[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Archäologen sind Pleite

Gehe zu:  
Avatar  Archäologen sind Pleite  (Gelesen 3483 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 2 3 4   Nach unten
Offline
(versteckt)
#30
20. Januar 2015, um 16:08:32 Uhr

Ich glaube ich habe ungewollt ein Feuer entfacht. Es geht nicht drum Sondelkollegen die keine NFG oder wie das dings da heißt anzuschwärzen. Wenn man andere Sondler trifft kommt man natürlich ins Gespräch, aber Mann wird doch hellhöriger wenn man offiziell mit dem Ok des Grundstückseigentümer und ohne Misstrauen der Archis sucht.

Und ich meine man sieht und bemerkt als Sondler nach ein paar Begegnungen ob eine Person als raubgräber eingestuft werden kann.
wiederum würden die Raubgräber auch die Sondler ein wenig fürchten

Offline
(versteckt)
#31
20. Januar 2015, um 17:03:16 Uhr

wer ein anderen anschwärzt ist ein kameraden schwein ob beim bund bei freunde oder sonstwo.

Grade Sondler sollten zusammenhalten und hier nicht über recht oder unrecht richten.

Irgendwo hat doch jeder Leichen im Keller
 
Bedenke ,,, WER IM GLASHAUS SITZT SOLLTE NICHT MIT STEINE SCHMEIßEN.,,,,

Es gibt genug selbsternannte Gutmenschen die andere anschwärzen und diese werden durch Staat und Behörden noch 

dazu animiert in dem mann Flugblätter aushängt.Und dieser Staat hatte sich mal über die Stasi beschwert.

Nur was ist heute? Spionage in allen Lebenslagen und das wird nur mit der Terror Gefahr begründet.

Schöne heile Welt.

Offline
(versteckt)
#32
20. Januar 2015, um 17:13:42 Uhr

...harte Worte...hört hört Ihr Leut!

Offline
(versteckt)
#33
20. Januar 2015, um 20:38:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von mbfm30
wer ein anderen anschwärzt ist ein kameraden schwein

wer schreit denn da so laut? würdest Du zuschauen wie vor Dir ein Sondler einen Grabhügel aushebt?
Oder in einem Bodendenkmal rumstochert?
Wir haben schon genug lasten auf unserem Rücken als Sondengänger. Da können wir solche Leute nicht gebrauchen.

Sry aber das hat nichts mehr mit zusamenhalten zu tun, wer bei sowas das Maul hält unterstützt die Raubgräberei und hilft dabei uns ins schlechte Licht zu werfen...

Wenn wir solche Leute noch unterstützen in dem wir sie decken sind wir glaub auf dem falschen wege.

Offline
(versteckt)
#34
20. Januar 2015, um 21:06:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von elsässer
wer schreit denn da so laut? würdest Du zuschauen wie vor Dir ein Sondler einen Grabhügel aushebt?
Oder in einem Bodendenkmal rumstochert?
Wir haben schon genug lasten auf unserem Rücken als Sondengänger. Da können wir solche Leute nicht gebrauchen.

Sry aber das hat nichts mehr mit zusamenhalten zu tun, wer bei sowas das Maul hält unterstützt die Raubgräberei und hilft dabei uns ins schlechte Licht zu werfen...

Wenn wir solche Leute noch unterstützen in dem wir sie decken sind wir glaub auf dem falschen wege.
also erstens sieht mann nicht so viele SG , und wenn kommt mann ins gespräch .
so lässt sich schnell rausfinden od derjenige eine genehmigung hat oder nicht.
so kann man denjenigen was ans Herz legen und warnen.
Ich habe aber generell was gegen anschwärzen, daher schrei ich auch laut und wer mich kennt der bestätigt das.
ich renne ständig wo gegen da ich mir von niemanden das wasser abkaufen lasse.

aber mal ehrlich wieviele Raubgräber hast du schon erwischt?
Ich noch nie und das liegt auch daran weil sollche Vögel erst auf jagt gehen wenn es dunkel wird.

Und leute die ohne Genehmigung sondeln sind noch keine Raubgräber. soweit ich weis gibt es kein Verbot ein MD zu benutzen ,wenn er das ok vom eigentümer hat, so sondelt er auf privatbesitz.

Mann hört immer Raubgräber auf BD , meine Frage wieviel BD gibt es denn?

