[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Fundstellen > Luftbilder > Thema:

 wie weit würdet ihr.........?

Gehe zu:  
Avatar  wie weit würdet ihr.........?  (Gelesen 3623 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  1 2 3   Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
01. Januar 2009, um 19:40:35 Uhr

Hallo


wie weit darf ich/oder würdet ihr an dieses Bodendenkmal ransondeln?

Bodendenkmal:

Siedlung der Altheimer und der Chamer Gruppe.

Chamer Gruppe: 3500 – 2700 v. Chr.

Altheimer Gruppe: 3900 – 3500 v. Chr.


Es sind 1 Anhänge in diesem Beitrag die Sie als Gast nicht sehen können.

Bitte registrieren Sie sich um sie ansehen zu können.

denkmal.jpg

« Letzte Änderung: 01. Januar 2009, um 19:47:27 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#1
01. Januar 2009, um 22:12:19 Uhr

Also die betroffenen Äcker würde ich schon mal aussen vor lassen.

Vielleicht hilft es, nach der Größe des Bodendenkmales zu gehen, so nach der Formel, je größer die Bodendenkmalfläche, desdo größer der Abstand. Kommt auch immer auf den Einzelfall an.
Ich wüsste nicht, dass es da verbindliche Abstandsregeln gäbe.

Gruß

Günni Weise

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#2
01. Januar 2009, um 22:38:52 Uhr

Hallo Günni


eben darum frage ich, weil ich mir nicht sicher bin, wie nah ich da ran darf. Im übrigen, eins der Häuser in der Siedlung ist meins, also ein Heimspiel für mich. Und da ich alle Bauern sehr gut kenne, darf ich eh überall drauf. Der Hof direkt am Denkmal, das ist der Besitzer des Feldes, dem ist nichtmal bekannt, das sein Feld ein Bodendenkmal ist.

Aber wie ja jeder weiß, Finger weg von Bodendenkmälern, egal was ist, der Schuß kann schnell nach hinten losgehen.

darum meine Frage:

Wie weit darf ich da ran?

Offline
(versteckt)
#3
02. Januar 2009, um 11:30:40 Uhr

Hallo Franko,

jemand, der mit Unterbrechungen nach eigener Aussage mehr als zwanzig Jahren sondelt, stellt so eine Frage?

Hier kann aus naheliegenden Gründen keine Rechtsberatung stattfinden.
Daher ist es besser, wenn Du dich mit dieser Anfrage direkt an die behördlichen Stellen wie Landeskriminalamt wendest.

Die können dich in dieser Angelegenheit kompetent beraten.

Vielliecht gibt es ja auch noch einen Rechtsanwalt, der sich mit den entsprechenden Gesetzen auskennt. Für einen kleinen Obolus von geschätzten ein paar Hundert Euro kann man dort auch eine entsprechende Auskunft erhalten; sollte diese sich als falsch herausstellen, hat man dann einen "Ansprechpartner".


Einen lieben Gruß

Burkhard

Offline
(versteckt)
#4
02. Januar 2009, um 11:41:21 Uhr

Ich würde mich nicht an das Landeskriminalamt wenden da es hier ja um kein Verbrechen handelt  Belehren sondern an das zuständige Denkmalamt. Auf deren Aussage kann man sich dann auch verbindlich berufen.

Grüsse,

Christian


Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#5
02. Januar 2009, um 11:44:59 Uhr

Servus burghart


Sorry, ich habe Sept. 2008 erst wieder angefangen, und davor 20 Jahre gar ned gesucht.

Offline
(versteckt)
#6
02. Januar 2009, um 11:46:52 Uhr

@ Christian du hast natürlich Recht: bei meiner Rechtschreibprüfung habe ich eine falsche Auswahl getroffen -

"... behördlichen Stellen wie Landesdenkmalamt wendest" muß es heißen.


Einen lieben Gruß

Burkhard

Offline
(versteckt)
#7
02. Januar 2009, um 13:32:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von Franko
Sorry, ich habe Sept. 2008 erst wieder angefangen, und davor 20 Jahre gar ned gesucht.

Hi Franko,

ja, vor 20 Jahren war das alles noch lockerer, wie ich schon einigen Beiträgen alter Hasen entnommen habe - da wurde man allenfalls als "harmloser Spinner" bezeichnet und nicht als "gemeingefährlicher Raubgräber"! Zwinkernd

Solltest Du eine verbindliche Aussage erfahren, wäre es sehr nett, wenn Du sie dann in diesem Fred  bekannt geben könntest.

