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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Raubgräber, Restposten der 4er Bande, SPB ???

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Avatar  Raubgräber, Restposten der 4er Bande, SPB ???  (Gelesen 90811 mal) 0
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#180
17. Februar 2014, um 11:54:24 Uhr

@Dagegen, darum nenne ich ja auch keine Namen, es ist eben vielen Usern hier unbegreiflich warum es in diesem Fall immer noch eine 2.Chance gegeben hat, und noch eine und noch eine.....


Hinzugefügt 17. Februar 2014, um 11:54:53 Uhr:

ahja, und jetzt wieder...

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#181
17. Februar 2014, um 13:07:35 Uhr

Moin,

Benny hat alles selbst ausgegraben, ja warum denn nicht. Jeder, der sich in der Szene etwas informiert, kennt die Geschichte von Michael und dem merowingerzeitlichen Gräberfeld in der Wetterau, dass er NICHT ausgegraben hat, sondern gemeldet.

Wie ging es weiter. Das Landesamt hat ihm einen Anspruch auf alle von ihm NICHT geborgenen Funde abgesprochen, obwohl es zwei OGL-Urteile gibt, die in gleich gelagerten Fällen dem Entdecker die Rechte zugesprochen haben.
Michael musste also vor Gericht. Landgericht und OLG bis er seine Rechte – selbstverständlich – erhalten hat, was ja klar war, weil es so schon zwei OLG Urteile gab.
Michael musste erst einmal in finanzielle Vorlage treten über zwei Instanzen.

Ergebnis: Das Land Hessen hat sinnlos Steuergelder verschwendet, musste alle Prozesskosten bezahlen, ausgegraben wurde nicht und die Funde sind derweilen verm. Raubgräbern in die Hände gefallen.

Hessen hat  ein neues Schatzregal. Darin steht jetzt, dass der Finder einer Sache die Funde abzugeben hat, damit er in den Genuss einer „Belohnung“ kommt. Nur, ein Finder ist laut BGB ein Mensch, der etwas findet und in Besitz nimmt. Will also ein Schatzfinder in Hessen eine Belohnung von der Denkmalschutzbehörde, dann MUSS er den Fund in Besitz nehmen, also AUSGRABEN !!!

Im alten DSchG stand da noch Entdecker. Als Entdecker eines Schatzes musst Du diesen NICHT in Besitz nehmen, Du kannst ihn im Boden lassen und durch die Grabungstechniker ausgraben lassen.

Benny kann jetzt z. B. anführen, dass das Ausgaben von Schätzen durch den Finder in Hessen gesetzliche Pflicht ist und was in Hessen richtig ist, soll in RP falsch sein 

Wie mache ich es aber richtig?

Nach der Entdeckung eines Schatzes telefonisch die Denkmalschutzbehörde informieren und dann den nicht ausgegrabenen Schatz bewachen bis die Grabungstechniker kommen. Das gilt auch für Hessen, obwohl es im Gesetz anders steht.

Wie machen des die Denkmalschutzbehörden richtig?

Indem sie sich vielleicht einmal eine Dienstreise nach England genehmigen, statt sinnlos Gerichts- und Anwaltskosten von unseren Steuergeldern zu bezahlen. Schatzregale abschaffen oder Antikenregale einführen.

Viele Grüße


Walter


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Verwarnt
#182
17. Februar 2014, um 14:26:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von hubsi336
...es ist eben vielen Usern hier unbegreiflich warum es in diesem Fall immer noch eine 2.Chance gegeben hat, und noch eine und noch eine.....

Hier im Forum ist es wie im wahren Leben.
Alle sind gleich!
Aber mache sind halt etwas gleicher! Amen

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#183
17. Februar 2014, um 15:25:27 Uhr

Ist es jetzt nicht mal wieder gut?   

