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 SO viele Fragen :-)

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(versteckt)Themen Schreiber
#45
18. Mai 2012, um 06:55:19 Uhr

@ Sternenstahl

versteh ich das richtig, ich kann/darf überall mit dem detektor rum laufen ...solange ich dabei nicht grabe ? selbst auf KD und BD Huch

LG

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#46
18. Mai 2012, um 10:49:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von Hrsk
@ Sternenstahl

versteh ich das richtig, ich kann/darf überall mit dem detektor rum laufen ...solange ich dabei nicht grabe ? selbst auf KD und BD Huch

LG


Na Sterni wat sachste nu – haben deine gezielten Verblödungsversuche doch tatsächlich zu ganz seltsamen Ergebnissen geführt Grinsend

@Hrsk
meinst das ernst oder willst unseren Denkmaltroll nur etwas auf die Palme bringen ?
ich kann dir für SH sagen ,dass du auf nem BD nicht mal sondeln darfst !
wie das bei dir in Hessen (?) läuft weiß ich jetzt nicht ausm effeff aber kleiner Ratschlag : lass es !
viele eurer Cops sind angeblich durchsensibilisiert genug ,um dir beim antreffen auf BD erst mal die Sonde abzunehmen ……hört man zumindest von den Panikmachern immer mal wieder Zwinkernd würds nicht unbedingt für unwahrscheinlich halten ,das es so laufen kann und es einfach lassen .

graben darfste überall wo kein BD ist und keins von dir vermutet wird ……und damit es nicht so wirkt als würd ich Sternentroll einfach nur unversöhnlich widersprechen wollen ,hier noch mal das Zitat vom Gericht aus dem Sterni seine wirre These abgeleitet hat :

"mit diesem dolus eventualis handelt DER KLÄGER weil ER das Finden von militärischen (und sonstigen) Gegenständen, die Kulturdenkmale sind, für ERNSTLICH möglich hält und trotzdem sucht , d.h. ER nimmt das um anderer Ziele willen – das Finden von Militaria die keine Kulturdenkmale sind und die ER (deshalb) verkaufen oder sammeln kann – billigend in Kauf, ER findet sich damit ab."

Verstehste jetzt was Sterni nicht verstehen will ? es geht bei dem Urteil NUR UM DEN KLÄGER weil ER gewisse Aussagen von sich gegeben hat aus denen hervorgeht das ER es für ERNSTLICH möglich hält auf Kulturdenkmale zu stoßen und trotzdem sucht = Eventualvorsatz / Fahrlässigkeit  Belehren


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#47
18. Mai 2012, um 11:31:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch

......das ER es für ERNSTLICH möglich hält auf Kulturdenkmale zu stoßen und trotzdem sucht = Eventualvorsatz / Fahrlässigkeit  Belehren


Jeder Sondler muß diese Frage mit ja beantworten, es sei denn er hat kein Internet, Fernsehen, Tageszeitung und Radio und auch keinen Kontakt zu einem anderen Sondler der dieses hat!!

Es wird doch laufend von Sondengängern zufällig was besonderes gefunden (übrigens etwa 10 X soviel wie von den Augensuchern)

Die Warscheinlichkeit mag gering sein ist aber höher als beim Lottospielen Zwinkernd

Und letztlich wird das Gericht entscheiden wie glaubwürdig so eine Aussage ist "ich habe doch gar nicht nach BD gesucht"

Genau wie bei dem Satz " Ich habe den Mann nicht geschlagen, er ist mir immer in die Faust gelaufen"  Grinsend



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#48
18. Mai 2012, um 12:29:12 Uhr

Moin,

mit BD oder KD ist in den Denkmalschutzgesetzen meistens das Gleiche gemeint, nicht zu verwechseln mit eingetragenen KD), das kann eine Münze sein, eine Fibel, eine Scherbe oder ein römischer Gutshof.

Zu den schatzregalfreien Bundesländern BY und NW: Dort gibt es keinen Finderlohn in Höhe von 50 %, sondern der Entdecker erwirbt mit der Entdeckung einen Eigentumsanteil von 50% am Fund. Diesen Eigentumsanteil erwirbt aber auch der SG in den BL mit Schatzregal, wenn der Fund außerhalb von Grabungsschutzgebieten gemacht wurde und der Fund nicht von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung ist, es sei denn, wie in BW, dass die Entdeckung im Rahmen einer nicht genehmigten Nachforschung erfolgte.