Viele Grüße,
Günter


Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#8
02. Januar 2009, um 13:36:18 Uhr

Servus Drusus


ich werde mich hütten, bei diesem Amt eine Anfrage zu machen, will ja ned, das die auf mich Aufmerksam werden.

Den nun sind 20 jahre Gras über mich gewachsen beim Amt, und so soll es auch bleiben.

Deshalb die Frage hier, weil ich dachte mir, bei lauter so Kempetenten Leuten bekomm ich sicher eine Auskunft Zwinkernd

Offline
(versteckt)
#9
02. Januar 2009, um 13:45:55 Uhr

Hallo Thomas,

dann lass die Anfrage doch einfach über einen Bekannten bzw. 3. Person  stellen. Die Antwort auf dessen Anfarge ist dann genau so verbindlich.

Grüsse,

Chrstian

Offline
(versteckt)
#10
02. Januar 2009, um 14:41:21 Uhr


Hallo Franko!
Was heist 20 Jahre Gras über dich gewachsen,beim Amt.
Hattest du schon mal Ärger mit Archis?

Gruss Atila

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#11
02. Januar 2009, um 14:44:51 Uhr

kann man so sagen ja Zwinkernd

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#12
02. Januar 2009, um 16:17:08 Uhr

meine Frage kommt nicht von irgendwoher, ich habe schon durchaus sehr Negative Erfahrungen mit dem Landesamt für Denkmalpflege gemacht.

Obwohl ich zum Kreisheimatpfleger damals ein sehr gutes Verhältnis hatte, ich alle Unterlagen zusammen hatte wie z.B. alle Flurkarten vom Vermessungsamt mit Flurnummern für die Genehmigung, wurde alles Gnadenlos abgelehnt.

Und die höhe damals war, als ich ein Schwert aus dem 6ten Jahrhundert Merowingerzeit fand, diese an die Behörde einschickte, und nach 4 Jahren erfuhr, das Teil sei bei ihnen im Hausinternen Postweg abhanden gekommen.

Ein Antrag auf Genehmigung wurde z.B 1988 nach mehrmaligen Schriftwechsel, der sich fast 2 Jahre hinzog abgelehnt, mit der Begründung, das duch diese Suchaktivität Kolisionen mit dem Denkmalschutzgesetz unumgänglich wären.

Komischerweise, 2 Wochen nach der Ablehnung meines Antrages war bei uns in der Zeitung dann sogar ein Bericht über mich zu lesen, ich zeig dir mal einen Auschnitt davon, dann kannst selber lesen, wie die vor 20 Jahren über Sondengänger dachten:


Es sind 3 Anhänge in diesem Beitrag die Sie als Gast nicht sehen können.

Bitte registrieren Sie sich um sie ansehen zu können.

1.jpg
2.jpg
3.jpg

« Letzte Änderung: 02. Januar 2009, um 16:20:45 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#13
02. Januar 2009, um 16:57:21 Uhr

Hallo Franko !
Es ist mir ja beinahe schon peinlich,aber irgendwie kann ich leider den Sinn der ganzen
Diskussion überhaupt nicht erkennen  Idee !
Wenn Du allen eventuellen Schwierigkeiten aus dem Weg gehen willst,dann ist doch
wohl klar das Du das betreffende Gebiet weiträumig umgehen musst !
Das Du alle Grundstückseigentümer kennst heisst gleichzeitig auch das Dich jeder dort
kennt und das bedeutet in ländlichen Regionen eben oft, das dann auch viel geredet
wird !
Im ungünstigen Fall,könnte das unangenehme Folgen haben...

Gruß Marco

Offline
(versteckt)
#14
02. Januar 2009, um 17:00:47 Uhr

Nun ja, ich denke so abwegig ist die Diskussion nicht. In Bayern darf ja prinzipiell überall gesondelt werden vorrausgesetzt es ist kein Bodendenkmal - dafür sind diese ja nun auch im Bayern Viewer eingezeichnet - und man hat die Genehmigung des Eigentümers.

Wie weit man von einem solchen Denkmal aber Abstand zu halten hat weiß ich leider auch nicht.

Vielleicht hat ja aber schon einmal Jemand diesbezüglich bei einem Amt angefragt und kann Licht ins Dunkel bringen.

Grüsse,

Christian

Seiten:  1 2 3
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor
Lade...