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 >  Allgemeines Forum > Dies & Das (Moderator: Raymond) > Thema:

 Armes Deutschland !

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Avatar  Armes Deutschland !  (Gelesen 857 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
16. Dezember 2024, um 10:53:57 Uhr

Polizei....Polizei kennt sich wohl auch nicht aus. Transport nach Haus, einer im Handel gekauften "Schreckschusswaffe"
        wäre demnach schon ein Straftatbestand. 

        Grüsse    Winken


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P1070495.jpg
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(versteckt)
#1
16. Dezember 2024, um 11:10:29 Uhr

Es geht ja um die fehlende Berechtigung. Der Mann hätte hier wohl einen kleinen Waffenschein gebraucht. 

Ähnliches ist mir an meinem ersten Sondeltag passiert, als wir eine komplette 2cm Flakgranate zur Polizei brachten. Da gab's aber letztlich doch keine Anzeige, da ein Beamter nach viel telefonieren herausfand, dass so ein eigentlich illegaler Transport straffrei bliebe, wenn er der Gefahrenabwehr dient. Aber das nächste Mal sollen wir es besser machen. Polizei zum Gefahrenobjekt, nicht umgekehrt.

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(versteckt)
#2
16. Dezember 2024, um 12:41:45 Uhr

Wobei die Polizei hätte das so handhaben können, das eine Anzeige überflüssig wurde, gefundene
Waffe und Gefahrenabwehr, dann wäre die Sache erledigt gewesen.
Hier einen Bürger anzuzeigen obwohl die gute Absicht erkennbar ist und die Waffe nur eine Scheinwaffe
ist unnötig

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(versteckt)
#3
16. Dezember 2024, um 12:58:00 Uhr

Da ist ja auch noch nichts entschieden. Bisher ist es "nur" eine Anzeige. Das Problem ist halt, wo man die Grenze zieht. Andernfalls sollte man ja auch nicht jeden einfach so davonkommen lassen, der bei einer Kontrolle mit einer Waffe aufgegriffen wird und dann behauptet, die wollte er gerade bei der Polizei abgeben. Ich bin mir nahezu sicher, dass die Justiz, die mMn diese Abwegung treffen sollte, hier das Verfahren einstellen wird.

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#4
16. Dezember 2024, um 13:32:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Da ist ja auch noch nichts entschieden. Bisher ist es "nur" eine Anzeige. Das Problem ist halt, wo man die Grenze zieht. Andernfalls sollte man ja auch nicht jeden einfach so davonkommen lassen, der bei einer Kontrolle mit einer Waffe aufgegriffen wird und dann behauptet, die wollte er gerade bei der Polizei abgeben. Ich bin mir nahezu sicher, dass die Justiz, die mMn diese Abwegung treffen sollte, hier das Verfahren einstellen wird.


So wird es auch geschehen. 

Gruß CR

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#5
16. Dezember 2024, um 13:33:31 Uhr

Richtig, dass ist halt das Risiko: wenn du genau beim dem Transport erwischt wirst erhält man zu recht eine Anzeige denn es könnte ja jeder behaupten er ist gerade am Weg zur Polizei.
Aber bei der Abgabe des Fundes auf der Dienststelle eine Anzeige auszustellen ist einfach nur bescheuert und ich denke nicht dass das in vielen Ländern so gehandhabt wird.


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#6
16. Dezember 2024, um 15:25:08 Uhr

Ich dachte unsere Polizei ist mit Arbeit überfordert und schiebt hunderte von Überstunden vor sich her
und dann macht sie sich mit so einem Kinderkram zusätzlich selber welche.
Eigentlich ist man über eine Anzeige wenig erfreut, bedeutet immer eine Menge Schreibkram, oft für nichts.

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#7
16. Dezember 2024, um 16:43:07 Uhr

Geschrieben von Zitat von Egge
Ich dachte unsere Polizei ist mit Arbeit überfordert und schiebt hunderte von Überstunden vor sich her
und dann macht sie sich mit so einem Kinderkram zusätzlich selber welche.
Eigentlich ist man über eine Anzeige wenig erfreut, bedeutet immer eine Menge Schreibkram, oft für nichts.


Da hast du schon recht. 

Aber die Rechtslage ist hat so, dass du ohne keinen Waffenschein diese Schreckschusspistole nicht mit dir führen darfst.  Und da spielt es keine Rolle ob du damit im Park oder auf der Polizeiwache damit rumläufst. 
Der Polizist hat nur nach der Rechtslage gehandelt.  Hätte er es nicht getan würde er gegen geltendes Recht verstoßen und sich selbst strafbar machen. 

Gruß CR

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(versteckt)Themen Schreiber
#8
16. Dezember 2024, um 17:08:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von Carolus
nicht mit dir führen darfst. 


...wie kommt dann die gekaufte Schreckschusswaffe in deine eigenen vier Wände ?

   Der Händler gibt dir noch eine Tüte für den Transport der Waffe und der Munition. Das alles fällt nicht

   unter den Begriff "Führen einer Waffe" und ist Straffrei. 

   Dann dürfte man auch keine soeben gekaufte Luftdruckwaffe in einer Gewehrhülle fußläufig nach Hause 

   tragen.  Wenn sowas zur Anzeige kommt, kann man nur sagen, Bekloppt und lächerlich.

   Grüsse.  Winken

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#9
16. Dezember 2024, um 17:19:24 Uhr

Ganz einfach. 
Wenn du einen kleinen Waffenschein hast ist das ja ok. Auch bei einer Kontrolle. 
Wenn nicht begehst du eine Straftat. 

Früher war es halt einfacher,  man musste nur 18 sein.

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(versteckt)Themen Schreiber
#10
16. Dezember 2024, um 17:43:32 Uhr

...Schreckschusswaffen kann man legal ohne kleinen Waffenschein kaufen, der ist nur zum Führen der Waffe erforderlich.

   Grüsse.   Winken

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#11
16. Dezember 2024, um 18:13:28 Uhr

Kaufen klar.
Aber sobald ich sie bei mir habe führe ich sie.

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#12
16. Dezember 2024, um 19:27:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von Carolus
Kaufen klar.Aber sobald ich sie bei mir habe führe ich sie.


Stimmt so nicht, 
[font="Open Sans", "Helvetica Neue", Helvetica, Arial, "Lucida Grande", sans-serif]3. Transport von Gaspistolen, Signalwaffen, Schreckschusswaffen[/font][/color]
[font="Open Sans", "Helvetica Neue", Helvetica, Arial, "Lucida Grande", sans-serif]Sie dürfen die Waffe jederzeit auf direktem Weg von einem zum anderen Ort transportieren, z. B. auf dem Weg vom Waffengeschäft nach Hause. Die Waffe muss dabei ungeladen und sicher verstaut sein. Sollten Sie gleichzeitig mit der Waffe auch Munition transportieren, müssen beide getrennt voneinander aufbewahrt werden.[/font][/color]

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#13
16. Dezember 2024, um 21:01:40 Uhr

Und wo stammt das her?
Gibt es dazu auch ein offizielles Zitat aus einem Gesetz?

Wobei man ja bei deinem Textbeispiel einen Kaufbeleg ggf. sogar mit Uhrzeit der Zahlung hat.

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#14
16. Dezember 2024, um 21:41:42 Uhr

Daa hat der Egge schon Recht. Das ist vom Verband Deutscher Schützen.
Findest du aber leicht, wenn du es googelst

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https://www.dsb.de/recht/wichtiges-zum-waffenrecht/transport


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