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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Sondeln während Ausgangsbeschränung in Bayern unerwünscht

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Avatar  Sondeln während Ausgangsbeschränung in Bayern unerwünscht  (Gelesen 8834 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
01. April 2020, um 12:39:36 Uhr

Hallo Miteinander,

vorgestern Früh fragte ich hier bereits, ob jemand weiß, ob man noch während der Ausgangsbeschränkung in Bayern zum sondeln darf. Mir wurde gesagt ja und als ich dann losfuhr, dauerte es nicht lange, bis ich von der Polizei aufgehalten wurde. Ich erklärte mein Vorhaben, wurde aber wieder heimgeschickt, da es sich ihrer Meinung nach um keinen triftigen Grund handle, das Haus zu verlassen.

Zuhause füllte ich sofort das Kontaktformular des Innenministeriums aus und fragte auch via Twitter nach.
Die Antwort kam prompt: "Unter dem Aspekt des Gemeinwohls möchten wir Sie bitten, zu Hause zu bleiben bzw. die Bewegung an der frischen Luft in der unmittelbaren näheren Umgebung durchzuführen und die Suche mit dem Metalldetektor zu verschieben."


Wurde jemand von euch schon aufgehalten, bzw. wieder nach Hause geschickt?


Viele Grüße


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sondeln.jpg
sondeln2.jpg
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#1
01. April 2020, um 12:44:00 Uhr

haltet doch euch an die Anweißung von eurem Bundesland......und alles wird gut       Zwinkernd





Gruß xp 68

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#2
01. April 2020, um 12:50:03 Uhr

Von "unmittelbarer, näherer Umgebung" war in den Medien nie die Rede. Vor allem muss zuerst definiert werden, was unmittelbare, nähere Umgebung ist. 5 m, 50 m, 5 km, 50 km? Es ist immer die Rede von Sport und Bewegung an der frischen Luft. Wo genau, wird nicht definiert. Wo ist das Problem wenn ich alleine hin fahre und alleine vor mich hinsondel, ohne Kontakt zu irgend jemand.  Von daher, man kanns auch übertreiben liebe Polizisten.

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#3
01. April 2020, um 12:51:17 Uhr

Nun, da ich notorisch verhindetr bin zu sondeln, habe ich keine Erfahrungswerte, frage mich aber - nachdem sowieso kaum Jemand unterwegs ist - wer einen auf Wald unf Flur antreffen möge? Da man zudem in der Regel alleine sondelt oder höchstens zu zweit, sehe ich darin kein Gefährdungspotential - weder für sich selbst noch für andere.

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#4
01. April 2020, um 13:03:05 Uhr

Aber, ganz ehrlich? Wenn sie dich anhalten, Fresse halten, brav nicken und nach Hause fahren. Es ist es nicht wert, dafür 250 Tacken zu löhnen. Hier bei uns haben Sie einem 250 Euro aufs Auge gedrückt weil der in der Waschanlage alleine! sein Auto gewaschen hat.

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#5
01. April 2020, um 13:05:48 Uhr

hm, bei uns in BW, ganz in meiner Nähe, war letztes Wochenende eine Völkerwanderung zu einem beliebten
Ausflugsziel  Idiot  Idiot  Idiot

Hier ist es erlaubt, zum Sport, bzw. Erholung raus zu gehen. Alleine oder zu zweit.
Dazu zähle ich auch den Einsatz des Detektors.

@Sturmwind- warum wurdest du von der Polizei aufgehalten, hast du ihnen einen Anlass gegeben?

Ich hätte da noch nen Versuch gewagt, ohne mich dem Ministerium preis zu geben.

Und Antworten im Forum hier sind ohne rechtliche Gewähr  Zwinkernd

« Letzte Änderung: 01. April 2020, um 13:10:23 Uhr von (versteckt) »

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#6
01. April 2020, um 13:28:48 Uhr

Was für eine Antwort erwartet man denn sonst, wenn man beim Innenministerium anfragt ? Die würden doch am liebsten alle einsperren. Sind doch genug Fundkomplexe von Bayer im Forum und bei zig FB Gruppen zu sehen.

(versteckt)Themen Schreiber
#7
01. April 2020, um 13:28:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von Helikaon
Vor allem muss zuerst definiert werden, was unmittelbare, nähere Umgebung ist. 5 m, 50 m, 5 km, 50 km? Es ist immer die Rede von Sport und Bewegung an der frischen Luft. Wo genau, wird nicht definiert. Wo ist das Problem wenn ich alleine hin fahre und alleine vor mich hinsondel, ohne Kontakt zu irgend jemand.

Ich fand die Argumentation auch seltsam. Warum ist dann z.B. das Angeln weiterhin erlaubt? (Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Geschrieben von Zitat von Andi68
@Sturmwind- warum wurdest du von der Polizei aufgehalten, hast du ihnen einen Anlass gegeben?
Das war eine gewöhnliche Straßenkontrolle. Wohne relativ stadtnah, da wird zurzeit an den Ausfallstraßen sehr frequent kontrolliert und gefragt, wo man denn so hin möchte.

