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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Mit Metalldetektor zwischen Ruinen: 60.000 Euro Strafe

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Avatar  Mit Metalldetektor zwischen Ruinen: 60.000 Euro Strafe  (Gelesen 2636 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
14. April 2012, um 09:46:23 Uhr

Der Inselrat von Mallorca hat gegen einen englischsprachigen Ausländer, der auf einem archäologischen Gelände mit einem Metalldetektor unterwegs war, eine hohe Geldstrafe verhängt. Der Mann wurde am 15. Mai 2011 von der Guardia Civil auf dem Talayot-Gelände Son Corró bei Costitx erwischt. Nun soll er eine Strafe von 60.101 Euro bezahlen. Die Benutzung von Metalldetektoren auf archäologischen Stätten ist streng verboten.

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#1
14. April 2012, um 11:42:47 Uhr

völlig ungerechtfertigte Strafe, was erwarten die denn dort Goldschätze ?

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#2
14. April 2012, um 12:03:53 Uhr

nach spanien fahren volle reisebusse mit sondengängern aus frankreich, holland,...
zu verlassenen ruinenstätten...

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#3
14. April 2012, um 12:30:51 Uhr

Die haben Angst das daß Gold was sie den Ureinwohnern Südamerikas geklaut haben von Sondengängern geklaut wird Grinsend

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#4
15. April 2012, um 22:29:59 Uhr

Ich glaube, dass diese Strafe total überzogen ist, darüber brauchen wir nicht diskutieren. Fakt ist aber, dass der Mann gegen ein Gesetz verstoßen und sich auch noch hat erwischen lassen. Wo ein Kläger, da auch ein Richter. Soll man den Behörden jetzt deswegen einen Vorwurf machen, dass sie ihre Arbeit gemacht haben? Wenn man bei uns z.b. nachts heimlich auf irgendwelchen Ausgrabungsstätten sondelt, darf man sich auch nicht wundern, wenn man Ärger bekommt.

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#5
15. April 2012, um 22:35:36 Uhr

Richtig so! So etwas gehört bestraft und sollte in Deutschland nicht anders gemacht werden!
Wer sich an den Resten meiner Vorfahren zu schaffen macht gehört auf jeden Fall bestraft!


Liebe Grüße

Fabian

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#6
15. April 2012, um 23:09:26 Uhr

Ich dachte auf Malle gilt längst schon deutsches Recht...  Zunge
tja, immer diese Hooligans von der Insel.  Winken

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#7
15. April 2012, um 23:18:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von Leon_Idefix
Richtig so! So etwas gehört bestraft und sollte in Deutschland nicht anders gemacht werden!
Wer sich an den Resten meiner Vorfahren zu schaffen macht gehört auf jeden Fall bestraft!


Liebe Grüße

Fabian
Sorry aber was ist Richtig?
Zitat des angeschuldigten;
Der Ausländer gab an, sich außerhalb der Ruinenstätten aufgehalten und den Metalldetektor nicht benutzt zu haben, als die Beamten der Guardia Civil ihn entdeckten.

Ich lese nirgens das man Beweise gefunden hat das derjenige sich was aneignete /oder Spuren einer Grabung?
Oder wo steht das?
Einfach losbrüllen und auf die kakke hauen,das finde ich nicht gut!

Lg wildsau Winken

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#8
15. April 2012, um 23:34:44 Uhr

Ja , und muß ich jetzt bei jedem Fund nachforschen, das es nicht von deinen Vorfahren stammt???













..

















Geschrieben von {author}

Wer sich an den Resten meiner Vorfahren zu schaffen macht gehört auf jeden Fall bestraft!




..

Da muß ich ja Angst vor deinem Clan bekommen Grinsend  Kringeln

Sorry, wenn er da gegraben hat, ist nicht in Ordnung, aber 60.000 Euros Strafe, das entpricht dann einer heftigeren Strafe als wie die meisten
"echten" Verbrechen gesühnt werden.

Und der Schaden wird so gegen null gehen, da wurde mal wieder ein Exempel statuiert.....

Und Fabian, wie muß ich in diesem Zusammenhang deinen Avatar Spruch " now risk now win" deuten?, oder wolltest du schreiben "no risk no win"?,
das lässt eigentlich auf eine andere Sucheinstellung deinerseits schließen....


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#9
15. April 2012, um 23:49:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von 7eichen
Ja , und muß ich jetzt bei jedem Fund nachforschen, das es nicht von deinen Vorfahren stammt???

Da muß ich ja Angst vor deinem Clan bekommen Grinsend  Kringeln

Sorry, wenn er da gegraben hat, ist nicht in Ordnung, aber 60.000 Euros Strafe, das entpricht dann einer heftigeren Strafe als wie die meisten
"echten" Verbrechen gesühnt werden.

