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 >  Fundforen > Militaria (Moderatoren: sammlealles, Bolzenkopf, Raymond) > Thema:

 2cm Flak oder 50bmg ???

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Avatar  2cm Flak oder 50bmg ???  (Gelesen 2827 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
16. März 2013, um 08:58:41 Uhr

Kennung DM 4 scheint eine seltene Hülse zu sein. Ist das jetzt eine Flak-Patrone oder 50bmg Munition?  Schockiert


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DSC01937.JPG
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#1
16. März 2013, um 09:55:19 Uhr

Sind das knapp 14cm Gesamtlänge? Wenn ja, dann hast Du eine intakte (noch scharfe) Patrone im Kaliber .50 BMG von den Amerikanern gefunden. Hergestellt bei Des Moines Ordnance Plant, Iowa, USA im Jahre 1944.
Weiteres Vorgehen, da dieses Objekt nicht von Dir besessen werden darf: entweder in einen tiefen Teich werfen, noch tiefer wieder eingraben, oder den Stress auf sich nehmen und den KMRD benachrichtigen. Da sich das Teil aber offenbar schon in Deiner Bude befindet, würde ich es in einem tiefen Gewässer entsorgen.
Tipp für das nächste Mal: in diesem Fall hast Du eine handhabungssichere Munition gefunden, was bedeutet, dass sie Dir nicht um die Ohren fliegen kann, wenn Du nicht gerade versuchst, sie mit dem Hammer zu bearbeiten. Wenn das Objekt jetzt nur ein paar cm länger gewesen wäre, dann wärst Du schon in den Bereich der 2cm-Munition gekommen, die Explosivgeschosse, also Granaten, oben drauf hat. Die Teile sind sehr gefährlich und werden vom KMRD oft vor Ort gesprengt, da deren Transport und Handhabung oft nicht sicher ist. Zukünftig bei Nichterkennen der Munition das Objekt liegen lassen und im Einzelfall entscheiden, ob man den KMRD verständigt. Abseits aller Zivilisation würde ICH wieder Erde drüber kippen...

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#2
16. März 2013, um 10:30:32 Uhr

So selten ist diese Hülse nicht bei uns ist der halbe Wald voll damit ,aber Grundsätzlich machst du dich Strafbar wenn du dieses teil besitzt.

lg

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#3
16. März 2013, um 10:34:09 Uhr

Geschrieben von Zitat von Standartebaden
So selten ist diese Hülse nicht bei uns ist der halbe Wald voll damit ,aber Grundsätzlich machst du dich Strafbar wenn du dieses teil besitzt.

Eine Hülse wäre es, wenn das Geschoss nicht vorhanden wäre. In diesem Falle dürfte er sie besitzen. MIT Geschoss ist es eine Patrone und damit vollständige Munition, die er nicht besitzen darf.

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#4
16. März 2013, um 11:14:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondelix
Eine Hülse wäre es, wenn das Geschoss nicht vorhanden wäre. In diesem Falle dürfte er sie besitzen. MIT Geschoss ist es eine Patrone und damit vollständige Munition, die er nicht besitzen darf.


oh verzeih das ich das Wort Patrone nicht verwendet habe
Weinen

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#5
16. März 2013, um 11:25:46 Uhr

Ein verantwortungsbewusster Sondler sorgt für die fachgerechte Entsorgung von Kriegswaffen durch die dafür zuständigen Behörden oder Unternehmen. Punkt.

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#6
16. März 2013, um 13:58:22 Uhr

Geschrieben von Zitat von Standartebaden

oh verzeih das ich das Wort Patrone nicht verwendet habe
Weinen

immerhin ist das der entscheidende Unterschied zwischen Straftat und Altmetall. Wenn das für Dich keine Neuigkeiten sind, so könnte es doch für diejenigen interessant sein, die erst das Zeug in die Küche tragen und dann fragen, was sie denn da haben.

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#7
16. März 2013, um 14:42:49 Uhr

Hallo

Nur mal angenommen ich finde eine solche Hülse Kaliber 50 BMG  ( leer)  und dann irgendwann finde ich ein Projektil  ( Kein Brandgeschoss ) ohne Hülse . Nun setze ich die Teile wieder zusammen natürlich ist die Hülse weiterhin leer quasi als Anschauungsobjekt .
Durfte man das gesetzlich oder ist das genauso strafbar ?