Natürlich im sinne der archäologen ist jeder Acker eins , nur um sondler wegzuhaben.

Egal was du veranstaltest , DU wirst den schlechten Ruf der Sondler nicht los dafür sorgen schon die Ämter und die Medien.

Also wenn du meinst dein Ruf würde sich verbessern wenn du andere anschwärzt dann setzt du auf das falsche pferd. damit lieferst du nur nochmehr anlass zur hetze. Du lieferst Beweise frei haus.

Mach es wie die 3 affen nichts sehen ,hören und vor allen NICHTs sagen. 

aber habe respekt vor deiner meinung auch wenn ich sie nicht teile.
gruß marko

Offline
(versteckt)
#35
20. Januar 2015, um 21:50:37 Uhr

Interessant interessant…
also wenn ich ohne Angelschein Angle bin ich Schwarzangler, aber wenn ich ohne NFG suche bin ich kein Raubgräber? (Sind nicht alle damit gemeint die ohne NFG suchen)

Das Wort Raubgräber passt nicht zu allen Leuten die ohne NFG suchen. Raubgräber sind für mich die, die vorsätzlich auf Denkmalschutzgebieten suchen und Funde zu Geld machen.

Ich will damit nicht die Leute  beleidigen die ohne NFG suchen. Es gibt genug die keine NFG ausgestellt bekommen, wollen trotzdem aber etwas Gutes für die Geschichte tun.

Denkt Ihr dass die, die ohne NFG suchen später die Funde melden oder mit Archis zusammenarbeiten?  Glaube ich nicht….

Ein gutes beispiel ab 6:20 min
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1894984/Der-verschwundene-Goldschatz#/beitrag/video/1894984/Der-verschwundene-Goldschatz



« Letzte Änderung: 20. Januar 2015, um 22:02:40 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#36
20. Januar 2015, um 22:00:45 Uhr

Nun, eine Lizenz zum Angeln ist relativ einfach für jeden Menschen zu bekommen, ein NFG nun mal nicht.
Von daher hinkt der Vergleich meiner Meinung nach gewaltig.
Und es ist doch klar, dass mit dieser Regelung Streit und Spannungen unter den Sondengängern vorprogrammiert sind.

Offline
(versteckt)
#37
20. Januar 2015, um 22:09:56 Uhr

Ich habe eine NFG! Nur was mache ich wenn ich mal mit einem Kumpel los möchte der in einem Bereich wohnt wo meine NFG nicht mehr greift!? Dann weiß ich trotzdem was ich zu melden habe und was nicht! Bin ich jetzt ein guter oder böser? Gestörte Flächen die kein BD sind gehören frei und die Archeologie würde provitieren!
LG

Offline
(versteckt)
#38
21. Januar 2015, um 04:55:19 Uhr

Ich selber gehe auch angeln wenn es die zeit mal erlaubt und da gibt es auch schwarze Schafe  die das mitnehmen was sie fangen obwohl Schonzeit ist. Soll ich jetzt die polizei rufen? Glaube ich nicht .

Natürlich  bin ich auch dafür  das alle eine nfg haben aber nicht jeder bekommt eine das ist schade  .trotzdem  sind dach nich alle raubgräber. Angelschein bekommt jeder must nur eine Prüfung ablegen Führerschein genauso also ist der vergleich weit weg.
und eins ist auch klar, denjenigen den durch Verweigerung der nfg die Zusammenarbeit  verweigert wird ,der wird auch keine funde melden.ist sehr schade,aber wenn dir einer in den arsch tritt,sagst du dann noch danke?
so wie schon erwähnt gestoörte Äcker sollen alle nutzen können das verbot behält sich alleine der Eigentümer vor.
und wer sich trotzdem auf bd rumtreibt obwohl er es nicht darf der gehört betraft den das ist der sogenannte  raubgräber .
alle anderen mit oder ohne nfg sind normale sondler die ihr Hobby ausleben wollen und keine raubgräber 
wer sowas behauptet, sorry aber der hat was an der klatsche.
so genug muss jetzt arbeiten obwohl ich lieber nochein bißchen schlafen würde. 
Gruß  marko

Offline
(versteckt)
#39
21. Januar 2015, um 07:22:39 Uhr

Ich habe mich die ganzen letzten Posts gefragt ob hier ein paar Leute nicht lesen können. Nun bin ich alles nocheinmal durchgegangen und muss mich entschuldigen.
In der Antwort Nummer 30 hab ich mich total falsch ausgedrückt ich habe diese nur auf die NFG bezogen.

