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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Hochstraße

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Avatar  Hochstraße  (Gelesen 401 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
18. Dezember 2024, um 15:34:43 Uhr

Hi,

ich fang jeztz nach 13 jahren das sondeln wieder an,hab mir auch direkt den letzten tesoro tejon aus dem internet ergattert,zumindest letzt der derzeit im angebot ist/war.....

Hatte den vor 13 jahren schonmal und dann verkauft....
So ezt meine Frage mir ist durch recherche ein alter Handelsweg bekannt bzw heist dieser jetzt Alte Hochstraße und überquert einen kleinen berg auf dem auch ein Druidenstein ist und sich dort auch bekannt Kelten niedergelassen haben oder sich eben aufgehalten haben (Hügelgräber,Druidenstein,Eisenerz etc....)
Sind alte Handelswege autotomatisch Bodendenkmäler?Oder kann ich bedenkenlos daneben sondeln?oder darauf wie auch immer....??

Grüße

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#1
18. Dezember 2024, um 15:40:23 Uhr

Wenn du z.B. aus Bayern kommst könntest du im BayernAtlas gucken, ob da ein Bodendenkmal ist. Bei Keltensiedlung und Grabhügeln ist die Straße als Bodendenkmal wahrscheinlich eher uninteressant es sei denn es ist eine alte Römerstraße.

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
18. Dezember 2024, um 16:22:38 Uhr

Ok ist in Bayern ja
Ist nur ein Teil als denkmal gekennzeichnet.....bzw nur ein kleiner teil,ne kreuzung...

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#3
18. Dezember 2024, um 18:02:48 Uhr

Direkt daneben/darauf suchen wäre auf jeden Fall nicht empfehlenswert. Mit genügend Abstand vom Bodendenkmal sollte das kein Problem sein, vorausgesetzt du hast die Genehmigung des Eigentümers.

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#4
18. Dezember 2024, um 19:50:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von Turbokevin
Direkt daneben/darauf suchen wäre auf jeden Fall nicht empfehlenswert. Mit genügend Abstand vom Bodendenkmal sollte das kein Problem sein, vorausgesetzt du hast die Genehmigung des Eigentümers.

Das mit dem genügenden Abstand habe ich auch immer gepredigt bis mein Archäologe gesagt hat das das Quatsch ist. Das Bodendenkmal selbst ist eingezeichnet und Tabu und der "großzügige Abstand" eher Wunsch des Archäologen und überhaupt nicht gerichtsfest. Die Ausdrücke Großzügig oder ausreichend werden ja gern von denen benutzt.

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#5
18. Dezember 2024, um 21:54:35 Uhr

Im Prinzip ist das ja eigentlich fast egal, da man ja in Bayern nun eh fast alles Interessante meist vollkommen unentgeltlich (bzw. sogar auf eigene Kosten) abgegeben muss. Wenn die Pinselschwinger dann auch noch meckern sollten, dass der Fund 10m zu nah an einem BD gemacht wurde, würde ich ihnen nur ins Gesicht lachen.

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(versteckt)Themen Schreiber
#6
19. Dezember 2024, um 03:36:42 Uhr

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#7
19. Dezember 2024, um 08:52:56 Uhr

Der Abstand muss ja nicht allzu „großzügig“ sein, aber „genügend“ sollte er schon sein. Mir kann nämlich keiner erzählen dass man anhand der Karte auf den Meter genau sagen kann wo das Bodendenkmal beginnt/endet wenn man auf dem Acker ist. Wenn man das anhand von der Umgebung genau feststellen kann ist ja alles schön und gut, ist halt nicht immer der Fall. Better safe than sorry

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#8
19. Dezember 2024, um 09:11:52 Uhr

Ich weiß ja was du meinst und ich denke ja auch so, aber im BayernAtlas sieht man ja auch, das die Bodendenkmale schon größer eingezeichnet sind als sie eigentlich sind.


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#9
19. Dezember 2024, um 18:26:47 Uhr

Mein Archi meinte mal, wenn kein Bodendenkmal in SICHTWEITE ist, dann ist gut.
Deshalb gehe ich immer bei Nebel, da sieht man nicht so weit. Smiley

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#10
20. Dezember 2024, um 10:23:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von Turbokevin
Der Abstand muss ja nicht allzu „großzügig“ sein, aber „genügend“ sollte er schon sein.


Also juristisch gesehen ist solch eine Aussage extrem dehnbar. Es sollte doch genau geklärt sein ( in Meter etc. ) wie weit ein Abstand zu einem Bodendenkmal zu erfolgen hat.

Michel  Winken

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