[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Fundforen > Militaria (Moderatoren: sammlealles, Bolzenkopf, Raymond) > Thema:

 Munitionsfund/sammlung

Gehe zu:  
Avatar  Munitionsfund/sammlung  (Gelesen 537 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten: 1    Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
12. März 2013, um 15:52:01 Uhr

Hallo,ich bin neu im Forum und stell gleich mal die erste Frage.Es geht um einen Fall,der wohl nicht zum ersten mal in diesen Form auftaucht.Ein Sondengänger findet ca.10,20 volle Patronen die ca.40-60 jahre alt sind.er erzählt es einer anderen Person die wohl meint jemanden zu kennen der so etwas sammelt,sich damit auskennt und einen abschliessbaren metallschrank dafür besitzt.Der Sondengänger holt die patronen und gibt sie ab um das herr x die patronen an dem sammler weitergeben kann.nun findet die polizei die patronen bei herrn x und es kommt zur anzeige wegen verstoß gegen das waffengesetz(patronen aber keine dazugehörige waffe) der Sondengänger bekommt auch einen brief vom gericht als zeuge,der die patronen gefunden hat und sie weitergab.wie hoch wird die strafe für den sondengänger und denjenigen wo die polizei es gefunden hat,wenn der fall so geschildert wird wie er war? wird sie mit freiheitsstrafe geahndet?

danke im voraus  Suchen

mfg omul

Offline
(versteckt)
#1
12. März 2013, um 16:02:39 Uhr

Hallo, wir können hier leider keine Rechtsberatung durchführen. Ich würde demjenigen dringend raten einen Anwalt zu konsultieren. Ein Straßmaß hängt von vielerlei Dingen ab. Angefangen beim Leumund des Betreffenden, über seine Einsicht hin zum eigentliche Straftatsbestand.

Handelt es sich beispielsweise um Großkalibrige Munition wie sie in Kriegswaffen Verwendung findet, so liegt obedrein ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor was ungleich schwerer geahndet wird.

Aber selbst Hehlerei mag ich vorliegen. Also schwer zu beurteilen.

Entsprechend kann der Strafrahmen wahrscheinlich von einer Geld- bis hin zu einer Freiheitsstrafe mit oder ohne Bewährung reichen. Also besser ordentliche Beratung bei einem Anwalt einholen und für die Zukunft etwas daraus lernen! Munition gehört dem Kampfmittelräumdienst gemeldet und nicht eingepackt und schon gar nicht verkauft!

Offline
(versteckt)
#2
12. März 2013, um 16:03:39 Uhr

Munition vor 1945 immer zum KMRD!!  Nono

In Abschnitt 4 steht alles

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html


Offline
(versteckt)
#3
12. März 2013, um 16:10:58 Uhr

Hallo,

da legst aber nen steilen Start hin alle Achtung
 kann dir da leider keine Angaben machen zwecks Strafmaß
Fakt ist, daß Munition/Waffen jeglicher Art anzeigepflichtig sind und somit beide dran sind

zu deiner Person war die Vorstellung aber etwas mager
Huch

Willkommen hier im Forum und
Grüße aus Bayern
Tobster
Zwinkernd

Seiten: 1 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor