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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Raubgräber, Restposten der 4er Bande, SPB ???

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Avatar  Raubgräber, Restposten der 4er Bande, SPB ???  (Gelesen 87949 mal) 0
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#255
18. Februar 2014, um 06:55:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von schwingi
Vielleicht kann er den Staatsanwalt genau so einsullen wie das Forum hier M.m.n sollte ein Exempel statuiert werden,ansonsten wirds auf eine Bedingte Haftstrafe raus laufen wenn er nicht vorbestraft ist,vielleicht mit Geldstrafe aber fix wird er kein Häfn machen.


Moin,

wird es nicht, eventuell wird es noch nicht einmal zu einer Anklageerhebung kommen, weil er den Schatz ohne Not herausgegeben hat.

Das ist der Unterschied zu den Entdeckern der Himmelsscheibe und auch die Frage ob legal oder illegal gesucht, am Ende steht nur die Entdeckung und die Abgabe des Schatzes.

Viele Grüße


Walter

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#256
18. Februar 2014, um 08:58:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von wadenbeißer
das macht alles der staatsanwalt .trotz allem wird ihm die abgabe des schatzes gutgeschrieben

Bleibt nur noch sein Auto und Detektor abzugeben, so wird es bei uns Franzosen gemacht  Grinsend

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#257
18. Februar 2014, um 10:21:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sarkozi
Bleibt nur noch sein Auto und Detektor abzugeben, so wird es bei uns Franzosen gemacht  Grinsend

Moin,

diese Möglichkeit sieht das deutsche Recht ebenfalls vor, wird aber in der Praxis auf Detektoren beschränkt.

Viele Grüße


Walter

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#258
18. Februar 2014, um 11:00:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke

...weil er den Schatz ohne Not herausgegeben hat.

Geschrieben von Zitat von Walter Franke

diese Möglichkeit sieht das deutsche Recht ebenfalls vor, wird aber in der Praxis auf Detektoren beschränkt.



Guten Morgen!

Was bedeutet "...ohne Not..."?

Nein - das sieht das deutsche Recht nicht vor. Das Auto kann der Einziehung nicht unterliegen, da es kein Tatmittel ist. Die Straftat ist zum Zeitpunkt der Abfahrt Richtung Wohnung bereits abgeschlossen. Somit wurde es nicht zur Tatausführung verwendet u. unterliegt daher nicht der Einziehung. Die Anfahrt zählt natürlich auch nicht. Klingt komisch - ist aber so. Es ist also nicht gängige Praxis das nur der Detektor einbehalten wird, sondern einfach rechtlich nicht zulässig. Sicher kann die Verfolgungsbehörde (Polizei) das Fahrzeug kurzfristig sicherstellen, um eine Einziehung zu prüfen. Das ist vollkommen legitim. Aber der zuständige Staatsanwalt wird die Gesetzeshüter schnell über die Feinheiten der Einziehung aufklären.

Weiterhin wäre es sehr dumm, im Falle einer drohenden Einziehung zu behaupten, der Detektor würde einem selbst gehören. Mein Metalldetektor gehört im Zweifelsfall immer meiner Frau, Bruder, Kinder, Vater oder sonst jemanden. Die Einziehung ist nämlich nur möglich, wenn das Tatmittel im Eigentum des Täters ist u. Rechte Dritter nicht bestehen.

Steht alles im § 74 StGB. Wer also mit Gesetzestexten vertraut ist, darf hier mal nachblättern. Und falls die Frage aufkommen sollte: § 74 a StGB ist hier nicht einschlägig d. h. kann hier nicht angewendet werden.

Gut vorbereitet kann man sich hier so einiges unterbinden...  

