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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Raubgräber - Diebe mit Schaufel und Metalldetektor

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Avatar  Raubgräber - Diebe mit Schaufel und Metalldetektor  (Gelesen 1241 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
31. August 2010, um 18:54:12 Uhr

In der Ausgabe Juli 2010 der DENKMALPFLEGE INFORMATIONEN des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege steht das Thema Raubgräberei und Strafrecht im Mittelpunkt.Geschrieben von Kriminalkommisar Roland Berger.Den Artikel gibts als pdf-Datei hier zum downloaden-

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http://www.horex-web.de/CHistory/Denkmalpflege_Info_Juli_2010_Raubgr.pdf


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#1
31. August 2010, um 19:03:23 Uhr

Ist doch gut, daß man Sondengänger und Raubgräber differenziert sieht.

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#2
31. August 2010, um 19:08:53 Uhr

das sind ja auch grundlegend verschiedene Personen nur (leider) mit dem selben Handwerkszeug und dadurch auch leicht zu verwechseln.

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#3
31. August 2010, um 19:17:52 Uhr

Im Prinzip ist das nichts als ein Aufruf,wegen jedem Sondler die Polizei zu rufen.
Da frage ich mich natürlich wer die andere Polizeiarbeit dann macht !?
Da sich die Arbeit mit der Situation in Bayern befasst und es dort keinen Grund
gibt sich als normaler Sondengänger zu verstecken,würden wohl die Drähte
heisslaufen...  Grinsend

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#4
31. August 2010, um 19:25:06 Uhr

Aber eine genauere Abgrenzung zwischen "gut" und "böse" nimmt er nicht vor. Wenn ich den Artikel lese, ist für mich ein Sondengeher jetzt einer, der sondelt.
Ein Raubgräber aber der, der seinen Spaten in die Erde sticht. Oder hat der vage Hinweis auf die Nähe zum Römerkastell etwas zu bedeuten?
Einen Aspekt hat er auch außer Acht gelassen, der die Vermutung der gedanklichen Trennung zwischen guten und schlechten Sondengehern unterstützen würde: die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit Sondengehern.
Wennn ich als unbedarfter Bürger diesen Artikel lese und sehe demnächst einen Trupp Sondler neben dem Garten von meinem Bekannten in Nörvenich über den Acker und die Wiese wandern, riefe ich sofort die Polizei.

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#5
31. August 2010, um 19:29:36 Uhr

Da steht doch drin, dass das Sondeln und Graben auf einem NICHT-bodendenkmal erlaubt ist.  Was las "Nähe zu einem Römerkastell" geschrieben wird ist nur verwirrend.

So wie es da steht, darf ich 5 cm neben einem Römerkastell graben (ode rmeinetwegen neben der Grenze des Denkmal).

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#6
31. August 2010, um 19:30:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ra7zz
Aber eine genauere Abgrenzung zwischen "gut" und "böse" nimmt er nicht vor.

Eigentlich doch. Der Sondengänger wird dann böse, wenn er seine Aktivitäten mit dem Ziel angeht, die heimatliche Vitrine mit bedeutsamen Kulturgut zu füllen.

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#7
31. August 2010, um 20:32:56 Uhr

Wie kann ich dieser  Misere entgehen? Tut mir leid, bin neu bei der Sache und noch nicht so bewandert.
Wenn ich also los ziehe durch ein Waldstück, von dem ich nicht in Erfahrung bringen konnte, wem es gehört, irgendwo im Allgäu; und bringe durch Wegscharren der Laubschicht und 5 cm Waldboden einen Klumpen zu Tage, von dem ich annehme, daß er das Piepen verursacht hat, den mit nach hause nehme, untersuche, und dann eine römische Münze in der Hand halte - bin ich dann ein Raubgräber?
So hatte ich den Artikel verstanden. Wenn man ein Bodendenkmal (und eine Münze hatte er in diesem Zusammenhang explizit erwähnt) findet und mit nimmt, ist man ein Raubgräber? Woher weiß ich denn im Momente des Auffindens, daß ich ein bedeutsames Kulturgut in den Händen halte?

[edit: Ich bin bisher ohne Ziel losgezogen. Nur gespannt, ob ich überhaupt etwas finde. (Bisher waren es ein paar Plastik-Patronenhülsen mit Metallboden, die in der Gegend verstreut waren und ein Stück Bandstahl).]

