Es kann ja auch sein das der Mann vorher der Polizei schon mal aufgefallen ist, vielleicht hat er beim Gassigehen einen Kackbeutel verloren, oder hat sich anderer Vergehen schuldig gemacht.
Geschrieben von Zitat von Turbokevin Der Abstand muss ja nicht allzu „großzügig“ sein, aber „genügend“ sollte er schon sein.
Also juristisch gesehen ist solch eine Aussage extrem dehnbar. Es sollte doch genau geklärt sein ( in Meter etc. ) wie weit ein Abstand zu einem Bodendenkmal zu erfolgen hat.
Führen heißt, das Ding irgendwie griffbereit zu haben. Wenn er es in einem Beutel zur Polizei schleppt, dann wird das vermutlich noch darunter fallen. Die Sache mit der Gefahrenabwehr ist dann schwierig zu sehen, da er die Scheckschusswaffe ja legal zuhause haben kann. Hätte er das Ding in einem abschließbaren Koffer zur Pol gebracht, wäre das was anderes. Oder noch besser, wenn er die vorher anruft und sagt, dass er das Ding los werden will. Ich mein, wenn ich zum Waffenhändler gehe und dort eine Scheckschuss kaufe, muss ich die auch irgendwie legal nach Hause bekommen können. Oder wenn ich die wem anders weiter verkaufe. Oder zum Waffenhändler bringe, um sie reparieren zu lassen. In solchen Fällen muss es ja legal möglich sein, die Waffe von A nach B zu bringen.
Also denke ich mal, war der Fehler nicht, dass er die zur Pol gebracht hat, sondern viel mehr, wie. Andererseits denke ich nicht, dass er dafür sonderlich schwer bestraft wird, vermutlich läuft es auf ein "Das machste bitte nicht noch mal!" heraus.
Klar darf sie transportiert werden . Aber eben nicht zugriffsbereit, eben im Futteral, Koffer, mit Schloss, Kabelbinder, oder Panzertape umwickelt. Irgendwo fest drin, wo es bisschen dauert, das zu öffnen. Nicht gleich, im "Eifer des Gefechts" in Anschlag gehen können damit...