Geschrieben von Zitat von Andi68
Ich hätte da noch nen Versuch gewagt, ohne mich dem Ministerium preis zu geben.
Ich will erstens keinen Ärger und zweitens habe ich keine Lust Strafe zu zahlen. Da gehe ich lieber den offiziellen Weg und hab es schwarz auf weiß. Es wird hier einem geraten, sich bei Fragen zur Ausgangsbeschränkung sich an das bayer. Innenministerium zu wenden.

Geschrieben von Zitat von Andi68
Und Antworten im Forum hier sind ohne rechtliche Gewähr Zwinkernd

Das weiß ich doch  Grinsend
Ich wollte sowieso mal raus, quasi auf eigene Faust.

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#8
01. April 2020, um 13:49:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sturmwind
Ich fand die Argumentation auch seltsam. Warum ist dann z.B. das Angeln weiterhin erlaubt? (Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen)


Und gleichzeitig wird dringend davon abgeraten, Ausflüge an Seen zu unternehmen.

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#9
01. April 2020, um 14:18:43 Uhr

Es geht eigentlich nur darum, das sowas irgendwelche kleinen Beamten bearbeiten, da wird bestimmt kein Staatssekretär geantwortet haben.
Hätte er es genehmigt und man weiß ja wie schnell sich sowas in der Szene rumsprechen würde und alle bayrischen Sondler ziehen los und beziehen sich dann auf das Schreiben vom Innenministerium, wird's das dann wohl mit seiner "Karriere" gewesen sein. Zwinkernd

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#10
01. April 2020, um 15:53:32 Uhr

ich wurde am Sonntag kontrolliert  weißer Mercedes Bus mit schwarzer Aufschrift denke (Bundespolizei) ich bin früh zur tanke hab Auto voll getankt und wollte Richtung wald fahren  an der landstrasse dann die kontrolle , sie waren freundlich und haben gefragt woher ich komme und wohin ich will , ich hab wahrheitsgemäß geantwortet und gesagt das ich in den wald zum sondeln will , der eine wollte wissen wo ,ich sagte ca 3 km von hier , darauf meinten sie es wäre okay aber ich soll nicht unnötig weit weg fahren , ich hab gefragt wie es denn mit dem anderen wald aussehe der ca 20 km entfernt sei, das wäre dann nicht mehr okay und würde mit einer strafe belegt werden, vielleicht sollte ich noch erwähnen das ich auf dem land wohne vielleicht sind sie da etwas kulanter

« Letzte Änderung: 01. April 2020, um 15:56:03 Uhr von (versteckt) »

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#11
01. April 2020, um 16:56:33 Uhr

Die gesetzes Vorgaben sind so unklar definiert dass kein Polizist genau weis was erlaubt oder nicht erlaubt ist. Jedes Bundesland hat andere Vorgehensweisen das ist schon traurig allein.

Also ich wohne am Dorfrand und gehe auch jetzt noch auf die Felder, bin da im mom total ungestört und alleine.

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#12
01. April 2020, um 17:55:37 Uhr

Ja da war jemand schneller mit dem Angeln.
Mein letzter Stand ist das Sport und Erholung an der frischen Luft weiterhin erlaubt sind solange allein oder mit Menschen aus dem eigenen Haushalt.
Gassi gehen geht ja auch.
Ich geh grad fast täglich über Felder.
Bauern sind wie immer und Polizei hab ich noch keine getroffen.
Und wie oft trifft man denn jemanden mitten auf dem Feld oder im Wald?
Ich bewege mich halt Momentan in Dorfnähe und ich denke mir joggen is ja auch erlaubt und ob jetzt jemand Kilometer über Felder joggt oder ich mit dem MD geh macht eigentlich keinen Unterschied.
Oder man müsste auch joggen verbieten.

Nur meine Meinung
Grüße

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#13
01. April 2020, um 18:05:22 Uhr

Dürfte eigentlich für Jeden verständlich sein 

[font="Open Sans",sans-serif]Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.[/font][/color]

[font="Open Sans",sans-serif]Erlaubt sind[/font][/color]
[font="Open Sans",sans-serif]Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung und[/font][/color]

Wenn ich alleine suche habe ich keine Kontakte zu anderen Menschen aber die erlaubte Bewegung an der frischen Luft.

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#14
01. April 2020, um 18:14:28 Uhr

Die Feinheit ist jedoch  Zwinkernd

"in der unmittelbaren näheren Umgebung"
Wenn ich z.B. 10km zum Sondeln fahre, ist das nicht in unmittelbarer Nähe.
Andererseits, wenn ich Untersilber habe, habe ich Untersilber  Ausrasten

gesunden Gruß FK

P.S. bin auch unterwegs  Suchen

« Letzte Änderung: 01. April 2020, um 18:28:03 Uhr von (versteckt) »

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