Viele Grüße

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#49
18. Mai 2012, um 13:23:31 Uhr

Man muss dazu auch erwähnen (m.M.n. eigentlich nicht aber hier dann doch Lächelnd ) das ein Fund von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung an dessen Erhalt und Pflege ein ÖFFENTLICHES Interesse besteht (in Kurzform ,ein KD) zwar vieles und sogar eine Scherbe sein kann ,es die allerallermeisten Funde aber doch nicht sind !

Ich wunder mich selbst oft was alles kein KD ist – so zum Beispiel wenn ich auf der Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
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auch bei den abgefahrensten Funden lese "Subsequent action after recording: Returned to finder" oder hier bei uns in D. das z.B. drei "Germanenschwerter" im fiesen Fundland BW selbst als ungenehmigtes Suchergebnis zurück in Kinderhände kommen Zwinkernd

Also würd ich (obwohl es mir wirklich nicht einfallen würde gegen das begriffsanpassende Amt zu klagen) die theoretische Frage ob ich auch nur damit rechnen würde, einen Fund von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung an dessen Erhalt und Pflege ein öffentliches Interesse besteht , mit einem ganz entschiedenen ,praktischen NEIN beantworten  Cool


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#50
18. Mai 2012, um 14:15:51 Uhr

hi zusammen,
jetzt ist es mir klar: Ich darf werder BD beschädigen noch nach ihnen suchen.
Außerdem muß ich mir sicher sein, an der Stelle, an der ich suche, sicher keines zu finden, denn wenn ich es ernstlich für möglich hielte und billigend in Kauf nehmen würde, auch Dinge zu finden, die ein KD sind, so würde ich mit dem doldus eventualis handeln (ich habe mal dem Satz aus dem Urteil verwendet).
Das muß ich auch als Anfänger wissen, denn wenn wirklich mal die Frage gestellt würde, so müßte ich mir sicher sein, daß ich an dieser Stelle nicht auf ein KD stoßen zu können.
Ich vermute, daß der Richter gebohrt hat: Hand auf`s Herz- Halten Sie es wirklich für ausgeschlossen, bei Ihrer Suche auf ein KD zu stoßen? Da er diese Frage mit Nein beantwortete war er dran, auch wenn er das Finden eines KD nur als Nebeneffekt billigend in Kauf nahm. Unklar ist allerdings, wie der Richter entschieden hätte, wenn er standfest geantwortet hätte: Ja, an den Stellen, an denen ich Suche gibt es sicher kein KD. Es bleibt nämlich offen, ob der Richter das geglaubt hätte.
Gruß an alle


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#51
18. Mai 2012, um 19:05:47 Uhr

Ja, Huluk so sehe ich das auch. Gut zusammengefasst von dir. Der Richter wird es übrigens glauben müssen. Wenn du nämlich noch nie ein Bodendenkmal gefunden hast, musst du zwangsläufig dovon ausgehen, dass es in deinen Suchgebieten praktisch unmöglich ist, mit Metalldetektoren Bodendenkmäler zu finden.
Gut Fund
j Smiley t t

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#52
18. Mai 2012, um 23:11:08 Uhr

Hallo huluk,
das Urteil besagt: mittels technischer Suchgeräte und mittels Grabung bedarf es einer Genehmigung.
Das Suchgerät ist der Metalldetektor und der kann NICHT zwischen Bodendenkmal und nicht Bodendenkmal unterscheiden. Der Detektor kann nur zwischen Eisen und Nichteisen unterscheiden.
Benutzt du einen Detektor und gräbst nach einem Signal, so kannst du vorher NICHT Wissen ob es ein BD ist oder nicht.
Manche Bogenschützen benutzen einen Detektor um Pfeile im hohen Gras schneller zu finden, dass wäre Genehmigungs- frei weil ohne Graben.
Wer in Xanten, Köln , oder Trier wohnt hat sicher eine höhere Chance erwischt zu werden als wie einer der in der Pampa wohnt.Wo kein Kläger da kein Richter!
Wir und auch ich müssen mit einem Bußgeld rechnen, das wäre dann eine Einzelfallentscheidung. Suchen


G.S   

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#53
18. Mai 2012, um 23:17:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Das Suchgerät ist der Metalldetektor und der kann NICHT zwischen Bodendenkmal und nicht Bodendenkmal unterscheiden.
Heißt auch, man kann mit einem Metalldetektor gar nicht nach Bodendenkmälern suchen.

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Der Detektor kann nur zwischen Eisen und Nichteisen unterscheiden.
Mit was suchst du denn?

