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 Querbeet durch den Wald

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Avatar  Querbeet durch den Wald  (Gelesen 2419 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
13. Juli 2022, um 13:14:42 Uhr

...bei der zu erwartenden Tageshitze mal wieder einen ausgedehnten Waldspaziergang mit Hund heute früh.

   Ohne Detektor ist auch mal entspannend, der Hund findet aber immer irgend was, heute mal eine schöne

   Geweihstange. Beim Forstamt keiner da, hab`s dann denen vor die Tür gelegt. Schnell noch ans Auto und ein

   paar Handy Fotos gemacht. Hat mich Mühe gekostet, dem Hund klarzumachen, dass das Teil jetzt hier bleibt.

   Grüsse   Winken


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P1060410.jpg
P1060413.jpg
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(versteckt)
#1
13. Juli 2022, um 13:25:35 Uhr

Was für eine schöne Abwurfstange!

Und damit stellt sich mir wieder einmal die Frage:
Weiß jemand von Euch, warum (historisch oder wie auch sonst begründet) es als Wilderei gilt, wenn man die Dinger mitnimmt und nicht wie Berni brav abliefert?

Ich verstehe den Sinn nicht so ganz (muss man ja nicht bei jeder Vorschrift, aber interessieren tät's mich doch)

TTT

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#2
13. Juli 2022, um 14:24:22 Uhr

Wie mir bekannt, soll man die Teile an den nächsten Hochsitz legen oder einfach liegen lassen.
Wenn man das mitnimmt, wie soll dann noch der "Eigentümer" gefunden werden wenn man das einfach vor´s Forstamt legt?
Rechtlich darf man es nicht mitnehmen, Pächter usw. aber wo kein Kläger...

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#3
13. Juli 2022, um 15:12:27 Uhr

Also mal ehrlich: Ist doch Unfug. Habe solche Teile zumeist auch mitgenommen und war mir meines frevelhaften Verhaltens gar nicht bewußt. Ein juristisches und überholtes Delikt aus vergangenen Zeiten.

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#4
13. Juli 2022, um 15:15:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von denarius
Ein juristisches und überholtes Delikt aus vergangenen Zeiten.


Kann ja sein - aber ich wüßte gerne, wie es begründet wird oder wurde...

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#5
13. Juli 2022, um 15:24:28 Uhr

Mir hat ein Jäger erzählt, dass er den Bestand anhand der Anzahl und des Alters der Abwurfstangen in irgendeiner Form kontrolliert

Winken
Alraune

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#6
13. Juli 2022, um 15:38:46 Uhr

Naja, ich finde die Rechtslage eigentlich ganz simpel. Das Wild gehört uns nicht. Weder lebendig noch tot, weder ganz noch in Teilen. 

Oder umgekehrt gefragt: mit welcher Begründung sollte man so eine Abwurfstange behalten dürfen?

Gruß 
Günter

PS: und falls jetzt jemand über Deutschland schimpfen möchte: beispielsweise ist es in den USA verboten, eine gefundene Adlerfeder zu behalten. Zuwiderhandlung kann bis zu 250.000 Dollar Strafe bedeuten.

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#7
13. Juli 2022, um 16:07:41 Uhr

Ich glaub ja eher das das Gesetz aus einer Zeit kommt, wo die von Pächtern oder Waldbesitzer noch kommerziell genutzt wurden, also mehr als heutzutage.
Ich würde sowas schönes mitnehmen, egal ob Wilderei oder nicht. Würde mich interessieren, ob in den letzten Jahren jemand wegen sowas verurteilt wurde.

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#8
13. Juli 2022, um 16:25:32 Uhr

Habe letztens in der Tierhandlung ein Korb voll mit Geweihstücke so 30cm lang für über 35 Euro das Stück gesehen Schockiert Ganz schön teuer so ein Geweih LG Mike

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#9
13. Juli 2022, um 18:21:27 Uhr

Ich hätte das Teil auch irgendwo an den Weg gelegt und abends mit dem Auto abgeholt.
GF Templer

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(versteckt)Themen Schreiber
#10
13. Juli 2022, um 20:53:22 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Das Wild gehört uns nicht.

Nullahnung...wem gehören die Viecherl im Wald, vom Hasen bis zum Borkenkäfer ? Ist es der Waldbesitzer, oder beim

  Staatsforst das Bundesland. Dem Pächter bestimmt auch nicht,  dem Jäger auch nicht, wem also ?

