| | Geschrieben von Zitat von Brutus65 ... u. das amt nimmt erstmal alles mit? 
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Moin,
warum denn nicht. Der Sohn des Sammlers hat die Sammlung in seiner ehemaligen Wohnung zurück gelassen und ist verschwunden. Der Vermieter will die Wohnung wieder vermieten und wollte sie räumen. So hat er die Sammlung entdeckt. Der Vermieter hat ein Pfandecht an den Sachen um damit die Räumung der Wohnung zu bezahlen. Ob er die Sammlung selbst einlagert oder sie dem Landesamt übergibt um sie dort einzulagern ist unerheblich, weil sich ja am Eigentum der Sammlung nichts ändert.
Viele Grüße
Walter