Walter


« Letzte Änderung: 18. Februar 2014, um 11:11:23 Uhr von (versteckt) »

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#259
18. Februar 2014, um 11:42:49 Uhr

Ohne Not bedeutet in diesem Fall dass Er den "Schatz" ohne Druck seitens des LDA oder einer anderen Behörde und ohne Androhung einer HD absolut freiwillig und unverzüglich gemeldet hat...oder so

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#260
18. Februar 2014, um 11:50:28 Uhr

Hallo Walter,

danke für den Hinweis auf § 74 StGB

Der lautet ja: Die Einziehung ist nur zulässig, wenn
   1.    die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen oder
   2.    die Gegenstände nach ihrer Art und den Umständen die Allgemeinheit gefährden oder die Gefahr besteht, daß sie der Begehung rechtswidriger Taten dienen werden.


Zu 1. Was versteht die Justiz in diesem Fall unter zustehen? Kann da evtl. bereits der Gebrauch "konstruiert" werden?

Und wenn ich mit Abs. 2 ansehe, "rechswidrige Tat", komme mir bei Deiner Argumentation auch als Laie schon Bedenken.

Zumal die Ansicht vieler Archäologen ja die ist (Rechtssprechung und ggfs. Auslegung von Gesetzen ist jund kann ja a nicht Sache der Archäologen sein), dass bereits die ungenehmigte Suche mit einer Metallsonde auch außerhalb der Grabungsschutzgebiete und bekannten archäologischen Kulturdenkmalen eine Ordnungswidrigkeit darstellen würde.

Vielleicht hast Du oder ein anderer Rechtskundiger da noch eine Antwort drauf.

Danke!

Hans

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#261
18. Februar 2014, um 12:14:20 Uhr

eben hab ich im radio gehört ,das es sich bei dem schatz eventuell um den nibelungen schatz handelt .zeitspanne würde passen .mus noch geprüft werden . Schockiert :odas wird ja immer spektakulärer

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#262
18. Februar 2014, um 12:16:42 Uhr

weit über eine millionen wert  Schockiert

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#263
18. Februar 2014, um 12:17:36 Uhr

eben hab ich im radio gehört ,das es sich bei dem schatz eventuell um den nibelungen schatz handelt .zeitspanne würde passen .mus noch geprüft werden .  :odas wird ja immer spektakulärer


 Schockiert Schockiert Schockiert Schockiert Schockiert


kann ich ja fast nicht glauben.

hier gibts auch was in den nachrichten, rechts klicken auf nachrichten hören. relativ am ende.

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.swr.de/swr1/rp/nachrichten


gruß alex  Reiter

« Letzte Änderung: 18. Februar 2014, um 12:28:48 Uhr von (versteckt) »

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#264
18. Februar 2014, um 12:27:22 Uhr

hier ein bericht mit bildern

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http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/raubgraeber-findet-schatz-fundstuecke-erstmals-oeffentlich-gezeigt/-/id=1682/did=12894886/nid=1682/46xkwq/index.html


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#265
18. Februar 2014, um 12:32:03 Uhr

überall im tv grad

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#266
18. Februar 2014, um 12:42:00 Uhr

Nun, was soll man dazu sagen....

So ein spektakulärer Fund, wow !!! Wer hat das Glück schon so etwas zu finden. Ohne Worte.

Der Fund wurde abgegeben, was wohl nicht jeder gemacht hätte.

Respekt ! Anbeten Applaus

OB

« Letzte Änderung: 18. Februar 2014, um 12:50:50 Uhr von (versteckt) »

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#267
18. Februar 2014, um 12:44:08 Uhr

ein genuss fürs auge ,aber nur weil er gemeldet wurde vom spb
von nem kleinen rooky der die basecap falsch rum auf hat und in euren augen dumme videos macht bei tube.
wert, weit mehr wie  eine milionen euro,das müst ihr euch mal auf der zunge zergehen lassen
er wurde illegal gefunden ,aber legal abgegeben ,nur das zählt
würde jetzt gerne ein paar fratzen sehen  Narr


 


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#268
18. Februar 2014, um 12:46:11 Uhr

Damit hätte ich jetzt nicht gerechnet. 

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#269
18. Februar 2014, um 12:48:03 Uhr

1 Millionen Euro? Rehabilitiert!

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