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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Klage gegen das LfD Hessen

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Avatar  Klage gegen das LfD Hessen  (Gelesen 2886 mal) 0
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#15
02. November 2010, um 20:17:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von coinhunter heiko
Idiot, zum Glück hab ich nichts aus deinem Heimatort  Frech, den das der Archaeo flatterfutzi ließt haste aber schlechte Karten bei der Gebietsreferentin  Knüppel

Hast vermutlich recht :-(

Aber nix sagen und mit der Willkür leben, eine NFG zu bekommen weil die Nase der Person paßt oder nicht ist nicht mein Ding.

« Letzte Änderung: 02. November 2010, um 20:57:13 Uhr von (versteckt) »

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#16
02. November 2010, um 20:59:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von WaldWiese
Hast vermutlich recht :-(

Aber nix sagen und mit der Willkür leben, eine NFG zu bekommen weil die Nase der Person paßt oder nicht ist nicht mein Ding.

Mußt du klagen, dann hast du nichts zu klagen  Zwinkernd

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#17
02. November 2010, um 22:04:51 Uhr

Auch ein guter Spruch! Zwinkernd


Gruß
Micha

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#18
03. November 2010, um 15:54:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von cartouche
Hallo Jens, ich habe echt den Eindruck als schreibe ich zuaheli!
Ich habe über Wochen und Monate immer wieder darauf hingewiesen das es um die Fundteilung geht und es nicht verstanden
das gewisse, ich nenne sie mal "Personen" mich auf das übelste angefeindet haben (v. a. Sucherforum). Gruß
Micha

Ja Micha, es ist für Außenstehende eine schwierige Materie! Wir gingen davon aus, dass das LfD die Fundstelle ausgraben wollte ohne Dir eine angemessene Entschädigung zu geben. Das ist aber dann nicht die Fundteilung, denn gemäß Schatzfundparagraph teilen kann man nur mit dem Grundstückseigentümer, also dem Ministerim für Landwirtschaft und Forsten. Das die Domainverwaltung ihren Anteil ggf. in einem sep. Vertrag an das LfD abtritt steht auf einem anderen Blatt und ist getrennt zu sehen.

Wenn Du also nun gegen das LfD klagst, dann kann es vermutlich in erster Linie darum gehen welche Entschädigung (Geld oder Funde) die dritte eigentlich rechtlose Partei (das LfD) leisten muß wenn sie die Funde für sich behalten möchte?





Hinzugefügt 03. November 2010, um 15:56:40 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Pfälzer
   
Na, hat es jetzt geklingelt ?


Da klingelt leider nix. Das LfD gehört nicht zum Ministerium für Landwirschaft und Forsten sondern zum Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Ist also eine ganz andere Baustelle.

« Letzte Änderung: 03. November 2010, um 16:34:50 Uhr von (versteckt) »

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#19
03. November 2010, um 16:09:01 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Da klingelt leider nix. Das LfD gehört nicht zum Ministerium für Landwirschaft und Forsten sondern zum Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Ist also eine ganz andere Baustelle.




..

Ehrlich Jens. Das folgende ist nur ein Tipp:

Mache erst deine Hausaufgaben, bevor du Nachrichten verbreitest.


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#20
03. November 2010, um 16:20:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von Pfälzer
Ehrlich Jens. Das folgende ist nur ein Tipp:

Mache erst deine Hausaufgaben, bevor du Nachrichten verbreitest.


Hhm, das kannst Du mal auf der Homepage vom Ministerium nachlesen:













..

















Geschrieben von {author}

Oberste Denkmalschutzbehörde ist das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst.




..


Schau Dir am besten gleich die ganze Seite an, da steht nämlich ganz klar Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

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http://www.hmwk.hessen.de/irj/HMWK_Internet?rid=HMWK_15/HMWK_Internet/nav/175/17570823-b038-9901-44b9-461bf5aa60df,ad313948-4382-a014-4b94-61bf5aa60dfa,22222222-2222-2222-2222-222222222222,22222222-2222-2222-2222-222222222222,11111111-2222-3333-4444-100000005003.htm&uid=17570823-b038-9901-44b9-461bf5aa60df


Gruß
Michael


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#21
03. November 2010, um 16:25:33 Uhr

Jürgen, Polemik hilft an dieser Stelle nicht weiter. Der einzige der die Sache aufklären kann ist vermutlich Walter. Ich glaube nicht, dass alle Funde die auf Gebieten verschiedener staatlicher Ländereien  (incl. ggf. Gemeindegebiet) gemacht werden automatisch dem LfD gehören.  

