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 Halli Hallo

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(versteckt)Themen Schreiber
#15
02. August 2010, um 18:47:53 Uhr

Hallo Walter,

vielen Dank für die Erklärung. Habe versucht, aus den Gesetzen und dem Flyer vom Land Hessen schlau zu werden; einfach ist das nicht  Verlegen

Ich glaube, ich fange bei einem Spielplatz an, nach Geld zu suchen... Hab wenig Interesse daran, Haus und Hof und Job zu riskieren....



Danke und Gruß

J

Offline
(versteckt)
#16
03. August 2010, um 05:14:50 Uhr

Geschrieben von Zitat von zZoOsShH
Hallo Walter,

vielen Dank für die Erklärung. Habe versucht, aus den Gesetzen und dem Flyer vom Land Hessen schlau zu werden; einfach ist das nicht  Verlegen

Ich glaube, ich fange bei einem Spielplatz an, nach Geld zu suchen... Hab wenig Interesse daran, Haus und Hof und Job zu riskieren....



Danke und Gruß

J

Moin J.

das liegt daran, dass die hessischen Archäologen mit ihrem Denkmalschutzgesetz nicht zufrieden sind, deshalb versuchen sie dort mehr reinzuinterpretieren als dort wirklich steht. Im Ergebnis blickt dann kaum einer noch durch.

Neben Sandkisten können auch Badestrände und Liegewiesen, Ski- und Rodelpisten oder die Trassen von Seilbahnen abgesucht werden. Da gab es noch nie Probleme.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#17
03. August 2010, um 08:22:21 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Solltest Du ohne die NFG in Hessen angetroffen werden, gibt es eine Hausdurchsuchung wegen Verdachts der Unterschlagung von Bodenfunden zum Nachteil des Grundstückseigentümers inkl. der Sicherstellung des Detektors, aller Grabungswerkzeuge, des PC's und aller Kontoauszüge/Bankbelege.

Außerdem wird das gesamte Vermögen beschlagnahmt, Ehegatten und Kinder in Haft genommen und der Übeltäter für 20 Jahre in ein Kohlebergwerk geschickt  :Smiley

Offline
(versteckt)
#18
03. August 2010, um 09:27:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von Pfeifadeggel
Außerdem wird das gesamte Vermögen beschlagnahmt, Ehegatten und Kinder in Haft genommen und der Übeltäter für 20 Jahre in ein Kohlebergwerk geschickt  :Smiley

Quatsch !






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