Es geht natürlich nicht drum Sondler ohnen NFG anzuschwärzen sondern wie schon in Antwort 33 beschrieben:

würdest Du zuschauen wie vor Dir ein Sondler einen Grabhügel aushebt?
Oder in einem Bodendenkmal rumstochert?


mbfm30 hat es nocheinmal richtig ausgedrückt:

Geschrieben von Zitat von mbfm30
wenn dir einer in den arsch tritt,sagst du dann noch danke?
so wie schon erwähnt gestoörte Äcker sollen alle nutzen können das verbot behält sich alleine der Eigentümer vor.
und wer sich trotzdem auf bd rumtreibt obwohl er es nicht darf der gehört betraft den das ist der sogenannte  raubgräber .
alle anderen mit oder ohne nfg sind normale sondler die ihr Hobby ausleben wollen und keine raubgräber 
wer sowas behauptet, sorry aber der hat was an der klatsche.


sry das ich in dem Post Nr30 so undeutlich war und wohl einigen auf die Füsse getreten bin.

Offline
(versteckt)
#40
21. Januar 2015, um 08:41:26 Uhr

Hallo

Wenn es mit dem Sondeln so gehand habt würde , wie mit dem oben zitierten Angeln gäbe es gar kein Probleme .

Der Eigentümer des Gewässers erlaubt das Angeln und alles ist in Ordnung.

Der Eigentümer des Grundstücks erlaubt das Sondeln und Du bist ein Raubgräber .


LG

Offline
(versteckt)
#41
21. Januar 2015, um 09:20:22 Uhr

Geschrieben von Zitat von Egge
Wenn es mit dem Sondeln so gehand habt würde , wie mit dem oben zitierten Angeln gäbe es gar kein Probleme .
Der Eigentümer des Gewässers erlaubt das Angeln und alles ist in Ordnung.

Nö, isses nicht. Kann sein, dass das länderabhängig ist, in Mecklenburg-Vorpommern jedenfalls benötigt man zusätzlich zur gewässerbezogenen Angelerlaubnis auch noch den Fischereischein. Das wäre dann wohl die Analogie zur NFG.

« Letzte Änderung: 21. Januar 2015, um 09:20:54 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#42
21. Januar 2015, um 10:56:14 Uhr


Mein Beitrag bezog sich auf die genannten Schwarzangler (Fischwilderer ) , in einem Privatgewässer

kann ich keine Fischwilderei begehen , der Tatbestand bei unerlaubten Entnahme der Fische , nennt sich dann  Diebstahl .

Habe ich vom Eigentümer die Erlaubniss zur Entnahme der Fische , ist es kein Diebstahl  .

LG







Offline
(versteckt)
#43
21. Januar 2015, um 12:01:19 Uhr

Solange du das aber mit dem Gerät Angelrute tust, bleibt das ohne Fischereischein eine Ordnungswidrigkeit, egal, ob Dir der Gewässerbesitzer das erlaubt hat.
Denn mit diesem Schein erwirbst Du, theoretisch zumindest,den Nachweis, dass Du den Fisch waidgerecht versorgst, die Bestimmungen des Artenschutzes, Schonzeiten, Mindestmaße und dgl. (die auch an einem privaten Tümpel nicht so einfach außer Kraft gesetzt sind) kennst und einhalten kannst. Und Du spielst dem Land Gebühren ein.

Offline
(versteckt)
#44
21. Januar 2015, um 12:14:20 Uhr

Es gibt den Jahresfischereischein, der wird einfach auf der Gemeinde beantragt, den braucht man immer und die Fischerprüfung, ein Sachkundenachweis, in BW Pflicht, wird vom Land abgenommen.
Die macht man einmal im Leben.
Aber Fischerei hin und her, Fakt ist, wenn für Sondengänger etwas anders werden soll muss das auf politischer Ebene und durch Änderung der Gesetze geschehen.

« Letzte Änderung: 21. Januar 2015, um 12:17:59 Uhr von (versteckt) »

Seiten:  Prev 1 2 3 4
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor