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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Raubgräber - Wann ist die Schatzsuche strafbar

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Avatar  Raubgräber - Wann ist die Schatzsuche strafbar  (Gelesen 10165 mal) 0
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#60
09. August 2015, um 16:13:23 Uhr

Ja, der gemeine Jäger hat so gut wie keine Befugnisse, also nichts mit Ausweiskontrolle, Waldverweis und so Zeugs Zwinkernd

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#61
09. August 2015, um 19:14:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi68
Ja, der gemeine Jäger hat so gut wie keine Befugnisse, also nichts mit Ausweiskontrolle, Waldverweis und so Zeugs Zwinkernd

ich bin garnicht gemein...

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#62
25. August 2015, um 15:10:23 Uhr

Natürlich hab ich Anzeige erstattet. Aber erstmal ist die Sache doch sehr beängstigend wenn so ein Spinner mit dem Gewehr in deine Richtung fuchtelt.

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#63
25. August 2015, um 15:17:09 Uhr

Wäre für mich auch beängstigend.
Weiß du, wie das nach der Anzeige weitergeht?

Gruß


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#64
25. August 2015, um 15:47:35 Uhr

 Schockiert  Sachen gibt es, die gibt es gar nicht  Schockiert     Also ich verstehe euch nicht. Wenn ich zu einem Landwirt oder Bauer gehe und NORMAL und HÖFLICH Frage ob ich sein Feld ab Suchen darf, habe ich noch NIE schlechte Erfahrungen gemacht. Der Bauer ist hinterher  Grinsend Happy das sein Feld oder Acker wieder Barfuß zu betreten ist. Super 

   

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#65
25. August 2015, um 17:33:16 Uhr

Habe am Sonntag einen "Sondengängerkollegen" beim spazierengehen getroffen. Er ist zwar nicht in Foren angemeldet, kennt sich aber gut mit den Richtlinien und Gesetzen aus.

Er hat noch nie einen Bauer erlebt, der NEIN! gesagt hat. Die Bauern wollen nur, das du sie voher fragst, also ihr Eigentum respektierst.


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#66
25. August 2015, um 17:58:47 Uhr

Jäger sind im allgemeinen daran interessiert, dass sie niemand stört, dass niemand das Wild vertreibt, was sie schießen wollen, weil sie so geil auf's Töten und Trophähen sind,
wie es sich ein Nicht-Jäger kaum vorstellen kann. Die wollen einfach ihre Ruhe für ihren blutrünstigen Sport haben. Nur sind sie nicht alleine auf dieser Welt.  Deshalb werden sie schon grundsätzlich sauer beim Anblick von Menschen, die Ihnen rein theoretisch die Trophäen verscheuchen könnten. Dem Bauern verscheuchen wir nix. Am schlimmsten sind Bauern, die auch noch Jäger sind. Vor allem Kleinbauern mit kleinen Äckern. Gibt's im Osten aber nicht so viele wie im Westen. Irgendwas Gutes hatte also die Bauernenteignung nach 45 , denn dadurch wurden hier Riesenäcker geschaffen, die man unmöglich komplett überblicken kann. Wen stört also so ein kleiner Sondengänger Huch Den Bauern jedenfalls nicht.  Zwinkernd

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#67
25. August 2015, um 20:11:56 Uhr

Fundzusammenhang auf einem Acker wo zirka 10000-30000 mal in 50 Jahren die Maschinen den Acker zerwühlen und zerstückeln?        Nono Platt Brutal Kringeln Kringeln Kringeln Guter Witz wer hat sich den aus gedacht Huch

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#68
26. August 2015, um 05:33:56 Uhr

Geschrieben von Zitat von buddelmike
Fundzusammenhang auf einem Acker wo zirka 10000-30000 mal in 50 Jahren die Maschinen den Acker zerwühlen und zerstückeln? Nono Platt Brutal Kringeln Kringeln Kringeln Guter Witz wer hat sich den aus gedacht Huch


Moin,

nein, kein Witz, sondern Tatsache. Du wirst es nie erleben, dass z. B. ein Münzschatz über zig Meter auf dem Acker verteilt ist. Die Bestandzeile des Schatzes werden zwar vom Pflug mal in eine, dann aber wieder in die andere Richtung transportiert. Sie entfernen sich aber nie weit vom Verbergungsort. Anhand der Fundaufnahme lässt sich dann gut feststellen, wo der Verbergungsort war.
Das git auch für Friedhöfe, die Gräber mit Grabbeigaben enthalten. Anhand der Fundaufnahme lassen sich sehr genau die Funde aus den Pflughorizont den einzelnen Gräbern zuordnen.