Gruß Salak

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#8
16. März 2013, um 14:57:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von salak
Hallo

Nur mal angenommen ich finde eine solche Hülse Kaliber 50 BMG  ( leer)  und dann irgendwann finde ich ein Projektil  ( Kein Brandgeschoss ) ohne Hülse . Nun setze ich die Teile wieder zusammen natürlich ist die Hülse weiterhin leer quasi als Anschauungsobjekt .
Durfte man das gesetzlich oder ist das genauso strafbar ?

Gruß Salak

In dem Fall , muss das Zündplätchen an der Unterseite , Durchbohrt sein und möglichst noch eine ,
Bohrung , an der Seite der Hülse vorgenommen werden !

Dann auf jeden Fall , 0 Ärger !

Ich hab auf diese Art und weise , eine 2 cm Flak Patrone , in meiner Virtiene !

Lg LOKI

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#9
16. März 2013, um 15:06:38 Uhr

Ist trotzdem noch ein Kampfmittel. Ausserdem könnte in der Hülse der Zünder ja auch noch funktionieren. Selbst wenn keine Treibladung mehr drinn ist. Auch der Geschosskopf kann von Laien nicht ohne weiteres als ungefährlich erkannt werden.

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#10
16. März 2013, um 15:35:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von chickendale
Ist trotzdem noch ein Kampfmittel. Ausserdem könnte in der Hülse der Zünder ja auch noch funktionieren. Selbst wenn keine Treibladung mehr drinn ist. Auch der Geschosskopf kann von Laien nicht ohne weiteres als ungefährlich erkannt werden.


Dies ist zwar eine Richtige Aussage ,zeigt aber mal wieder , das sich nicht ins Forum eingelesen wird,

BITTE AUFMERKSARM LESEN !

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« Letzte Änderung: 16. März 2013, um 15:39:29 Uhr von (versteckt) »

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#11
16. März 2013, um 15:50:58 Uhr

Sorry, mein Beitrag sollte auch vor deinem kommen, hab wohl heut wieder mal ne lange Leitung Smiley

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#12
16. März 2013, um 16:28:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von LOKI
muss das Zündplätchen an der Unterseite , Durchbohrt sein und möglichst noch eine ,Bohrung , an der Seite der Hülse vorgenommen werden !
Das ist mWn beides nicht zwingend notwendig, insb. dann nicht, wenn das Zündplättchen schon angeschlagen ist.

Am besten ein Steinchen mit in die Hülse lgeen, das beim Schütteln klappert und anzeigt, dass das gesamte Ding leer ist.

Wichtig ist vor allen Dingen, dass kein Pulver mehr in der Hülse und keine verbotene Chemie (z.B. Brandladung) im Projektil sind.

Vile Grüße,
Günter

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#13
16. März 2013, um 16:36:40 Uhr

Ich mache auch nur , Anschauungsmaterial draus , wenn :

1 . Abgeschossene Patrpnenhülse mit nicht mehr zu gebrauchendem Zündplätchen ( schon befeuert ),

2 . Projektiel kein Kampfmittel , laut Liste , endhält ,

3 . Freund vom KMRD und Feuerwehr Düren sagt , das sie Freigegeben ist !

Meine 2 cm Flak , hat er auch endgiftet , muss ich gestehen , da hab ich mich nicht rann getraut .

Lg LOKI

Hinzugefügt 16. März 2013, um 16:37:57 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Drusus
Das ist mWn beides nicht zwingend notwendig, insb. dann nicht, wenn das Zündplättchen schon angeschlagen ist.

Am besten ein Steinchen mit in die Hülse lgeen, das beim Schütteln klappert und anzeigt, dass das gesamte Ding leer ist.

Wichtig ist vor allen Dingen, dass kein Pulver mehr in der Hülse und keine verbotene Chemie (z.B. Brandladung) im Projektil sind.

Vile Grüße,
Günter

RRRRRIIIIICCCHHHHHTTTTIIIIGGGGG !

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(versteckt)Themen Schreiber
#14
17. März 2013, um 23:18:39 Uhr

Danke sie haben Recht!

mfg

möchte ja ein Verantwortungsvoller Sondler sein und bleiben.

Hinzugefügt 17. März 2013, um 23:23:21 Uhr:

Danke für den Tip.. ich bin das Teil schon wieder so gut wie los.. mfg

« Letzte Änderung: 17. März 2013, um 23:23:22 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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