Explosionsschutz kann im Bergbaubereich, gerade bei Steinkohle ggf. Vorschrift gewesen sein, z.B. wegen solchen Ereignissen:
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EinlogenTod im Schacht: Das Grubenunglück von Zwickau 1960 | MDR.DE
Aber auch im industriellen Chemiebereich gibt es oft Explosionsschutzvorschriften.
LG
Hinzugefügt 12. Juni 2024, um 10:14:58 Uhr:Sollte sich hinter der TGL-Nr kein Explosionsschutz verbergen gibt Schutzart IP56 an: erste Ziffer 5=Staubgeschützt (nicht staubdicht), zweite Ziffer 6=Schutz vor starkem Strahlwasser. evtl. kommt hier dann auch eine nautische Nutzung in Betracht? Bei Explosionsschutz hätte ich als erste Ziffer dann eher eine 6 für "staubdicht" erwartet.
LG