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 Steinschlosspistole // doppelläufiger Vorderlader

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Avatar  Steinschlosspistole // doppelläufiger Vorderlader  (Gelesen 1124 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
20. Februar 2016, um 11:04:37 Uhr

Hallo Sondler

könnt ihr mir bei meinem Vorderlader weiterhelfen da ich mich eventuell von ihm trennen möchte aber nichts genaues über ihn weiß ...

Danke euch


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image.jpg
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(versteckt)
#1
20. Februar 2016, um 11:08:28 Uhr

Weißt schon das der Besitz von doppelläufige Vorderladern verboten ist ?
Mein Kollege musste seinen beim Beschussamt abgeben, obwohl der auch ziemlich fertig war.



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YMHLOJJS.jpg

« Letzte Änderung: 20. Februar 2016, um 11:23:55 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#2
20. Februar 2016, um 11:22:46 Uhr

Oje, Deutschlands Gesetzte mal wieder.Stellt nie 2 Zaunpfosten nebeneinander,das ist ja auch ein Doppellauf. Grinsend

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(versteckt)
#3
20. Februar 2016, um 12:18:04 Uhr

nur meine Meinung

Schmeiss das Ding Weg, ist eine doppelläufige Perkussions Vorderlader Pistole so um 1860. Da gibts viel schönere Sammlungswürdige zu kaufen.
Bei all dem Ärger bei eurem Gesetz lohnt sich das nicht, erst recht jetzt nicht wo Du es öffentlich gemacht hast. Brings der Polizei zum entsorgen, mein Tip.

Gruss John


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(versteckt)
#4
20. Februar 2016, um 13:07:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von John
nur meine Meinung

Schmeiss das Ding Weg, ist eine doppelläufige Perkussions Vorderlader Pistole so um 1860. Da gibts viel schönere Sammlungswürdige zu kaufen.
Bei all dem Ärger bei eurem Gesetz lohnt sich das nicht, erst recht jetzt nicht wo Du es öffentlich gemacht hast. Brings der Polizei zum entsorgen, mein Tip.

Gruss John

Hört sich hart an aber hier in Deutschland die wohl beste Entscheidung ohne Probleme zu bekommen , LEIDER Super

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(versteckt)
#5
20. Februar 2016, um 13:07:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Weißt schon das der Besitz von doppelläufige Vorderladern verboten ist ?
Mein Kollege musste seinen beim Beschussamt abgeben, obwohl der auch ziemlich fertig war.


ja genau so ist es! solange die Hauptteile der Waffe vorhanden sind(Verschluß, Lauf usw.) ist deren Zustand vollkommen egal! gilt immer noch als scharfe erlaubsnispflichtige Waffe!

Gruß Fastmooker

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(versteckt)
#6
20. Februar 2016, um 13:40:04 Uhr

Schade ich finde sie eigentlich echt schön :/
und das gesetz total sinnlos :/ da kann man ja mit nem Messer mehr anrichten als damit :/

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#7
20. Februar 2016, um 14:55:01 Uhr

Ganz ruhig bleiben die liebt bereits zum abändern beim Büchsenmacher. Aber danke für eure Hilfe was die Zuordnung angeht



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