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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Sondler-Schreck

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Avatar  Sondler-Schreck  (Gelesen 7182 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
23. März 2012, um 13:10:03 Uhr

Mahlzeit Sondlergemeinde,angesprochen sollten sich die Jungs und Mädels im Dürener Raum fühlen...
Hat schon jemand etwas über den Förster aus dem Forst Düren-Gürzenich gehört? Auch bekannt als "Sondler-Schreck".
Böse Zungen behaupten,dieser grüne Onkel wäre ganz erpicht darauf, Detektoren zu sammeln...
Vielleicht weiß ja jemand was darüber...
Gut Fund...

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(versteckt)
#1
23. März 2012, um 13:29:31 Uhr

Getroffen habe ich ihn glücklicherweise noch nicht, allerdings war ich auch nur vereinzelt mal in seinem Revier wildern. Allerdings habe ich aus verläßlichen Quellen ganz ähnliches verlauten gehört. Wahrscheinlich hat er durch die Masse der Hürtgen-Wald-WK-Sucher einfach die Faxen dicke. Vielleicht auch nicht ganz unberechtigt.

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(versteckt)
#2
23. März 2012, um 13:46:26 Uhr

hahaha .. alsob ich mir von som grünling den detektor abnehmen lassen würde hahahaha


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#3
23. März 2012, um 14:01:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von meistermax
hahaha .. alsob ich mir von som grünling den detektor abnehmen lassen würde hahahaha
Naja, lach mal lieber nicht zu sehr. Ein Förster ist kein Jäger und im Gegensatz zu letzterem ist der Förster eine Amtsperson mit einer Art "eingeschränkter Polizeigewalt" für sein Revier.

Viele Grüße,
Günter

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#4
23. März 2012, um 14:16:00 Uhr

Das vielleicht nicht. Aber er wäre mit Sicherheit in der Lage, Dir eine ganze Menge Ärger zu bereiten. Der ruft seine Kollegen und je nach Situation, bist Du eben erstmal dran. Zumal insbesondere im Hürtgenwald immer mehr Bereiche als Boden- und Baudenkmäler ausgewiesen werden (sollen). Die Weltkriege geraten zusehends stärker in den Fokus der Amtsarchäologie, so dass auch hier rechtliche Fakten (=eingetragenes (Boden-)Denkmal) geschaffen werden, auf denen man ohne Genehmigung bekanntlich nicht suchen darf (siehe z. B. Artikel im Band "Archäologie im Rheinland 2010").

Vielleicht erspäht er Dich auch einfach nur, beobachtet Dich und spätestens am Auto erfolgt dann der "Zugriff" mit versammelter Mannschaft. Hast Du dann noch Munition im Gepäck, könnte es schwierig werden. Kräftigst anscheissen wird er Dich aber sicherlich.

Aber man muss den Teufel ja nicht an die Wand malen. Von den 45.546 Suchern die dort schon unterwegs waren, sind sicherlich 45.526 ungeschoren bzw. glimpflich davon gekommen. Allerdings haben sich die Zeiten auch ein wenig geändert .....

Gruss,
D.

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(versteckt)Themen Schreiber
#5
26. März 2012, um 13:54:41 Uhr

Hallo Denarius,weißt du denn ob er überhaupt berechtigt ist deine Sondel ein zu kassieren?

Hinzugefügt 26. März 2012, um 14:04:22 Uhr:

Wie auch immer,ist halt kein Hobby für Schisser...Etwas umsehn sollte man sich schon,bevor man die Sondel aus dem Rucksack kramt  Zwinkernd

« Letzte Änderung: 26. März 2012, um 14:04:22 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#6
26. März 2012, um 15:26:20 Uhr

Wenn jemand etwas von euch will, auch wenn er Pol., Foerster oder sonstwie Autoritätsträger ist:

- "Geben sie mir den Detektor!" " Stellt das eine Beschlagnahme oder Sicherstellung dar? Warum und zu welchem Zweck?" "Sehen Sie Gefahr im Verzug?" "was hat das mit Jagdschutz zu tuen?"
- Klarmachen, dass keine freiwillige Uebergabe stattfindet, sondern dass eine dies eine "Beschlagnahme, formgebundene Sicherstellung" darstellt.
-Ebenfalls klarmachen das im Falle der Wegnahme des Gegenstandes hiermit auf einer unverzüglichen Richterlichen Überprüfung bestanden wird (Muss er zur Kenntnis nehmen, entweder er handelt als Amtsperson mit wenn und aber oder er lässt bleiben".
-Heingehen , Memo (Gedächtnisprotokoll) aufsetzen. Notieren falls der Typ bewaffnet war.
-Der dinge harren, die da kommen werden.
-Der förster hat soweit ich weiss, den Hilfspersonenstatus nur in Sachen des Jagdschutzes, sollte er sich irren und es liegt keine Jagdschutzsache hat er nur jedermannsrechte und eventuell eine Menge Ärger am Hals
- Wird im nachgang gegen den Förster vorgegangen, immer eine Kopie mit anschreiben an die jeweilige untere Jagdbehörde schicken. Die sollen ruhig wissen, dass gegen einen Jagdscheininhaber Strafantrag wegen Nötigung oder bewaffneten Raubüberfall läuft.