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#22
03. November 2010, um 17:03:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von Detektix
Ja Micha, es ist für Außenstehende eine schwierige Materie! Wir gingen davon aus, dass das LfD die Fundstelle ausgraben wollte ohne Dir eine angemessene Entschädigung zu geben. Das ist aber dann nicht die Fundteilung, denn gemäß Schatzfundparagraph teilen kann man nur mit dem Grundstückseigentümer, also dem Ministerim für Landwirtschaft und Forsten. Das die Domainverwaltung ihren Anteil ggf. in einem sep. Vertrag an das LfD abtritt steht auf einem anderen Blatt und ist getrennt zu sehen.

Wenn Du also nun gegen das LfD klagst, dann kann es vermutlich in erster Linie darum gehen welche Entschädigung (Geld oder Funde) die dritte eigentlich rechtlose Partei (das LfD) leisten muß wenn sie die Funde für sich behalten möchte?





Hinzugefügt 03. November 2010, um 15:56:40 Uhr:

Da klingelt leider nix. Das LfD gehört nicht zum Ministerium für Landwirschaft und Forsten sondern zum Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Ist also eine ganz andere Baustelle.

Mir wäre es auch sehr recht wenn Du Dich um Deinen eigenen Kram kümmerst und mich mit meiner Geschichte endlich in Ruhe lässt.
Das Du den öffentlichen Auftritt brauchst hat wohl schon jeder gemerkt, schreibe halt über Dich - was Du so in Deiner Freizeit treibst etc.
und höre auf mit falscher Berichterstattung Stimmung zu machen. Das würde evtl. ein besseres Licht auf Dich werfen!
Ansonsten schreibe ich bald über Dich!!!! Basta
Gruß
Micha

« Letzte Änderung: 03. November 2010, um 17:07:15 Uhr von (versteckt) »

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#23
03. November 2010, um 17:22:07 Uhr

Kritische Fragen zur Aufklärung sind schon angebracht.
In diesem Fall ist einiges "eingenartig".

Was ist der genaue Klagegrund?
Herausgabe oder Eigentumsansprüche?

Hier wurde einiges nicht klar dargestellt und fördert Irritationen.

Gruß

masterThief

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#24
03. November 2010, um 17:22:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von Detektix
Jürgen, Polemik hilft an dieser Stelle nicht weiter. Der einzige der die Sache aufklären kann ist vermutlich Walter. Ich glaube nicht, dass alle Funde die auf Gebieten verschiedener staatlicher Ländereien  (incl. ggf. Gemeindegebiet) gemacht werden automatisch dem LfD gehören.  


Ist doch keine Polemik; war einfach nur eine Feststellung. Zwinkernd

"Die Körperschaft" im Sinne von § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ist der Rechtsräger einer Behörde (z.B. Bund, Land, Gemeinde).
Eine Behörde (vgl. § 1 Abs. 4 VwVfG) ist die Stelle, durch die der Rechtsträger handelt (z.B. Gemeinde durch den Bürgermeister, Bund durch das Bundesverwaltungsamt).

"Eine Landesbehörde"  ist jede Behörde, deren Rechtsträger das Land  ist. Gemeint ist dabei immer die unmittelbare Landesverwaltung. Hat also eine Behörde des Bundes oder einer Gemeinde gehandelt, ist immer der Rechtsträger Klagegegner, niemals die Behörde (d.h. eine Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage darf niemals gegen den Bundeskanzler oder den Bürgermeister gerichtet werden, sondern immer gegen den Bund oder die Gemeinde).

Handelt eine Landesbehörde, ist nicht das Land Hessen, sondern immer die Behörde Klagegegner.
 
Ob eine Behörde Landes-, Bundes- oder Kommunalbehörde ist, muß man schlicht wissen, bei manchen Behörden ergibt sich das aus der Bezeichnung, aber keineswegs bei allen; da hilft es nur, den Verwaltungsaufbau Hessens zu lernen.



