[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 NFG in Mainz ?

Gehe zu:  
Avatar  NFG in Mainz ?  (Gelesen 743 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten: 1    Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
03. April 2013, um 14:19:39 Uhr

Hallo liebe Mitglieder,

ich bin noch neu hier und habe mal ne Frage zur NFG :

Ich habe zwar schon mehr darüber gelesen aber was heißt NFG ?
Ich komme aus Mainz und muss mir das dann hier beantragen ?! Oder kann ich das auch in einer Außenstelle wie Speyer machen, da es auch noch Rheinland Pfalz ist ? Denn ich habe immer wieder gelesen, dass Mainz keine Genehmigung erteilt.

Liebe Grüße

euer scamp05

Offline
(versteckt)
#1
03. April 2013, um 14:23:20 Uhr

NachForschungsGenehmigung

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#2
03. April 2013, um 14:27:46 Uhr

Ok danke , schonmal gut zu wissen :-)

Was passiert eig wenn ich die nicht habe und trotzden sonden gehe ?

Offline
(versteckt)
#3
03. April 2013, um 14:38:46 Uhr

Moin,

RP ist in Bezirke aufgeteilt, die NFG muss bei der für den Bezirk zuständigen Denkmalschutzbehörde beantragt werden (Speyer, Koblenz, Trier oder Mainz - habe ich einen Bezirk vergessen?)

Soweit mir bekannt ist, werden z. Zt. keine NFG erteilt. Das ist gesetzwidrig!

Stelle Deinen Antrag, sollte er nicht nach 3 Monaten genehmigt oder abgelehnt sein, oder man teilt Dir mit warum er im Moment noch nicht genehmigt werden kann, dann muss aber ein genauer Termin angegeben werden, bis wann Dein Antrag beschieden werden wird und sollte das nicht der Fall sein, dann ist Dein Antrag nach 3 Monaten gem. § 42s VerwVerG automatisch genehmigt und Du musst Dir bei der Denkmalschutzbehörde nur noch die Bestätigung holen, dass der Antrag gem. § 42 a VerwVerfG genehmigt wurde, was sie Dir nicht bestätigen werden, obwohl sie es müssen, aber Denkmalschutzbehörden tun nie das was sie müssen und halten sich gegenüber SG auch nie an die Gesetze, was heißt, dass Du beim Ministerpräsidenten eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den nichtbestätigenden Beamten einreichen musst, dann bekommst Du ruckzuck die Bestätigung der Genehmigung gem. § 42a - und ja, ich kann Dir auch einen Rechtsanwalt nennen, der auf Genehmigungen im Denkmalrecht spezialisiert ist. Die Rechtsschutzversicherung hast Du ja sicherlich schon, da man ohne diese Versicherung ohnehin nicht mit einem MD suchen sollte, sofern man nicht selsbt RA ist oder mit einem RA verwandt ist.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#4
03. April 2013, um 14:39:18 Uhr

Da Sage ich nichts zu, wirst aber auf die Frage bestimmt viele Antworten bekommen.

Gruß Michael

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#5
03. April 2013, um 14:42:12 Uhr

Vielen dank für die detaillierte Info !!
Jetzt weiß ich wirklich gut bescheid und mache mich dann mal die Woche an den Antrag !!
Danke nochmals !!

Offline
(versteckt)
#6
03. April 2013, um 14:44:39 Uhr

Wichtig könnte auf jeden Fall mal ein Blick in das Denkmalschutzgesetz sein:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://download.gdke-rlp.de/texte/denkmalschutzgesetz.pdf


Gruß
Oetti1

« Letzte Änderung: 03. April 2013, um 14:44:58 Uhr von (versteckt) »

Seiten: 1 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor