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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Ackerfund in Ilmmünster

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Avatar  Ackerfund in Ilmmünster  (Gelesen 519 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
03. Januar 2025, um 10:56:44 Uhr

Donaukurier, 03.01.25

     Ohne Worte !   Ausrasten...Ausrasten...Idiot  Solche Berichte machen mich Sprachlos. 

     Grüsse    Winken


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P1070509.jpg
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#1
03. Januar 2025, um 13:15:54 Uhr

Tja, da haben die Pinselschwinger dann wohl behauptet, dass der Kram nach Reinigung und Konservierung weniger als 1000 Euro wert ist. Ansonsten müsste der Grundeigentümer auch nach neuem Gesetz mWn angemessen entschädigt werden, was auch immer das bedeutet.

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#2
03. Januar 2025, um 13:23:33 Uhr

Eigentlich ist ja auch schon zigfach gesagt,was es dazu zu sagen gibt,aber trotzdem  Kotzen.
So ein Verhalten von Amts wegen (wahrscheinlich strikt nach Gesetz),vernichtet in kurzer Zeit mehr wertvolle Kulturgüter,als alle verteufelten,raubgrabenden Hobbysondler in den letzten 50 Jahren.
Und täglich grüßt das Murmeltier.
Wer den Artikel liest,versucht noch im besten Fall bei einem Fund den Kram schwarz zu verticken,oder schmeißt den Schrott gleich in die Büsche um von den Kosten verschont zu bleiben.
Aber gemeldet wird bestimmt nichts.
Ist wahrscheinlich auch Sinn der Sache,um möglichst von Arbeit verschont zu bleiben.
Gruß

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#3
03. Januar 2025, um 15:24:55 Uhr

Haha

Ist ja genau so wie wenn jemand Opa's alte Knarre zur Polizei bringt und anschließend eine saftige Strafe kassiert.
Da gibt es doch so ein Sprichwort: "Gehe nicht zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst"
Dumm gelaufen würde ich sagen

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
03. Januar 2025, um 15:58:32 Uhr

...mit gesundem Menschenverstand ist diese Vorgehensweise absolut unverständlich.

   Auch in einem sogenannten Rechtsstaat geht nicht immer alles mit rechten Dingen zu. Ob diese Ländergesetze

   der Rechtssprechung höherer Bundesgerichte standhalten ?

   Wenn der Staat auf privatem Grund u. Boden Besitzansprüche für gefundene oder entdeckte Altertümer für sich

   reklamiert, dann sollte er auch für die Bergung und weitergehende Maßnahmen allein zuständig sein.

   Der Grundstückseigner kann ja nichts dafür, das auf seinem Grundstück "staatliches Eigentum" entdeckt wurde.

   Sind deswegen noch keine Klagen betroffener Grundstückseigner erfolgt ?

   Grüsse.   Winken

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#5
03. Januar 2025, um 17:26:10 Uhr

Hi.berni.
Ich kann den Unmut gut verstehen.  Aber dieser Bereichliegt in der Rechtssprechung und Zuständigkeit der Länder. Da macht dann auch kein Bundesgericht was. 

Ich persönlich bin  zwar sehr proarchäologisch, aber für diese Verfahrensweise habe ich auch kein Verständnis.  Wenn sich jetzt um Bauauflagen bei Großunternehmen handelt, die das ganze dann steuerlich großzügig absetzen können ok. Aber bei Privatpersonen ist es ein Unding. 
Leider ist im Bericht nicht ersichtlich ob das Bauprojekt  privat oder geschäftlich ist.
Die Rechtlage ist hier definitiv nicht bürgerfreundlich um es mal mild auszudrücken. 

Es wäre natürlich einfacher wenn es bundeseinheitlich wäre, aber ob es dann besser wird ist fraglich. 

Gruß CR

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#6
03. Januar 2025, um 17:53:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von Carolus
Hi.berni.Ich kann den Unmut gut verstehen. Aber dieser Bereichliegt in der Rechtssprechung und Zuständigkeit der Länder. Da macht dann auch kein Bundesgericht was.
Auf der einen Seite Rechtssprechung und auf der anderen Seite Illigalität wo sollen wir denn unser Hobby noch ausüben. Von ALL den Sachen die wir finden gehört uns doch nichts mehr.Aber ohne uns Hobby Sondengänger wäre auch viel im Boden verblieben. Soviel zum Thema Zusammenarbeit mit Archis

« Letzte Änderung: 03. Januar 2025, um 17:55:16 Uhr von (versteckt) »

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#7
03. Januar 2025, um 19:40:18 Uhr

Es geht hier allerdings um den Zeitungsartikel und nicht ums Sondeln.

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#8
03. Januar 2025, um 21:20:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von berni
Der Grundstückseigner kann ja nichts dafür, das auf seinem Grundstück "staatliches Eigentum" entdeckt wurde.

Jein, meines Wissens musst du nur zahlen, wenn du den Befund zerstören möchtest. Also z.B. der Bauer, der ein Fundament für seine neue Scheune ausheben möchte. Wenn der Anstoß alleine von den Archis kommt, z.B. weil die interessante Strukturen im Luftbild auf deiner Wiese gesehen haben und nun da graben möchten, muss rein das Land für die dadurch entstehenden Kosten aufkommen.

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
03. Januar 2025, um 23:05:03 Uhr

...die Berichterstattung und das Foto lassen darauf schliessen, das es sich um keine Baumaßnahme, sondern

   um einen Zufallsfund (mit oder ohne Detektor) handelt. Wie CR #5 schreibt, liessen sich diese Kosten sicher-

   lich bei einer Baumaßnahme steuerlich berücksichtigen. 

   Die Gemeindekasse bezuschusst mit 1.500 EUR bestimmt keine private Baumaßnahme.

   Auch Ländergesetze sind nicht in Stein gemeisselt, ich würde nicht bezahlen und gegen den Freistaat klagen.

   Ich bin nicht gegen die Schatzregaleinführung, aber eine gewisse Wertschätzung der Person des Fundmelders

   gegenüber ist das mindest Erwartbare. Stattdessen wird dem gesetzestreuen Bürger noch mit den klebrigen

   Fingern des Staates in die Tasche gegriffen. 

   Grüsse Winken

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#10
04. Januar 2025, um 09:17:38 Uhr

Der Fund ist vielleicht von Anfang letzten Jahres. Da wollte jemand ein Einfamilienhaus bauen und stieß auf sowas.
Unwahrscheinlich das in Ilmmünster überall "BZ-Schätze" rumliegen.
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Teurer historischer Fund in Ilmmünster: Wenn der Bauherr zur Kasse gebeten wird


« Letzte Änderung: 04. Januar 2025, um 09:45:50 Uhr von (versteckt) »

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#11
04. Januar 2025, um 10:01:08 Uhr

Am 8.3.24 hat der Donaukurier über den Fund aus der Bronzezeit in Ilmmünster berichtet und da hieß es
 

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#12
04. Januar 2025, um 11:43:55 Uhr

Wie gesagt - das gab's auch mal in der BR Reportage "quer" - von sich aus ohne Anlass dürfen die Archäologen einen Grundeigentümer nicht zur Kasse bitten, aber wehe, man möchte auf einem Bodendenkmal bauen oder stößt beim Bau auf eines und ist dann so doo... ehrlich, das zu melden.

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