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 Geschoss identifizieren

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Avatar  Geschoss identifizieren  (Gelesen 659 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
27. August 2024, um 12:08:53 Uhr

Hey, vielleicht weiß ja jemand was dazu. LG und Gut Fund, sondlerdeutschland16  Höhe : ca. 5,7cm Umfang : ca. 4cm


Es sind 3 Anhänge in diesem Beitrag die Sie als Gast nicht sehen können.

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PXL_20240827_101356475.jpg
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#1
27. August 2024, um 12:12:09 Uhr

Das ist ein US BMG  .50.

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#2
27. August 2024, um 12:21:57 Uhr

Die lass ich immer liegen, besonders wenn die Farbe ab ist.
Da können sich unschöne Füllungen drin befinden

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50BMG Rounds - .50 BMG - Wikipedia


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#3
27. August 2024, um 12:23:40 Uhr

Manche sind auch mit Füllung Zwinkernd 
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Farbe Cal 50 (wehrtechnikmuseum.de)


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(versteckt)Themen Schreiber
#4
27. August 2024, um 13:38:26 Uhr

Oh gott, dann bringe ich das gleich mal weg. Wusste ich bis jetzt noch gar nicht..

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#5
27. August 2024, um 13:45:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von sondlerdeutschland16
Wusste ich bis jetzt noch gar nicht..


...ausser Weichkern und Leuchtspurgeschoss fallen die auch unter das KWKG (Kriegswaffen Kontroll Gesetz)

   und zählen somit zu den verbotenen Gegenständen. Der Besitz ist ein Straftatbestand !     Polizei

   Grüsse   Winken

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#6
27. August 2024, um 14:48:31 Uhr

Kannst ja mal die alten Beiträge in der Suchfunktion lesen !

Einfach Bmg 50 Geschosse eingeben .

LG Sw!

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#7
27. August 2024, um 16:09:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von sondlerdeutschland16
Oh gott, dann bringe ich das gleich mal weg. Wusste ich bis jetzt noch gar nicht..

Nicht so wild. Nicht gefährlich, nur evtl. verboten. Wobei ich selbst hier nicht sicher bin, was reine abgeschosse Projektile betrifft.

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#8
27. August 2024, um 16:15:16 Uhr

Doch die sind verboten, das hatten wir hier doch schon mal, da ging es um die Härte des Geschosses, soweit ich mich erinnern kann.

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#9
27. August 2024, um 16:24:42 Uhr

Ist verboten, selbst das Geschoss.Ziemlicher Quatsch bei Hartkern, aber nun ja einwandfrei nachzulesen.
Hier: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html


Und hier die Anlage dazu:
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https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html


Hier der Abschnitt über u.a.die Härte 
Munition und Geschosse nach Anlage 1 Abschnitt 3 Nummer 1.5 sowie Munition mit Geschossen, die einen Hartkern (mindestens 400 HB 25 – Brinellhärte – bzw. 421 HV – Vickershärte –) enthalten, sowie entsprechende Geschosse, ausgenommen pyrotechnische Munition, die bestimmungsgemäß zur Signalgebung bei der Gefahrenabwehr dient;

« Letzte Änderung: 27. August 2024, um 16:27:11 Uhr von (versteckt) »

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#10
27. August 2024, um 16:26:20 Uhr

@Sondlerdeutschland 16
Hier solltest dir vielleicht mal durchlesen.
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Leitfaden für Neueinsteiger und Fortgeschrittene zum Thema Fundmunition (detektorforum.de)


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#11
27. August 2024, um 17:07:42 Uhr

Ist immer mal wieder interessant zu lesen.
Hat (Ex)-Forumskollege Bolzenkopf richtig gut geschrieben.
Durch die richtige Prise Ironie und Humor (Zitat : ... Niemand schreibt USAF auf einen Boiler ) Lächelnd  auch nicht so langweilig und dröge zu lesen wie die amtlichen Infos.
Find ich gut.

Gruß

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#12
27. August 2024, um 18:17:12 Uhr

Es geht da aber um nicht verschossene Projektile, die wieder auf Hülsen gesetzt werden können. Ob auch verschossene und mehr oder wenige korrodierte Geschosse darunter fallen, ist mWn nicht wirklich geklärt.

Das meint übrigens euer Vermisster dazu:
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http://www.detektorforum.de/smf/waffen_munition_zunder/leitfaden_fur_neueinsteiger_und_fortgeschrittene_zum_thema_fundmunition-t122388.0.html#11


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#13
27. August 2024, um 19:08:55 Uhr

...in einer Ausgabe der "WaffenRevue" ist mir ein Artikel errinnerlich geblieben.

   Für Wiederlader sind die erforderlichen Komponenten für Cal. 50, Hülse, Geschoss u. Treibladung an berechtigte

   Personen im Handel erwerbar. Geschosse aber nur Weichkern.

   Die unter das Waffen Gesetz fallenden verschossenen Geschosse sind deshalb verboten, weil sich nicht deformierte

   Geschosse durchaus zum Wiederladen verwenden lassen. Somit haben böse Buben die Möglichkeit sich Militär-

   munition wie z.B. Spreng-Brand oder Panzerbrechend anzueignen.

   Diese Fundgeschosse sind im Prinzip für Sammler ungefährlich, wenn man sie nicht unbedingt ins Osterfeuer wirft.

   Grüsse   Winken

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#14
27. August 2024, um 19:29:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von berni
Die unter das Waffen Gesetz fallenden verschossenen Geschosse sind deshalb verboten, weil sich nicht deformierte Geschosse durchaus zum Wiederladen verwenden lassen.

Und genau da scheiden sich die Geister. Andere sagen, dass durch die Spuren der Züge keine ausreichende Dichte des Geschosses im Hülsenmund mehr gegeben ist. 

Letztendlich bräuchte man wohl ein Urteil dazu.

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