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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Oberpfälzer? Raus mit der Sprache

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Avatar  Oberpfälzer? Raus mit der Sprache  (Gelesen 2790 mal) 0
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#15
02. Februar 2015, um 11:09:50 Uhr

meiner Meinung hat er Strafe verdient wenn es ein BDL war .Unwissentheit schützt nicht ,wenn ich angeln geh muß ich mich auch erst vertraut mit den Anforderungen machen.Außerdem ist es doch in Bayern noch relativ frei zum suchen im Vergleich mit anderen BL warum muß man das von solchen Idi......n  zunichte machen lassen


                     larod Smiley

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#16
02. Februar 2015, um 12:30:37 Uhr

Wenn man sich die Äcker, genau wie in der Nachricht genannt, raussucht war es kein BD.
Nord Östlich der Kapelle ist nichts.

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#17
02. Februar 2015, um 14:21:05 Uhr

Hier scheint wohl keiner das Bayrische DSCHG vom 27.November 2014 zu kennen.
mfg

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#18
02. Februar 2015, um 14:32:35 Uhr

Na dann klär uns mal auf.
Du meinst doch nicht etwa den Gesetzentwurf den die SPD eingebracht hat ?

Gruß Michael

« Letzte Änderung: 02. Februar 2015, um 14:38:50 Uhr von (versteckt) »

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#19
02. Februar 2015, um 14:39:27 Uhr

Servus!

Ich muss mich selbst erst mal in die Geschichte einlesen. Evtl. weiß ich heute Abend mehr. Für mich steht soweit fest, dass er für die beschriebene Fläche eine NFG braucht, da er aufgrund der engen räumlichen Verbindung der verschiedenen Bodendenkmäler zueinander mit dem Auffinden eines solchen rechnen muss. Der Rest steht in Art. 7 BayDSchH...

Man muss aber auch wissen, dass die Nabburger Bevölkerung seit jeher maximal sensibilisiert ist. Die Orts- u. Kreisheimatpfleger haben da gute Arbeit geleistet.

Ich persönlich -wie auch Kollegen- meiden diese Ecke. Tagsüber... Grinsend


Viele Grüße

S.

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#20
02. Februar 2015, um 14:43:20 Uhr

Um es ganz kurz zu sagen: In Bayern ist jedes Graben, natürlich auch suchen, von Bodendenkmäler ohne Genehmigung verboten.

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#21
02. Februar 2015, um 14:50:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von PeterSalier
Um es ganz kurz zu sagen: In Bayern ist jedes Graben, natürlich auch suchen, von Bodendenkmäler ohne Genehmigung verboten.

Totaler Unsinn...!

Den Punkt brauchen wir auch nicht weiter diskutieren, weil er von vollkommener Unkenntnis der Rechtslage zeugt.


Gruß

S.

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#22
02. Februar 2015, um 14:52:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von Shakerz
Totaler Unsinn...!

Den Punkt brauchen wir auch nicht weiter diskutieren, weil er von vollkommener Unkenntnis der Rechtslage zeugt.


Gruß

S.



Wenn du lesen könntest, würdest du nicht so einen Unsinn schreiben.
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.blfd.bayern.de/download_area/denkmalschutzgesetz/


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#23
02. Februar 2015, um 15:01:16 Uhr

Dann klär mich mal auf...du weißt es anscheinend besser wie ich als Hauptamtlicher. In der aktualisierten Fassung steht nichts anderes drin, wie in der bisherigen auch. Einschlägig sind Art. 7 + 8 BayDSchG (Bodendenkmäler). Die Begriffsbestimmung lass ich jetzt mal außen vor, obwohl sich die noch mit zur Paragrafenreihe gehören würde.

Ich halte es für absolut unverantwortlich, zu behaupten, allein das Suchen wäre schon verboten. Bei einem Fußballspiel würdest du für so ein vorsätzliches Foul die rote Karte bekommen...


Gruß

S.

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#24
02. Februar 2015, um 15:06:34 Uhr

Das einzige was in Bayern genehmigungspflichtig ist, ist das graben auf Bodendenkmälern oder nach beweglichen Bodendenkmälern.

Zur Information, Bodendenkmäler sind nur:

von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.

Das sind unter 1% der durch Sondengänger gemachten Funde.

Es ist in Bayern auch nicht verboten auf eingetragenen Bodendenkmälern die Sonde zu schwenken, solange man nicht gräbt! Es gibt nämlich keine Nachforschungsgenehmigung (NFG) wie in den anderen Bundesländern, sondern eine sogenannte Grabungsgenehmigung, um auf/nach unbeweglichen/beweglichen Bodendenkmälern zu graben.

Mfg PP

« Letzte Änderung: 02. Februar 2015, um 15:09:24 Uhr von (versteckt) »

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#25
02. Februar 2015, um 15:09:11 Uhr

Das heißt ich kann sondeln wo ich möchte nur graben darf ich nicht überall. hab ich das richtig verstanden?

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#26
02. Februar 2015, um 15:11:05 Uhr

Geschrieben von Zitat von Anubis1279
Das heißt ich kann sondeln wo ich möchte nur graben darf ich nicht überall. hab ich das richtig verstanden?

Ja - sondeln darfst du überall. Sogar auf dem Bodendenkmal. Verboten ist der Bodeneingriff (Graben/ Grabung/ Erdarbeiten).

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#27
02. Februar 2015, um 15:22:51 Uhr

Warum sollte ich auf einem bodendenkmal suchen, wenn ich nicht graben darf? Idiot

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#28
02. Februar 2015, um 15:23:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von von
Was mich an der Sache stört ist, das man jetzt die Bevölkerung in unserer Gegend durch die Presse sensibilisiert.
Vergangenen Herbst bin ich auf dem Acker eines Bekannten gelaufen, als ein Auto gaaaanz langsam vorbei schlich und der Fahrer mich beobachtete.
Kurz darauf kam mein Bekannter mit einem Schmunzeln im Gesicht und berichtete mir, das der Autofahrer ( ein Bauer von der nächsten Ortschaft) zu ihm nach Hause kam und ganz aufgeregt von einem seltsamen Mann berichtete, der mit einem Geigerzähler über seinen Acker läuft.
Wenn die Presse jetzt öfter über solche Vorfälle wie in Nabburg berichtet, dann wissen die Leute in der Gegend halt ganz genau, was da vor sich geht.


In welchem Outfit rennst denn du über den Acker? Lächelnd

{alt}
 Oberpfälzer? Raus mit der Sprache

NarrNarrNarr 


Mfg PP
http://www.ff-arheilgen.de/Einsatz/Bilder/Schutzkleidung/strahlenschutzanzug.jpg


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#29
02. Februar 2015, um 15:25:55 Uhr

Ein Gesetz können wahrscheinlich viele lesen, aber verstehen tun es die wenigsten!

(4) Bodendenkmäler sind bewegliche und unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden und in der Regel aus vor- oder  frühgeschichtlicher Zeit stammen.

Art. 7. Ausgraben von Bodendenkmälern
 (1) Wer auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen Zweck Erdarbeiten auf einem Grundstück vornehmen will obwohl er weiß            oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muss, das sich dort Bodendenkmäler befinden, bedarf der Erlaubnis.


(Um es gleich vorweg zu nehmen, was ein Grundstück ist, kann jeder selber nachlesen)
mfg








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