Gut Fund
j Smiley t t

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(versteckt)
#54
18. Mai 2012, um 23:29:10 Uhr

Hi zusammen,
an anderer Stelle habe ich folgendes geschrieben:
ich möchte noch eines ergänzen:
An den Stellen, an denen ich bisher suchte oder suchen werde ist garantiert kein Bodendenkmal- und damit schließe ich mich der Einschätzung der Denkmalschutzbehörde an. Wenn hier nämlich ein Bodendenkmal wäre, so hätte die Behörde es unter Schutz gestellt. Das ist aber nicht der Fall. Also geht auch die Behörde davon aus, daß hier kein Bodendenkmal ist oder sein kann- sonst müßte sie es ja unter Schutz stellen.
Ich bin mir also ganz sicher, daß an den Stellen, an denen ich suche, garantiert kein Bodendenkmal ist.
Ich glaube auch nicht, daß ich zufällig auf ein Bodendenkmal stoßen kann, denn ich glaube ja auch nicht, daß mir ein Komet auf den Kopf fällt. Da bin ich Realist.
Gruß an alle

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(versteckt)Themen Schreiber
#55
19. Mai 2012, um 00:05:47 Uhr

@SGÜM ... mir is schon klar das man dort nicht suchen darf... ging mir nur um den Satz ...  ZITAT:  Das Suchen mit einem Metalldetektor in Verbindung mit dem GRABEN benötigt eine Genehmigung.
wenn ich keine genehmigung brauche wenn ich nur sonde ..sollte es ja erlaubt sein....

Ach und graben darfste du auch nicht überall wo kein BD is ... in naturschutzgebieten/wasserschutzgebieten/öffentliche anlagen (parks etc) und privatgelände (ohne erlaubnis) soweit ich weis auch nicht ! (kann sein das da noch mehr is :-D )


@Jott das schrieb ich schonmal..  man kann theoretisch auch keins finden, weil es ja keins gibt an stellen wo keins vermerkt ist.... wenn ich was finden sollte ... entscheidet sich ja erst später ob es zu einem ernannt wird .. wie auch immer wenn ich an einer stelle suche ist da zu dem zeitpunkt zumindest keines. Ich weiss nicht ob ich mich einfach falsch ausdrücke ...  aber ein KD/BD ist ja nichts anderes als ein "schutzstatus" der zu dem zeitpunkt des findens gar nicht existiert.

aber mal abgesehen davon ... JEDER der durch die natur spaziert kann mit oder ohne sonde etwas endecken .. und das kann weder  der otto normal wanderer noch anfänger -profi sondler ..ausschliessen also nimmt JEDER der nicht grad aufn plattenbau guckt theotisch in kauf was zu finden ^^


GUT FUND


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(versteckt)
#56
19. Mai 2012, um 08:01:56 Uhr

Geschrieben von Zitat von huluk

Ich bin mir also ganz sicher, daß an den Stellen, an denen ich suche, garantiert kein Bodendenkmal ist.
Ich glaube auch nicht, daß ich zufällig auf ein Bodendenkmal stoßen kann, denn ich glaube ja auch nicht, daß mir ein Komet auf den Kopf fällt. Da bin ich Realist.
Gruß an alle
Es geht nicht darum was du glaubst oder nicht ! Beim benutzen eines Detektors und dem Graben muss du eine Genehmigung haben!
Wenn du ein Auto hast und du möchtest auf der Straße fahren, so MUSS das Auto Haftpflicht Versichert sein.Der Staat setzt voraus das du mal einen Unfall haben könntest auch wenn du meinst nie einen Unfall zu haben.
Ob eine Sache jetzt ein Bodendenkmal ist oder nicht, würde beim erwischt werden ein Gutachter entscheiden, auch wenn es keines wäre so würde doch eine OWI fällig weil das Suchen mit dem Metalldetektor und dem GRABEN eine Genehmigung benötigt. Schockiert

G.S


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#57
19. Mai 2012, um 08:29:45 Uhr

Für die Genehmigungspflicht einer Suche nach Metall mittels eines Metalldetektors gibt es keine gesetzliche Grundlage. Die Denkmalschutzgesetze der einzelnen Bundesländer machen nur die Suche nach Kulturdenkmälern (Bodendenkmälern) genehmigungspflichtig. Ebenso gibt es keine Meldepflicht für aus dem Boden geborgene Metallgegenstände. Die Einschätzung, ob es sich um ein Kulturdenkmal (Bodendenkmal) handeln könnte, obliegt dem mündigen Bürger. Der Gesetzgeber vertraut darauf, dass jeder anhand der Definition für Kulturdenkmäler (Bodendenkmäler) diese Einschätzung vornehmen kann. Deshalb ist in jedem Denkmalschutzgesetz klar definiert, was der Gesetzgeber unter Kulturdenkmäler (Bodendenkmäler) versteht. Was Kollege Sternenstrahl hier schreibt, entspricht lediglich dem Wunsch einzelner Behördenmitarbeiter nach mehr Kontrolle über die Sondengänger.
Gut Fund
j Smiley t t

