Schreiben vom Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege steht...
[weise]Qualifizierungskurs für Sondengänger(10./11.11.2012 in Hannover)
Die erfolgreiche Teilnahme an dem Kurs stellt noch keine Suchgenehmigung dar.sondern soll eine Voraussetzung für die Genehmigung werden.Weiteres wird im Kurs erleutert.!!!!
das heisst.es liegt in den Händen der zuständigen Denkmalbehörde ob sie dir eine Genehmigung erteilen.
Das werden die aber garantiert nicht in den ersten 5 Jahren machen.(Das du komplett alleine los kannst)
Desweiteren ist es NICHT verboten zu Sondeln...
Es ist verboten,wenn man mit einer Sonde unterwegs ist und mit einem Spaten löcher gräbt.
wenn dir allerdings der Grundstücksbesitzer (Bauer und und und)sagt,dass er was von seinen Landmaschinen verloren hat und du dieses suchen sollst darfst du auch graben.
Wenn du durch den wald,Strand oder oder oder Tigerst und einen Ehering deines freundes suchst ist das auch okay(aber nicht wenn du 10 cm gräbst)
da gib es noch viel viel mehr