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http://www.fachschaft-jura.org/skripte/5Verwaltungsprozessrecht.pdf


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http://www.lexexakt.de/glossar/behoerdenprinzip.php


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http://www.saarheim.de/Anmerkungen/vwgo78.htm



Ergo: In Hessen gilt das Behördenprinzip.

Klage geht gegen das Landesamt für Denkmalpflege (stellvertretend für das Land Hessen).


Off topic:













..

















Geschrieben von {author}

Ich glaube nicht, dass alle Funde die auf Gebieten verschiedener staatlicher Ländereien  (incl. ggf. Gemeindegebiet) gemacht werden automatisch dem LfD gehören




..


Jetzt noch nicht. Doch wenn ihr ein Schatzregal bekommt - bestimmt.  Kringeln

Sorry - mir war einfach danach.  Engel



« Letzte Änderung: 03. November 2010, um 17:55:36 Uhr von (versteckt) »

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#25
03. November 2010, um 17:38:34 Uhr

Hallo Micha,

wenn ich das richtig sehe habt ihr die Sache selbst  in alle Foren eingestellt um möglichst breite Öffentlichkeit zu erzeugen. Ich kann an meinen Beiträgen nichts verwerfliches erkennen und habe mich stets bemüht sachlich zu bleiben. Zugegeben, die eine oder andere Wortwahl meinerseits war wohl mißverständlich und unpräzise, aber das habe ich zumindest aktuell korrigiert

Es wurde und wird zu viel spekuliert und interpretiert. Vermutlich liegen bei Dir nun die Nerven etwas blank? Das kann ich verstehen. Sorry, war nicht meine Absicht irgendwelche Stimmung zu machen. Im Gegenteil! Ich bin auf Deiner/eurer Seite und wünsche für die Verhandlung viel Erfolg.

So, und nun halte ich mich erst einmal mit weiteren Äußerungen zurück...

« Letzte Änderung: 03. November 2010, um 17:51:21 Uhr von (versteckt) »

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#26
03. November 2010, um 17:40:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von Pfälzer

"Eine Landesbehörde" im Sinne von § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. § 8 Abs. 2 Nds. AG VwGO ist jede Behörde, ..


Oh, jetzt wird es interessant:

Warum wird hier eine niedersächsische Rechtsnorm herbeizitiert?

Nds. AG VwGO bedeutet "Niedersächsisches Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung".

Soll den Lesern hier Sand in die Augen gestreut werden?

Gruß
Michael

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#27
03. November 2010, um 17:59:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von roxel
Oh, jetzt wird es interessant:

Warum wird hier eine niedersächsische Rechtsnorm herbeizitiert?

Nds. AG VwGO bedeutet "Niedersächsisches Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung".

Soll den Lesern hier Sand in die Augen gestreut werden?

Gruß
Michael

No, war mein Fehler Micha. Habe es schon berichtigt. Habe das ganze "zu" schnell (aus vielen Bausteinen; schließlich habe ich "nur" im B-W  Verwaltungsrecht gelernt)  zusammengestupft gehabt. Die Paragraphenangaben verwirren sowieso nur.  Zwinkernd

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#28
03. November 2010, um 18:06:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von Pfälzer
No, war mein Fehler Micha. Habe es schon berichtigt. Habe das ganze "zu" schnell (aus vielen Bausteinen; schließlich habe ich "nur" im B-W  Verwaltungsrecht gelernt)  zusammengestupft gehabt. Die Paragraphenangaben verwirren sowieso nur.  Zwinkernd

Och, ich hatte in NRW dazu Gelegenheit.   Cool

Und deswegen hätte mich die Anwendbarkeit der von Dir zitierten Regel aus Niedersachsen in Hessen doch schon verwundert.


Gruß
Michael

Offline
(versteckt)
#29
03. November 2010, um 18:18:14 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Und deswegen hätte mich die Anwendbarkeit der von Dir zitierten Regel aus Niedersachsen in Hessen doch schon verwundert.




..

Aber ist es denn (in einem Sucherforum) wirklich wichtig ?   Cool  Ein Rechtsanwalt wird schon wissen, gegen wen er die Klage richten muß. Und welche Art sowieso.  

Ob die Klage nun gegen das Land selbst oder gegen eine Landesbehörde gerichtet werden muß; für ein Urteil spielt das nun wirklich keine Rolle.


Und nun lehnen wir uns entspannt zurück und harren der Dinge die da kommen...... Winken



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