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 >  Fundforen > Schmuck und Zierrat > Knöpfe (Moderator: Derfla) > Thema:

 Knopf der Fremdenlegion in Kriegsgefangenenlager WK2 gefunden

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Avatar  Knopf der Fremdenlegion in Kriegsgefangenenlager WK2 gefunden  (Gelesen 706 mal) 0
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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
23. April 2015, um 08:28:15 Uhr

Hallo zusammen, habe hier diesen Knopf der Fremdenlegion gefunden.
Wo haben die denn in Deutschland mitgemischt???
Kann jemand etwas dazu sagen?

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Besten Grüße und gut Fund!



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20150423_091728.jpg
20150423_091734.jpg
Offline
(versteckt)
#1
23. April 2015, um 09:56:13 Uhr

Hi

Das die fr. Fremdenlegion in Deutschland gekämpft hat ist mir neu.
Aber genau wie andere französische Truppen, gerieten im 1. und 2. WK auch Fremdenlegionäre in dt. Kriegsgefangenschaft. Die wurden dann ins Reich verfrachtet und mussten dort Zwangsarbeit machen, auch in der Landwirtschaft.
Bei dieser Arbeit ging dann auch mal ein Knopf verloren und so einer wird deiner wohl auch sein.

Servus
Rizzo

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#2
23. April 2015, um 10:03:26 Uhr

Ja das klingt plausibel, ich habe auch noch von älteren Anwohnern erfahren das Franzosen hier Zwangsarbeit leisten dürften...
Das ist wohl der seltenste Knopf den ich je gefunden habe (in Deutschland)  Super 
Besten Gruß



Als beste Antwort ausgewählt von Regulus-Ariovist 23. April 2015, um 02:57:39 Uhr
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(versteckt)
#3
23. April 2015, um 10:31:02 Uhr

Es ist übrigends das Knopfmodell der Legion von 1875-1918
Stammt also von einem Kgf des 1. WK.

 Winken

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(versteckt)
#4
23. April 2015, um 10:48:21 Uhr

Geschrieben von Zitat von Regulus-Ariovist
..... hier Zwangsarbeit leisten dürften...

Nicht dürften - die mussten ! Belehren

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(versteckt)Themen Schreiber
#5
23. April 2015, um 10:57:14 Uhr

WOW, danke Rizzio! und dann auch noch ein älterer!
LG

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(versteckt)
#6
23. April 2015, um 11:38:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von Niete
Nicht dürften - die mussten ! Belehren


Genau wie deutsche Kriegsgefange beim Gegner. Wurde in Haager Landkriegsordnung festgelegt.

Die Artikel 4 bis 20 legen verschiedene Grundsätze zur Behandlung von Kriegsgefangenen fest. Diese sind entsprechend Artikel 4 menschlich zu behandeln. Kriegsgefangene dürfen zur Arbeit herangezogen werden (in der Fassung von 1907 mit Ausnahme der Offiziere). Die gefangennehmende Partei hat für den Unterhalt der Kriegsgefangenen zu sorgen (Artikel 7) und dabei die Kriegsgefangenen in Bezug auf Nahrung, Kleidung und Unterbringung wie die eigenen Truppen zu behandeln. Kriegsgefangene unterstehen den Gesetzen, Vorschriften und Befehlen des Staates, in dessen Gewalt sie sich befinden (Artikel Cool. Sie können für einen misslungenen Fluchtversuch disziplinarisch bestraft werden, nicht jedoch bei erneuter Gefangennahme nach einer vorherigen erfolgreichen Flucht. Entsprechend Artikel 9 sind Kriegsgefangene verpflichtet, auf Nachfrage ihren Namen und Dienstgrad zu nennen.

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http://de.wikipedia.org/wiki/Haager_Landkriegsordnung


« Letzte Änderung: 23. April 2015, um 11:38:53 Uhr von (versteckt) »

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