Nam

Hinzugefügt 26. März 2012, um 15:44:44 Uhr:

Ach so, sorry liebe Kollegen aber im Hürtgenwald sondeln.................................... Da ist der Förster die kleinste Gefahr! Auch sehe ich hier eine gewisse Gefahr menschliche Überreste zu stören!

Zum Thema Bodendenkmale aus 2 WK. Ja die gibt es und ich denke es ist gut so. Auch zukünftigen Generationen sollten die Spuren des Wahnsinns gezeigt werden koennen. Insofern sind auch Schützengräben im Hürtgenwald vor Zerstörung zu schützen.

Zum Thema "Schlachtfeldarchäologie". M.E. haben Archis da nix zu suchen. Arch. ist eine Hilfswissenschaft, es wird nur gegraben wenn sich durch andere Quellen keine ausreichenden Erkenntnisse auftuen. Was sollen da fuer neue Erkenntnisse auftauchen? "Sensation! Amerikanische Soldaten haben Corned Beef aus Büchsen gegessen!".

Nam


« Letzte Änderung: 26. März 2012, um 15:44:44 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#7
26. März 2012, um 15:46:17 Uhr

Hallo zusammen,

ich finde auch auf 2. WK Schauplätzen in dieser Größenordnung wie im Hürtgen od Reichswald hat keiner was zu suchen. Da liegen ja auch noch zig Blindgänger od sonstige Explosivmun rum und es ist ja bekannt welche folgen das mit sich bringen kann. Da kann ich verstehen wenn die Förster so reagieren.
Aber abnehmen lassen würd ich mir meine Sonde auch von keinem.
Jedoch fehlen einem, wenn man sich in solchen Gegenden rum treibt auch die Argumente.
Kann mir nich vorstellen, dass man für diese Gebiete ne Genehmigung bekommt.
Abgesehen davon interessiert mich dieses ganze 2. WK Militaria Zeug auch sowieso nicht.
Auch wenn sich im Hürtgen od Reichswald schon in der Antiken Zeit einiges abgespielt hat.
Aber die Gefahr ist einfach viel zu groß, da halte ich mich fern von.
Muss jedoch jeder selber wissen.

Gruß

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#8
26. März 2012, um 15:50:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von namxat
...
Zum Thema "Schlachtfeldarchäologie". M.E. haben Archis da nix zu suchen. Arch. ist eine Hilfswissenschaft, es wird nur gegraben wenn sich durch andere Quellen keine ausreichenden Erkenntnisse auftuen. Was sollen da fuer neue Erkenntnisse auftauchen? "Sensation! Amerikanische Soldaten haben Corned Beef aus Büchsen gegessen!".

Nam



Blödsinn, schon mal was von "Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen" gehört?

Gerade in Kriegszeiten wird gefälscht ohne Ende, so das es keine sicheren Quellen gibt, außer man erforscht sie.

Ich habe auch schon einiges rausbekommen was in den Büchern gar nicht oder falsch drin steht  Zwinkernd

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#9
26. März 2012, um 16:01:12 Uhr

Da ich viele Jahre in Sachsen staatlicher Fischereiaufseher war und somit mit Polizeirechten in Bezug auf Duchsetzung der Fischereigesetzgebung, des Tierschutzgesetzes und des Strafgesetzes (Fischwilderei und Fischdiebstahl), kann ich die Sachlagfe recht schnell aufklären. Kein  Förster in der Bundesrepublik ist berechtigt eine Sonde zu beschlagnahmen oder sicherzustellen: Begründung: Sondeln ist erstens nirgends verboten. Zweitens hat ein Förster oder Jagdaufseher nur Gesetze und Verordnungen durchzusetzen, die unter die Rubrik Jagdschutz, Schutz von Flora und Fauna, Rauch-und Betretungsverbot bei Waldbrandgefahr, Befahren von gesperrten Waldwegen, Natur- und Umweltvergehen sowie Tierschutzgesetzgebung. Graben Sie Löcher, kann der Förster Ihre Personalien feststellen, wenn er Ihnen begründet, warum er das tut, Will er das Tatwerkzeug (Spaten) beschlagnahmen oder sicherstellen, benötigt er die Polizei. Beispielsweise werden Sie im Wald vom Förster mit einem Jagdgewehr entdeckt, und Sie haben keinen Waffenschein. Dann darf er, mit Hilfe der Polizei, die Waffe sicherstellen, weil die berechtigte Annahme der Wilderei vorliegt. Der Umstand, dass sie gar keinen Waffenschein besitzen, hat ihn nicht zu interessieren. Noch ein Tip, Förster und Jagdaufseher dürfen keine kurzläufige Dienstwaffe führen, das heißt, nur wenn sie das Jagdgewehr mithaben, dürfen sie auch die Pistole (Fangschußwaffe) führen.   

