In Niedersachsen ist das schon eine echt fiese Regelung: Die Gemeinde wälzt es tatsächlich regelhaft so ab.
In NRW werden "nur" die vorbereitenden und die Begleitmaßnahmen wie Abschieben des Bodens, Abbau von Hindernissen, Evakuierungskosten usw gegebenenfalls ebenfalls auf den Grundstückseigentümer abgewälzt, wie ich gerade nachlesen musste. Nur das direkte freilegen und entschärfen wird demnach vom Land übernommen (Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Einlogenhttps://www.brd.nrw.de/themen/ordnung-sicherheit/kampfmittelbeseitigung/kosten-der-kampfmittelbeseitigung
, ab 4.5)
Ganz schönes Glatteis, wenn sich das herumspricht ...
Mich würde jetzt interessieren, ob das in NRW tatsächlich auch so gehandhabt wird. Jemand Erfahrungen?