« Letzte Änderung: 31. August 2010, um 20:35:31 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#8
31. August 2010, um 21:21:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ra7zz
Wie kann ich dieser  Misere entgehen? Tut mir leid, bin neu bei der Sache und noch nicht so bewandert.
Wenn ich also los ziehe durch ein Waldstück, von dem ich nicht in Erfahrung bringen konnte, wem es gehört, irgendwo im Allgäu; und bringe durch Wegscharren der Laubschicht und 5 cm Waldboden einen Klumpen zu Tage, von dem ich annehme, daß er das Piepen verursacht hat, den mit nach hause nehme, untersuche, und dann eine römische Münze in der Hand halte - bin ich dann ein Raubgräber?
So hatte ich den Artikel verstanden. Wenn man ein Bodendenkmal (und eine Münze hatte er in diesem Zusammenhang explizit erwähnt) findet und mit nimmt, ist man ein Raubgräber? Woher weiß ich denn im Momente des Auffindens, daß ich ein bedeutsames Kulturgut in den Händen halte?

[edit: Ich bin bisher ohne Ziel losgezogen. Nur gespannt, ob ich überhaupt etwas finde. (Bisher waren es ein paar Plastik-Patronenhülsen mit Metallboden, die in der Gegend verstreut waren und ein Stück Bandstahl).]

Sobald Du ohne Erlaubnis des Grundstückeigentümers gräbst (Bayern),begibst Du Dich in die Ilegalität (glaube ist eine Ow).Egal ob Wald oder Acker.Solltest Du dann auch noch einen Gegenstand mitnehmen ist es schon eine Fundunterschlagung (Bayern=50% Finder und 50 % Grundstückseigentümer).Theoretisch heisst das,solange Du die Erlaubnis des Grundstückeigentümers (nicht des Pächters,gerade Äcker sind oftmals nur gepachtet) besitzt und nicht auf einem eingetragenen BD gräbst,bist Du auf der sicheren Seite.Wald ist im allgemeinen immer etwas problematisch,da der grösste Teil davon Staatswald ist.Wie Du das letztendlich handhabst bleibt Dir selbst überlassen.

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#9
31. August 2010, um 21:33:24 Uhr

Mit dem Acker ist mir klar...
Daß hieße aber, ich kann nicht einfach in den Wald gehen und da suchen...
Okay, dann werde ich mal meine Beziehungen zu den hießigen Agrarproduzenten spielen lassen.
Erscheint mir sicherer.

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#10
02. September 2010, um 07:02:23 Uhr

 Winken Wenn es sich um Staatswald handelt, muß man theoretisch niemanden mehr um Erlaubniss bitten dort suchen zu gehen, da das Suchen sowie das Bergen von Gegenständen in Bayern ohne eine schriftliche Genehmigung stattfinden darf, nur im Staatswald, bei Privatgrundstücken muß vorher gefragt werden.  Um von vorneherein Probleme auszuschließen ( Privatpersonen, Spaziergänger spielem leider immer wieder mal Onkel Polizei ) empfiehlt es sich den zuständigen Revierförster, die Verwaltung zu Informieren.  Sobald ein Gegenstand aus dem Erdreich entnommen wird und dieser älter wie das Jahr 1800 erscheint, wobei das Datum immer wieder variiert (...?...)  sollte das Graben, nicht das Suchen, eingestellt werden und der Fund gemeldet sein innerhalb der nächsten paar Tage. Für mindestens 7 Tage oder bis von den Archis eine Meldung kommt darf an der Fundstelle und näheren ( ... ?.. ) Umgebung nicht gegraben werden. Werden drei bis..... Stücke gleichzeitig als Erstfund gemeldet, die alle aus einer Fläche entnommen sind kann es schon Probleme geben.
Das hat folgenden Sinn, es wird in der Zeit Entschieden ob es sich um einen Einzelfund handelt, ein bewegliches Denkmal, oder ein Bodendenkmal.  Was die sogenannten roten Verbotszonen im Bayernviewer Denkmal angeht,
wird das wohl Unterschiedlich gehandhabt, zum einen bekommt man die Aussage das außerhalb des roten bereiches gesucht und gegraben werden darf, nur mit der Schaufel, und andererseits heißt es bei vermuteten z.B. Siedlungen auf Ackerflächen, Waldbereich  (...?...) ,dürfen die angrenzenden Parzellen, Flächen (...?...) nur auf Metallobjekte abgesucht aber nicht ausgegraben werden. Hat man einen Stein im Brett bei den Archäologen ist es natürlich wieder anderst. Grüße



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