Ich stelle mir nun die Frage, wie es gewesen wäre wenn das Teil sicher in einem Behältnis transportiert worden wäre.
Hätte es hier auch eine Anzeige gegeben da die Pistole ja nicht zugriffsbereit gewesen ist oder darf sie überhaupt nicht transportiert werden. Ich mußte mal einen Salutkarabiner zur Vernichtung abgeben (aufgrund einer schwachsinnigen Gesetzesänderung). Auf Anfrage beim Landratsamt wurde mir gesagt, hier müßte ich eine Gewehrtasche mit Schloß benutzen. Ein Waffenhändler( bei dem ich sie dann abgab), sagte mir ich könne auch einen stabilen Müllbeutel nehmen und diesen dann mit Panzertape verschließen, was ich dann auch gemacht habe. Somit ist diese Waffe nicht zugriffsbereit.