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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Klage gegen das LfD Hessen

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Avatar  Klage gegen das LfD Hessen  (Gelesen 2884 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
31. Oktober 2010, um 22:00:11 Uhr

Klage gegen das LfD Hessen
     


Sondengänger und Heimatforscher Michael G. hat im letzten Jahr ein fränkisches Gräberfeld entdeckt und dieses vorschriftsmäßig gemeldet. Nun kam es wie es kommen mußte. Zwischen dem Finder und dem LfD Hessen konnte keine Einigung bezüglich der finanziellen Entschädigung erzielt werden.

Am 10.11.2010 ist nun in dieser Sache die Verhandlung am Landgericht Wiesbaden.
     

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#1
01. November 2010, um 07:42:44 Uhr

So ist das mit der unseriösen Presse!
Berichtigung:
Entdeckt wurde das Gräberfeld im Jahre 2007!
Nachdem ein Mitarbeiter der unteren Denkmalfachbehörde den Finder mit unkorrekten Gesetzeszitaten u.
unschönen Ankündigungen unter Zeitdruck zur Unterschrift zu einem Vertrag bezüglich seiner Rechte drängen
wollte, hat M. Gehrking nach einem weiteren gescheiterten Gesprächsversuch mit dem Leiter des LfDH seine Rechte
gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen geltend gemacht. Es geht hier um die Fundteilung gemäß dem BGB und
nicht um eine finanzielle Entschädigung!



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#2
01. November 2010, um 10:52:30 Uhr

Richtig,

bei dem Prozess geht es nicht um Geld. Jens, das solltest Du in Deiner Internet-Zeitung ändern.


Die öffentliche Sitzung des LG Wiesbaden findet am 06. November um 10.00 Uhr statt.

Ort: Wiesbaden, Mainzer Straße 124, Raum 1.033

Wer Zeit hat, sollte unbedingt zum Termin kommen.

Viele Grüße

Walter

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#3
01. November 2010, um 12:32:57 Uhr

Walter, der 6.11. ist doch ein Sa. und da findet doch auch das Seminar statt, kann es sein das Du dich verschrieben hast ?

GF Feld

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#4
01. November 2010, um 14:38:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von Feldbegeher
Walter, der 6.11. ist doch ein Sa. und da findet doch auch das Seminar statt, kann es sein das Du dich verschrieben hast ?

GF Feld

Au Mann, ich bin ja schon komplett durch den Wind !!!!!


Die Verhandlung ist am 10. November um 10.00 Uhr !!!!!!!!!!

Vielen Dank für Deinen Hinweis.

Viele Grüße

Walter

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#5
02. November 2010, um 08:29:54 Uhr

Hallo zusammen,

das verstehe ich nicht so ganz. Ich hatte aus den Beiträgen mitbekomme, dass ihr beklagt, dass das Land Jahre lang in punkto Fonds für den Ankauf bzw. die Entschädigung "geschlafen" hat. Von daher erweckte sich mir und einigen anderen der Eindruck es ging um eine finanzielle Entschädigung und die Funde verbleiben bleiben beim LfD.

Wenn nun auf Teilung geklagt wird ist das LfD der falsche Ansprechpartner, denn um Fundteilung könnte man höchstens mit dem Grundsstückseigentümer klagen. Das LfD hat gemäß Gesetz überhaupt keinen Anspruch auf Fundteilung.

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#6
02. November 2010, um 08:58:04 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Wenn nun auf Teilung geklagt wird ist das LfD der falsche Ansprechpartner, denn um Fundteilung könnte man höchstens mit dem Grundsstückseigentümer klagen. Das LfD hat gemäß Gesetz überhaupt keinen Anspruch auf Fundteilung.




..

Morgen Jens

Liest du eigentlich die Beiträge ?

Das Land Hessen ist der Grundstückseigentümer !!!


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(versteckt)
#7
02. November 2010, um 11:47:47 Uhr

@Pfälzer: Die Klage läuft doch gegen das LfD und nicht gegen den Grundstückseigentümer nämlich die Domänenverwaltung des Landes Hessen???

@Michael, Walter: Ich habe meinen Text überarbeitet. Vielen Dank für die Hinweise.

« Letzte Änderung: 02. November 2010, um 12:25:03 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#8
02. November 2010, um 13:10:26 Uhr

 











..

















Geschrieben von {author}

@Pfälzer: Die Klage läuft doch gegen das LfD und nicht gegen den Grundstückseigentümer nämlich die Domänenverwaltung des Landes Hessen???        
        




..
   











..

