  Die Tiere wechseln ja auch permanent das Revier und haben keine Ohrmarken die den Besitzer ausweisen.

  Nochmal, wem gehört der Hirsch, das Reh, die Wildsau und der Wolf und alles andere ?


  Grüsse  Winken

Hinzugefügt 13. Juli 2022, um 21:05:09 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Templer
an den Weg gelegt und abends mit dem Auto abgeholt.


...Weise  ich hab für derlei Dinge keinen Verwendungszweck, was macht man damit   Nullahnung
.

           Klar, kann man aufheben und im Schuppen oder im Keller bis zum St. Nimmerleinstag lagern,

           oder als Deko auf dem Küchenschrank einstauben lassen. Oder als Tischdeko zum Hirschragou.

           Egal wie, jeder mag was anderes.

           Grüsse  Winken

« Letzte Änderung: 13. Juli 2022, um 21:05:09 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#11
13. Juli 2022, um 21:34:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von berni
...wem gehören die Viecherl im Wald, vom Hasen bis zum Borkenkäfer

Wild gehört tatsächlich niemandem.

Abwurfstangen jedoch schon: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Viele Grüße 
Günter

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(versteckt)Themen Schreiber
#12
13. Juli 2022, um 21:45:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Wild gehört tatsächlich niemandem.


Grübeln...vorausgesetzt ich wäre Jäger, pachte ein Jagtrevier und erlege ein Tier das niemandem gehört.

         Danach ist es mein Eigentum, bezahlt durch die Pacht. Oder wie ist das zu verstehen.  Nullahnung

         Grüsse

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(versteckt)
#13
13. Juli 2022, um 22:11:47 Uhr

Wild ist herrenlos und ein Pächter oder Eigentümer erwirbt das Jagdrecht. Dem zu Folge gehört ihm die Abwurfstange und das erlegte Wild sowie weiter vertraglich geregelte Dinge.
Unter Naturschutz stehende Wildtiere, welche verendet sind darf man sich auch nicht aneignen. Diese müssen gemeldet werden. Ähnlich verhält es sich auch bei Fundsachen, die darf man zwar abgeben, aber eben nicht aneignen. Wir der Besitzstand nach Frist aufgegeben, erhält der Finder den Fund. Bei der Jagd ist aber quasi der Besitzer bekannt.
Ein anderes Beispiel, welches auch in die Reihe passt ist das Thema Fundmunition, Fundwaffen und eben auch historische Artefakte. So überholt ist das eigentlich nicht, es sind Fragen des Besitzes bzw. Eigentums die da geregelt sind.

Manche Dinge erschließen sich nicht sofort, wenn man mit in das Thema nicht involviert ist. Stellt sich aus der Sicht des Anderen anders dar, welcher Geld in die Hand genommen hat um Jagd, Wald oder Landwirtschaft zu pachten um Erträge zu erzielen. Gruss M.

Starke Abwurfstange und ja der Eigentümer kann sie zur Klassifizierung seines Rotwildbestandes nutzen. Bei starken Hirschen wird manchmal die Entwicklung über Abwurfstangen dokumentiert. Fehlt da eine Stange in der Reihe, gibt der Jagdinhaber auch mal einen Finderlohn, gerade bei derartigen Stangen vor dem Zenit des Tieres. Diese starken Hirsche werden bis bzw. Über 10 Jahre geschont und sie vererben sich. Im Zielalter werden sie erlegt, später würden sie ihr Geweih zurück bilden. Diese Hirsche könne mal 240 kg wiegen bei einem Alter von 12 Jahren. Eigentlich kann man davon nur Salami machen oder Hirschgulasch. Deswegen esse ich im Restaurant kein Hirschgulasch, da der Esel ziemlich alt sein kann. Ich glaube der Nachsatz ist irgendwie lang geworden ;-)

Offline
(versteckt)
#14
13. Juli 2022, um 22:34:51 Uhr

Geschrieben von Zitat von berni
vorausgesetzt ich wäre Jäger, pachte ein Jagtrevier und erlege ein Tier das niemandem gehört.         Danach ist es mein Eigentum, bezahlt durch die Pacht. Oder wie ist das zu verstehen. 

I
Ja, das passt. Genau steht es hier: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Viele Grüße 
Günter

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