Viele Grüße

Walter

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#69
27. August 2015, um 20:31:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
Moin,

nein, kein Witz, sondern Tatsache. Du wirst es nie erleben, dass z. B. ein Münzschatz über zig Meter auf dem Acker verteilt ist. Die Bestandzeile des Schatzes werden zwar vom Pflug mal in eine, dann aber wieder in die andere Richtung transportiert. Sie entfernen sich aber nie weit vom Verbergungsort. Anhand der Fundaufnahme lässt sich dann gut feststellen, wo der Verbergungsort war.
Das git auch für Friedhöfe, die Gräber mit Grabbeigaben enthalten. Anhand der Fundaufnahme lassen sich sehr genau die Funde aus den Pflughorizont den einzelnen Gräbern zuordnen.

Viele Grüße

Walter

Sehe ich ähnlich. Ich kenne Funde, die bis zu 70 m auseinandergepflügt wurden. Ist aber überschaubar. Meiner Meinung nach erhöht sich sogar die Chance, einen solchen zerstreuten Fund zu identifizieren, bzw. zu finden.
Der perfekte Fundzusammenhang ist natürlich, wenn zwei Dinge in einer Urne liegen. Am Besten noch öfters. Doch auch wenn 500 Münzen einer Epoche auf 30 m verteilt liegen, liegt ein Fundzusammenhang vor. Doch wo hört der Fundzusammenhang auf. Wir stellen uns diese Frage des Öfteren auf den sog. Fäkalienäckern. Hier kann man kaum noch von einem Zusammenhang sprechen, wenn Münzen aus 10 Jahrhunderten auf etlichen Kilometern verteilt sind.

Walter, das mit dem Pflughorizont kann ich nicht teilen, weil ich es nicht verstehe. Soweit ich informiert bin, änderte sich, zu mindestens bei uns hier, in den vielen Jahrzehnten die Richtung des Pflügens, zu deutsch: Mal wurde in die Richtung gepflügt, mal um 90 Grad versetzt. Das hat ja niemand aufgezeichnet. Ich wette bei solchem Acker, dass eine bestimmte Münze in der Pflugschicht keinem konkreten Grab zuweisen kann.


Gruß Mario, der öfter auf Gräberfeldern sondelt... natürlich legal  Winken

« Letzte Änderung: 27. August 2015, um 20:37:38 Uhr von (versteckt) »

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#70
27. August 2015, um 21:28:42 Uhr

Ein paar Gedanken, kurz vor dem Schlafen gegen: Engel
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
www.denkmalpflege-bw.de/fileadmin/media/publikationen_und_service/infobroschueren/Flyer_Raubgraeber.pdf

Ich finde dieses Faltblatt als diskriminierend gegen ein Personengruppe
die ihrem Hobby nachgeht. 
Würde so ein ähnlich aufgebautes Faltblatt  
von einem Bundesland in Umlauf gebracht werden z.B. gegen die 
Personengruppe der Montainbiker (das sind die, die den 
Jägern und den Bauern in Wald und Flur auf die Nerven gehen),
dann würde diese Intressenvertretung das herausgebende Bundesland 
wegen Diskriminierung oder sogar wegen "Volksverhetzung" anklagen. 
Aber wie @Micha bereits geschrieben hat,
uns fehlt ein starker Verband mit vielen Mitgliedern (Wählern) nur so 
haben wir Chancen in der Politik gehört zu werden. Und daran hapert es
in unserer lockeren Sondlergemeinde. Leider !!!!   Verlegen
lg Harry

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#71
27. August 2015, um 22:32:16 Uhr

Die Broschüre ist mit Volksaufhetzung zu vergleichen.
Hier stellt man den Sondengänger als Schwerverbrecher und Räuber hin.

Man will uns mit aller Macht das Handwerk legen.
Den kleinen Mann noch kleiner machen.

Armes Deutschland, wo soll das alles noch enden  Nullahnung Nullahnung Nullahnung

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#72
27. August 2015, um 22:38:19 Uhr

Nun, dieser Flyer ist schon jahrelang online und er bleibt es auch, wenn dagegen nicht geklagt wird.
Das Denkmalamt BW scheint schalten und walten zu können, wie es gerade passt.
Doch man bedenke, diesem Flyer dürften zum größten Teil die rechtlichen Grundlagen fehlen...
Sondeln sollten eigentlich nur die dürfen, denen das Amt gnädig gestimmt ist, leider äußert sich von denen keiner Lächelnd

« Letzte Änderung: 27. August 2015, um 22:42:41 Uhr von (versteckt) »

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#73
27. August 2015, um 22:43:57 Uhr

Aber wenn man jedesmal Angesprochen wird, oder gar eine Polizei Kontrolle durchgeführt wird, macht das  Suchen  keinen Spaß mehr.
Auch wenn mit NFG, ich finde die Ämter lehnen sich zum Teil sehr weit aus dem Fenster.

Und die möchte gern Sheriffs denken sie hätten die Welt gerettet  Nono Nono Nono


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#74
27. August 2015, um 22:46:59 Uhr

Ja, ich weiß wie das ist, wenn die Polizei auffährt, gleich mit 2 Streifenwagen und die Detektoren beschlagnahmt

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