Nabend allerseits!
Da man ja immer auf dem neusten Stand sein muss was Gesetze anbelangt ( Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
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) befasse ich mich gerade mit dem saarländischen DschG..... und siehe da was muss ich lesen
Zitat :
Saarländisches Denkmalschutzgesetz
(SDschG)
(Art. 1 des Gesetzes Nr. 1554 zur Neuordnung des saarländischen Denkmalrechts) vom 19. Mai 2004
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juni 2009 blablabla.......
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Geltungsbeginn: 14.8.2009,
Geltungsende: 31.12.2015 ![Lächelnd](http://www.detektorforum.de/smf/Smileys/default/cheesy.gif)
Im Umkehrschluß würde dies doch für unsere saarländischen Sondlerkolegen heißen das diese nur noch bis Ende 2015 durchhalten müßten und schwuppsssss... gibts dort kein DschG mehr ....Hab ich das jetzt richtig so verstanden???
![Huch](http://www.detektorforum.de/smf/Smileys/default/huh.gif)
Das wäre doch nen Traum...... ich seh schon die Schlagzeile : *Bevölkerungsboom im Saarland mangels DschG *
![](http://www.detektorforum.de/smf/Smileys/default/hehehe.gif)
P:S bitte mit ein wenig Ironie das ganze lesen..... dankööööööö
![Grinsend](http://www.detektorforum.de/smf/Smileys/default/grin.gif)
Grüße und allzeit gut Fund
Münzsucher