(versteckt)
#58
19. Mai 2012, um 09:53:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von Hrsk
Ach und graben darfste du auch nicht überall wo kein BD is ... in naturschutzgebieten/wasserschutzgebieten/öffentliche anlagen (parks etc) und privatgelände (ohne erlaubnis) soweit ich weis auch nicht ! (kann sein das da noch mehr is :-D )

jaaa Hrsk, Sonderflächen auf denen man ungenehmigt auch sonst nicht viel zu suchen hat ,fallen natürlich weg – ging natürlich um die freie Landschaft wo auch allgemeines Betretungsrecht Anwendung findet .


Geschrieben von Zitat von Hrsk
@SGÜM ... mir is schon klar das man dort nicht suchen darf... ging mir nur um den Satz ...  ZITAT:  Das Suchen mit einem Metalldetektor in Verbindung mit dem GRABEN benötigt eine Genehmigung.


Wo hast denn das her ? steht das so im hessischen DschG festgeschrieben ?
Kann mich gar nicht an so restriktive Gesetzesregelung irgendwo erinnern …….obwohl ……stammts Zitat vielleicht aus der Lex Astra ? nein ,nein ,nicht das Gesetz der Schluckspechte die sich mit Hamburger Bier zulaufen lassen ,sondern einfach nur sternisches Wunschgesetz  Lächelnd

Wie ? jetzt kommt gleich mal das fast 20 Jahre alte Urteil mit dem Hufeisenschrott hervorgewühlt ? vergiss es Sterni ! auch dieses Urteil kam so nur zu stande weil der Kollege Kläger ne Genehmigung für gezielte "Bodendenkmal"-Suche einklagen wollte !


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(versteckt)
#59
19. Mai 2012, um 11:38:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Es geht nicht darum was du glaubst oder nicht ! Beim benutzen eines Detektors und dem Graben muss du eine Genehmigung haben!


Es geht aber auch nicht darum was DU dir evtl so für alle Sucher wünschst.

Es bleibt dabei, es kommt darauf an, "nach was" gesucht wird, auch wenn inzwischen vorab einschüchternd versucht wird die eigentlich rechtsverbindliche Unschuldsvermutung außer Kraft zu setzen.

 
Es scheint für Einige hier extrem schwer erträglich, wenn sie selbst durch Antrag praktisch sämtliche Rechte abtreten, um teils unakzeptable (zudem kostenpflichtige) Verpflichtungen zu erfüllen, während andere diesem Lappen nicht ebenso hinterherhecheln. 

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Es geht nicht darum was du glaubst oder nicht ! Beim benutzen eines Detektors und dem Graben muss du eine Genehmigung haben!
Wenn du ein Auto hast und du möchtest auf der Straße fahren, so MUSS das Auto Haftpflicht Versichert sein.Der Staat setzt voraus das du mal einen Unfall haben könntest auch wenn du meinst nie einen Unfall zu haben.

Wenn ich schon immer diese Vergleiche mit Angler-,Waffen- oder Führerschein lese. Platt

Herrje, da sind bei unsachgemäßer Nutzung, (oder z.B einem Unfall) Leib- und Leben Dritter, bzw Mensch oder Tier in Gefahr.
Dat ist doch mit der Nutzung eines MD nicht zu vergleichen. Idiot
 
Hier gehts doch (angeblich) um öffentliches Interesse. Doch wie weit geht dieses überhaupt, wenn es sich z.B um die Suche auf stinknormalen Äckern, von denen alles ausschließlich Rettung-, (nicht Zerstörung) durch Sondengänger bedeutet. (Gegenteilige Behauptungen zu Ungunsten der SG sind schlicht Wunschdenken/gelogen einiger Hardcore- Archis einschließlich ihrer Füsschenküsser).
 
In Wahrheit interessiert es (in meinem Falle jedenfalls) nämlich weder Bekannte, Freunde, Nachbarn, alle die so um mein Hobby wissen, ja meist nichtmal die Landwirte/Grundst.E dafür.
(BD natürlich ausgenommen)
Nicht ein Einziger der Genannten fühlt sich durch mein Hobby genervt, belästigt und schon mal gar nicht "beraubt"
...soviel zum öffentlichen Interesse an Ackerfunden oberhalb der Pflugschicht. Polizei.

Gruß, MrsMetal


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