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#10
26. März 2012, um 16:13:15 Uhr

Geschrieben von Zitat von schluchtenjodler
Da ich viele Jahre in Sachsen staatlicher Fischereiaufseher war und somit mit Polizeirechten in Bezug auf Duchsetzung der Fischereigesetzgebung, des Tierschutzgesetzes und des Strafgesetzes (Fischwilderei und Fischdiebstahl), kann ich die Sachlagfe recht schnell aufklären. Kein  Förster in der Bundesrepublik ist berechtigt eine Sonde zu beschlagnahmen oder sicherzustellen: Begründung: Sondeln ist erstens nirgends verboten. Zweitens hat ein Förster oder Jagdaufseher nur Gesetze und Verordnungen durchzusetzen, die unter die Rubrik Jagdschutz, Schutz von Flora und Fauna, Rauch-und Betretungsverbot bei Waldbrandgefahr, Befahren von gesperrten Waldwegen, Natur- und Umweltvergehen sowie Tierschutzgesetzgebung. Graben Sie Löcher, kann der Förster Ihre Personalien feststellen, wenn er Ihnen begründet, warum er das tut, Will er das Tatwerkzeug (Spaten) beschlagnahmen oder sicherstellen, benötigt er die Polizei. Beispielsweise werden Sie im Wald vom Förster mit einem Jagdgewehr entdeckt, und Sie haben keinen Waffenschein. Dann darf er, mit Hilfe der Polizei, die Waffe sicherstellen, weil die berechtigte Annahme der Wilderei vorliegt. Der Umstand, dass sie gar keinen Waffenschein besitzen, hat ihn nicht zu interessieren. Noch ein Tip, Förster und Jagdaufseher dürfen keine kurzläufige Dienstwaffe führen, das heißt, nur wenn sie das Jagdgewehr mithaben, dürfen sie auch die Pistole (Fangschußwaffe) führen.   

Das sind Antworten, ganz nach meinem Geschmack ... danke und ich hoffe du wirst hier noch viele Leute erleuchten !!! Super und weiter so !!!

dummmel

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#11
26. März 2012, um 16:33:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Naja, lach mal lieber nicht zu sehr. Ein Förster ist kein Jäger und im Gegensatz zu letzterem ist der Förster eine Amtsperson mit einer Art "eingeschränkter Polizeigewalt" für sein Revier.

Viele Grüße,
Günter


siehst du also soll mir mal so ein grünling vor meine sonde kommen Smiley))) hahaha ...

in diesem sinne

weidmannsheil !!!

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#12
26. März 2012, um 16:53:05 Uhr

Also ich wuerde keinen Wiederstand leisten. Aber siehe oben: Da ist keine freiwillige Aushändigung und das geht den Amtsweg. Wenn der Förster dann das amtliche Echo vertragen kann............

Für uns geht es nur um eine Sonde, fuer den Förster ggfs. um seine Existenz.

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(versteckt)Themen Schreiber
#13
28. März 2012, um 07:26:33 Uhr

Wie sieht das denn mit dem Schutz von Flora und Fauna aus? Wenn ich im Wald den Spaten ansetze,beschädige ich dann nicht eventuell die Flora? Denke mal der Mann in der grünen Korthose wird dann eher da nen Grund zu meckern haben...

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#14
28. März 2012, um 07:34:46 Uhr

Natürlich hat er eine Handhabe...aber nur gegenüber Dir und deinem Grabungswerkzeug...oder gräbst Du mit der Sonde? Ein Fischereiaufseher darg auch nur die Sicherstellung bzw. die Beschlagnahme des direkten Angelgerätes (Rute mit Rolle, Schnur und Haken) von der Polizei verlangen, der Kescher und das andere Equipment, was Angler noch so mit sich rumschleppen, sind tabu!

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