Moin J.,
herzlich Willkommen hier im Forum.
Fangen wir gleich an mit den Hilfestellungen bevor die großen Funde kommen:
Als erstes benötigst Du in Hessen eine Nachforschungsgenehmigung (NFG) des Landesamts für Denkmalpflege Hessen. Solltest Du ohne die NFG in Hessen angetroffen werden, gibt es eine Hausdurchsuchung wegen Verdachts der Unterschlagung von Bodenfunden zum Nachteil des Grundstückseigentümers inkl. der Sicherstellung des Detektors, aller Grabungswerkzeuge, des PC's und aller Kontoauszüge/Bankbelege.
Die Funde gehören gem. § 984 BGB zur Hälfte DIr, die andere Hälfte gehört dem Grundstückseigentümer.
Die Funde gliedern sich in archäologische Funde, herrenlose nichtarchäologische Funde und Verlustfunde.
Die archäologischen Funde sind der Denkmalschutzbehörde mittels Fundmeldungsformblatt anzuzeigen. Die Reglung gem. § 984 BGB bleiben davon unberührt. Die Behörde ist berechtigt diese Funde wissenschaftlich auszuwerten.
Die herrenlosen nichtarchäologischen Funde gehören Dir bis zu einem Wert von 10 Euro. Im Wert darüber zur Hälfte Dir und zur Hälfte dem Grundstückseigentümer.
Verlustfunde sind beim Fundbüro abzugeben. Werden sie innerhalb von 6 Monaten dort nicht abgeholt, gehören die Funde Dir und gehen in Dein Eigentum über.
Bei der Klärung ob ein Fund ein archäologischer Fund ist, helfen Dir die vielen Forumsbenutzer hier gerne. Mit der Zeit wirst Du das dann auch selbst beurteilen können. Zudem wird einiges Wissen auch durch die vom Landesamt für Denkpmalpflege durchgeführten Kurse vermittelt.
Falls Du aus dem Rhein-Main-Gebiet kommst, dann bist Du hiermit herzlich zu unserem Sondengänger-Stammtisch eingeladen. Nächster Termin ist Donnerstag, den 12. August. Am 14. August haben wir eine Geschichtswanderung am Limes an der Du gerne teilnehmen kannst. Treffpunkt ist um 14. Uhr in Glashütten-Schloßborn. Die Teilnahme ist kostenlos.
Viele Grüße
Walter
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