| | Geschrieben von Zitat von LordHein Mensch Leute- Es gibt nicht 1 nen Grund der gegen eine solche Genehmigung spricht. Wer sie will,soll sie sich holen und wer nicht soll es doch lassen. Ganz einfach. Wirklich NICHTS spricht doch dagegen. Auch wenn sie vielleicht keinen Vorteil bringt,so ist es doch zumindest als anständig zu beschreiben den Willen zu haben eine solche zu beantragen. Ein Sondler,der alle Regeln beachten möchte und den Wunsch hat kein Amt und niemanden zu erzürnen-sollten nicht alle so denken?
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hi, ich hab eine nfg. aber nur, weil ich gezielt nach einem schlachtfeld aus dem 39 jährigen forschen will. für die nirmale such braucht man keine nfg. grade in nrw sieht das gesetz nach seinem wortlaut eine genehmigung nur dann vor, wenn man gezielt nach bodendänkmälern graben will.
was gegen eine genehmigung spricht, wenn du nicht gezielt nach bd graben willst? das gesetz. du suggerierst mit deiner genehmigung, dass du gezielt nach bd graben willst. oder geantragst du eine baugenehmigung, wenn du ein legohaus bauen willst? nein. also.
und warum stellst du erst eine frage und antwortest dann hier als wärst du experte? klingt ja schon fast wie werbung.
du beantragst keinen führerschein zum radfahren
keine baugenehmigung für die modelleisenbahnstadt
keine gaststättengenehmigung für deine geburtstagsparty
keinen jagdschein für das aufstellen einer mausefalle
keinen waffenschein für dad abfeuern einer silvesterrakete
usw