblatt der Zulassungsstelle der Bundeswehr am Beispiel der Flughäfen in Manching und Neuburg, es gilt aber an vielen anderen Orten auch. Nicht Wissen schützt nicht vor Strafe. Wir hatten bereits einen Beinahe Zusammenstoß mit einem Kamfflugzeug hier.


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