Und der Schaden wird so gegen null gehen, da wurde mal wieder ein Exempel statuiert.....

Und Fabian, wie muß ich in diesem Zusammenhang deinen Avatar Spruch " now risk now win" deuten?, oder wolltest du schreiben "no risk no win"?,
das lässt eigentlich auf eine andere Sucheinstellung deinerseits schließen....

Keine Sorge, das stimmt schon wie es da steht.
Und ich denke ein großer Teil der Leute hier wird verstehen was mit Vorfahren gemeint war  Zwinkernd

Wer meint auf Kulturdenkmalen halbwissend herum zu froschen dann muss ich das nicht gutheißen, denke da muss ich mich nicht für rechtfertigen.  Zwinkernd

In diesem Sinne, schönen Einstieg in die neue Woche!

Grüße

Fabian

Ergänzung:
Auf was du für eine Sucheinstellung schließt (durch meinen Avatar) ist mir ziemlich  Frech , dennoch beherrsche ich die deutsche Sprache recht gut, danke trotzdem!

@wildsau717171: Du hast selbstverständlich recht, ich ging vom Eingangspost aus. Natürlich sollte diese Angelegenheit sorgfältig geprüft werden und erst dann ein Urteil gesprochen werden, dies sollte in einem demokratischen Staat aber selbstverständlich sein.

« Letzte Änderung: 15. April 2012, um 23:58:47 Uhr von (versteckt) »

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#10
16. April 2012, um 00:03:54 Uhr

Meine Meinung ist das der Mann natürlich hart bestraft werden sollte, allerdings abhängig vom Einkommen (wie übrigens alle Geldstrafen). Offenbarungseid ond einige Monate oder sogar Jahre einige Prozent weniger vom Einkommen (JEGLICHEM EINKOMMEN) nur so wird gewährleistet das ein Millionär, der die Strafe aus der Portokasse bezahlen kann, auf die gleiche Weise bestraft wird als jemand dessen Existenz mit 60.000 euro Strafe ruiniert ist. Mehr Arme brauchen wir wirklich nicht in der Welt.

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#11
16. April 2012, um 00:32:25 Uhr

nur einer hat angemerkt das diese sache härter bestraft wird als echte Straftaten ! ......traurig für den Rest sowas gut zu heißen.

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#12
16. April 2012, um 06:36:56 Uhr

Moin,

wer einen Metalldetektor verwendet, sollte sich vorher über die gesetzliche Lage informieren, besonders im Ausland.

Genauso ist es einem SG aus RP gegangen, der mit seinem Detektor in der Hand an einen archäologischen Park vorbei ging, also er hat nicht damit gesucht und wollte dort auch nicht suchen.

Zum Fall selbst. Laut Bericht wurde das Bußgeld vom Inselrat festgesetzt, also von einer Verwaltungsbehörde. Dies wird in Deutschland ebenso gehandhabt. Dagegen legt man dann üblicherweise einen Widerspruch ein und wenn die Verwaltungsbehörde nicht einlenkt, geht die Sache dann vor Gericht.

Selbst wenn das Gericht zu der Auffassung kommt, dass der SG - obwohl er nicht gesucht hat - gegen geltendes Recht verstoßen haben sollte, wird von einem Gericht eine Strafe so festgesetzt, dass sie im Verhältnis zum Einkommen des Betroffenen steht.

Teuer wird es aber in jedem Fall, wenn er über keine ausreichende Rechtsschutzversicherung verfügt, denn ganz ohne Strafe wird er nicht davon kommen und somit gehen die Verfahrenskosten zu seinen Lasten.

Wir haben in Deutschland zwei sehr gute Rechtsanwälte für diesen Bereich, aber als Ausländer in Spanien wird man die dortigen Anwälte kaum in Erfahung bringen.

Viele Grüße

Walter





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#13
16. April 2012, um 06:59:50 Uhr

60000€ sind völlig überzogen darüber brauchen wir erst gar nicht reden

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#14
16. April 2012, um 12:38:39 Uhr

Geschrieben von Zitat von EfBieEi
60000€ sind völlig überzogen darüber brauchen wir erst gar nicht reden

Moin,

auch in Deutschland haben wir Bußgelder für Verstöße gegen das DSchG in Höhe von bis zu 250.000 Euro. Ich bin mal gespannt, wenn die erste Verwaltungsbehörde in Deutschland bei illegaler Nachforschung über die Marke von 10.000 Euro hinaus geht.

Viele Grüße

Walter

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