So wie es aussieht wird sich hier eh im Kreis gedreht,
diskutiert wurde viel, rückgängig kann mans eh nicht mehr machen
und bevor sich jetzt alle in die Wolle kriegen wegen einer Person
würd ich einfach mal vorschlagen:

Genießt die Sonne  Cool

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#184
17. Februar 2014, um 15:39:02 Uhr

Ich dachte es mir schon immer Frechheit siegt,ich finde es nur sehr unfair gegenüber den Sondengängern die korrekt bei div. Funden reagieren würden,das dieser Schatz ein Highlight ist und das Forum froh ist so ne Person an Board zu haben die diesen gefunden hat ist das eine,das andere ist aber das sich das Forum dazu bekennt eine Plattform für Raubgräber zu sein.M.m.n  ist das wirklich  traurig und unfair gegenüber den Großteil hier.Da er ja jetzt ein berühmter Sondengänger ist ob legal oder nicht legal spielt da anscheinend keine Rolle,vielleicht schreibt er als nächstes ein Buch über seinen Fund des Lebens und bekommt noch einen Bestseller dadurch,ich möchte kotzen.
Das das Forum keine Partei ergreift versteh ich aber ich denke mehrere Schlagzeilen mit Raubgräber dieser Person sollten eigentlich genügen.Und ich denke auch das er aus der Nummer nicht raus kommt,nachdem er im Internet Werbung und Aufrufe getätigt hatte.Alles andere wäre ein Skandal!!!!!!Aber warten wir mal ab.
schwingi

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#185
17. Februar 2014, um 16:01:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von schwingi
Aber warten wir mal ab


Kann dich verstehen, aber wie du schreibst warten wir mal ab was da raus kommen wird.

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#186
17. Februar 2014, um 16:40:47 Uhr

Alles nur Neider...   

Zusammengefasst: Der verlorene Sohn kehrt heim. Der Gabentisch ist gedeckt und Papi hat plötzlich wieder einen Ständer in der Hose.

Das Forum nimmt endlich wieder Fahrt auf.  Applaus   

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#187
17. Februar 2014, um 17:01:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von Mücke
Alles nur Neider...   Zusammengefasst: Der verlorene Sohn kehrt heim. Der Gabentisch ist gedeckt und Papi hat plötzlich wieder einen Ständer in der Hose.Das Forum nimmt endlich wieder Fahrt auf.  Applaus

Hast du aus Versehen die falschen Pillen genommen? Zwinkernd

Gruss

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#188
17. Februar 2014, um 17:50:54 Uhr

Vielleicht kann er den Staatsanwalt genau so einsullen wie das Forum hier M.m.n sollte ein Exempel statuiert werden,ansonsten wirds auf eine Bedingte Haftstrafe raus laufen wenn er nicht vorbestraft ist,vielleicht mit Geldstrafe aber fix wird er kein Häfn machen.


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#189
17. Februar 2014, um 18:09:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von hubsi336
darum nenne ich ja auch keine Namen

Keine Namen zu nennen  macht es auch nicht besser/ ist oft auch gar nicht nötig. Aber ist schon ok, vermutlich nehme ich den Umgang mit privaten vertraulichen Gesprächen auch einfach nur zu ernst  Smiley

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#190
17. Februar 2014, um 18:16:09 Uhr