Geschrieben von {author}

Domänenverwaltung

Mit Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Land Hessen, vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten in Wiesbaden, vom 28.02.2002, hat die Gesellschaft zum 01.02.2002 die Verwaltung, des im Eigentum des Landes stehenden rund 15.000 ha umfassenden und über das gesamte Land Hessen verteilten landwirtschaftlichen Grundvermögens, übernommen.




..

Na, hat es jetzt geklingelt ?


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#9
02. November 2010, um 17:37:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von Detektix
Hallo zusammen,

das verstehe ich nicht so ganz. Ich hatte aus den Beiträgen mitbekomme, dass ihr beklagt, dass das Land Jahre lang in punkto Fonds für den Ankauf bzw. die Entschädigung "geschlafen" hat. Von daher erweckte sich mir und einigen anderen der Eindruck es ging um eine finanzielle Entschädigung und die Funde verbleiben bleiben beim LfD.

Wenn nun auf Teilung geklagt wird ist das LfD der falsche Ansprechpartner, denn um Fundteilung könnte man höchstens mit dem Grundsstückseigentümer klagen. Das LfD hat gemäß Gesetz überhaupt keinen Anspruch auf Fundteilung.

Hallo Jens, ich habe echt den Eindruck als schreibe ich zuaheli!
Ich habe über Wochen und Monate immer wieder darauf hingewiesen das es um die Fundteilung geht und es nicht verstanden
das gewisse, ich nenne sie mal "Personen" mich auf das übelste angefeindet haben (v. a. Sucherforum). Das habe ich unter anderem auch etwas Dir zu verdanken.
Nebenbei bemerkt gibt es neben mir jetzt weitere Sucher die auch vor einiger Zeit sehr bedeutsame große Funde getätigt haben und nun vor einem ähnlichen Problem stehen.
Weitere Klagen könnten folgen. Doch alles zu seiner Zeit - mehr werde ich nicht dazu sagen, nur, ich stehe nicht mehr alleine da!

Gruß
Micha

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#10
02. November 2010, um 18:18:12 Uhr

Ich denke das wird die letzte Klage sein eines hessischen EHRENAMTLICHEN Sondengängers.
Bin megagespannt auf dieses Urteil.

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(versteckt)
#11
02. November 2010, um 18:29:56 Uhr

Wenn Du denkst das Du denkst dann denkst Du zuviel!

Gruß
Micha

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(versteckt)
#12
02. November 2010, um 19:18:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von Edelsucher
Ich denke das wird die letzte Klage sein eines hessischen EHRENAMTLICHEN Sondengängers.
Bin megagespannt auf dieses Urteil.

Moin,

wir sind alle sehr gespannt auf das Urteil.

In Hessen gibt es genau genommen KEINE ehrenamtlichen Sondengänger, alle NFG werden für die beantragten Forschungsprojekte des Antragstellers ausgestellt. Dass die Antragsteller für ihre eigenen Forschungsprojekte tätig sind ergibt sich aus aus dem Urteil des VG Wiesbaden vom 03.05.2000.

Viele Grüße

Walter

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#13
02. November 2010, um 19:35:40 Uhr

Salve,

meiner Meinung nach geht es mit den Ämtern nur auf die harte Art. Die tanzen uns schön auf der Nase rum, nutzen unsere hunderte von Arbeitsdienststunden für ihre persönliche Vorteile und Puplikationen.

Dieses verhalten führt nur dazu, das die Verkaufszahlen von Nachtsichtgeräten stetig ansteigen, und spektakuäre Funde nicht an die Öffentlichkeit kommen. Wobei dies ja auch passiert, wenn man diese meldet. Also die Funde aus unserem Heimatdorf vergammeln unausgewertet, entweder im Speyerer Archiv oder bei Sondengängern mit NFG in der Vitrine.

WaldWiese

PS. Dies spiegelt meine bisherigen Erfahrungen mit den zuständigen Ämtern der Regionen Speyer und Saarland wieder. 

Offline
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#14
02. November 2010, um 20:01:09 Uhr

Geschrieben von Zitat von WaldWiese
Salve,

 Also die Funde aus unserem Heimatdorf vergammeln unausgewertet, entweder im Speyerer Archiv oder bei Sondengängern mit NFG in der Vitrine.

WaldWiese

PS. Dies spiegelt meine bisherigen Erfahrungen mit den zuständigen Ämtern der Regionen Speyer und Saarland wieder.  

 Idiot, zum Glück hab ich nichts aus deinem Heimatort  Frech, den das der Archaeo flatterfutzi ließt haste aber schlechte Karten bei der Gebietsreferentin  Knüppel

« Letzte Änderung: 02. November 2010, um 20:57:50 Uhr von (versteckt) »

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