Schwingi, ich würde mich mal nicht zuuu weit aus dem Fenster lehnen Zwinkernd

Denkmalschutzgesetz Österreich
[...]
§ 11. Bewilligungen und Verpflichtungen bei Grabungen nach Bodendenkmalen
(1) Die Nachforschung durch Veränderung der Erdoberfläche bzw. des Grundes unter Wasser (Grabung) und sonstige Nachforschungen an Ort und Stelle zum Zwecke der Entdeckung und Untersuchung beweglicher und unbeweglicher Denkmale unter der Erd- bzw. Wasseroberfläche dürfen nur mit Bewilligung des Bundesdenkmalamtes vorgenommen werden, soweit Abs. 2 und 9 nichts anderes vorsehen (Forschungsgrabung). Eine derartige Bewilligung kann nur an Personen erteilt werden, die ein einschlägiges Universitätsstudium absolviert haben. Bewilligungen können nur physischen Personen und nur für konkrete Grabungsvorhaben erteilt werden, die im Bewilligungsbescheid klar (unter Anschluss von Plänen, die der Antragsteller beizubringen hat) zu umschreiben sind. Bewilligungen gemäß diesem Absatz können mit Einschränkungen, Auflagen und Sonderregelungen verbunden sein (hinsichtlich Fläche und Tiefe, Art der Durchführung, Meldepflichten, Kontrollen usw.). Ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Grabungsgenehmigung auf Grund der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes besteht nicht.
[.....]
(3) Die nach Abs. 1 Berechtigten haben den Beginn einer Grabung (sowie allfällig vorangehender Untersuchungen) auf einem Grundstück bzw. auf mehreren zusammenhängenden Grundstücken dem Bundesdenkmalamt unverzüglich schriftlich zu melden.
[.....]
(8 ) Soweit hinsichtlich Bodendenkmalen, ob sie sich noch unter der Erdoberfläche befinden oder nicht, durch einen in einem Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 oder in einem sonstigen in § 2 Abs. 3 erwähnten Verfahren ergangenen Bescheid festgestellt wurde, dass die Erhaltung im öffentlichen Interesse gelegen ist, bedarf jede Verwendung von Metallsuchgeräten oder sonstigen Bodensuchgeräten auf diesen Grundstücken zu welchem Zweck immer - ausgenommen durch die in Abs. 1, 2 und 9 erwähnten Personen (und ihre Beauftragten) im Rahmen ihrer Grabungs- und Untersuchungsberechtigung - der Bewilligung des Bundesdenkmalamtes, es sei denn, es handelt sich um Arbeiten zur Beseitigung von das Leben, die Gesundheit oder das Eigentum bedrohenden plötzlich und unerwartet auftauchenden Gefahren. In diesem Falle können die Arbeiten bei umgehender Mitteilung an die in § 8 Abs. 1 genannten Behörden oder Einrichtungen durchgeführt werden, die diese Mitteilungen unverzüglich an das Bundesdenkmalamt weiterzuleiten haben.
[.....]
§ 37. Strafbestimmungen
[.....]
(3) Wer vorsätzlich
[.....]
6. Metallsuchgeräte oder sonstige Bodensuchgeräte entgegen den Bestimmungen des § 11 Abs. 8 verwendet,
[.....]
ist, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis 5 000 Euro zu bestrafen.


Quelle: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009184


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#191
17. Februar 2014, um 18:34:33 Uhr

Auf alle Fälle können wir uns alle schon wieder auf einen neuen Film/Doku von ... freuen. Wurde heute schon mal im Strandsucherforum angekündigt.Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
{alt}
 Raubgräber, Restposten der 4er Bande, SPB ???
http://www.smilies.4-user.de/include/Krank/smilie_krank_117.gif


« Letzte Änderung: 17. Februar 2014, um 18:35:37 Uhr von (versteckt) »

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#192
17. Februar 2014, um 18:39:25 Uhr

Interssant bei diesem österreichischem Denkmalschutzgestz, daß nur Personen, die ein einschlägisches Universitätsstudium absolviert haben
eine Grabungsgenehmigung erteilt werden kann
. Wenn das einschlägische Studium vorher nicht definiert ist, also nur Archäologen, was ja aus dem
einschlägischem Studium nicht hervorgeht, könnte das jeder Hochschulabsolvent machen.
Derfla  Winken


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#193
17. Februar 2014, um 18:48:23 Uhr

Also einer der letzten paar Beiträge....lässt tief blicken...  Schockiert


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#194
17. Februar 2014, um 18:50:21 Uhr

sind wir hier jetzt bei Quizduell  Schockiert

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