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 Raubgräber - Wann ist die Schatzsuche strafbar

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Avatar  Raubgräber - Wann ist die Schatzsuche strafbar  (Gelesen 10162 mal) 0
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#75
27. August 2015, um 22:55:29 Uhr

Wie ging es dann weiter?
Was war der Vorwurf?
Wie hoch sollte die Strafe sein ?

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#76
27. August 2015, um 23:07:06 Uhr

 Grübeln Ist schon ein paar Jahre her....
Es ist nichts passiert, es gab auch keine Anzeige, die Detektoren konnten wir binnen einer Woche beim Ordnungsamt abholen Zwinkernd


« Letzte Änderung: 27. August 2015, um 23:09:16 Uhr von (versteckt) »

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#77
27. August 2015, um 23:12:59 Uhr

so sollte das auch sein, war aber trotzdem Ärgerlich.

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#78
30. August 2015, um 12:14:54 Uhr

Hallo Winken,
kann die Polizei ohne Anzeige und plausibeler Begründung die Geräte konfiszieren?

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#79
30. August 2015, um 15:51:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondy
Hallo Winken,
kann die Polizei ohne Anzeige und plausibeler Begründung die Geräte konfiszieren?

Das kann so einfach nicht beantwortet werden, weil jeder Fall wohl ein Einzellfall ist.
Es gibt Antragsdelikte die durch einen dritten erst angezeigt werden müssen. Bsp. Das Betreten fremder Grundstücke zum Suchen und Graben, ohne Erlaubnis des Grundeigentümers.

Wenn bei einer Kontrolle in den Taschen des Sondengängers Munition oder Waffenteile gefunden werden, die nach dem Waffengesetz verboten sind. Dann würde auch der Detektor beschlagnahmt werden ( Tatwerkzeuge ) und es droht eine Hausdurchsuchung.

In Schleswig-Holstein ist die Nutzung eines Metalldetektor laut Gesetz verboten. (Straftat mit Androhung von 2 Jahren Haft ) auch da würde der Detektor wohl beschlagnahmt werden.

Gut Fund

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#80
30. August 2015, um 15:56:45 Uhr

Das wurde damals glaub nach Rücksprache mit der Denkmalbehörde gemacht, wir bekamen sie ja zurück

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#81
30. August 2015, um 16:11:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
....
In Schleswig-Holstein ist die Nutzung eines Metalldetektor laut Gesetz verboten. (Straftat mit Androhung von 2 Jahren Haft ) auch da würde der Detektor wohl beschlagnahmt werden.

Gut Fund

Stimmt nicht ganz, ohne Genehmigung verboten, mit schon. Auch auf Gräberfeldern oder Wüstungen.

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#82
30. August 2015, um 16:17:44 Uhr

Ich denk mal einige von uns sehen auch gefährlich aus und wirken etwas einschüchternd gegenüber normalen Menschen.


Zwinkernd

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#83
30. August 2015, um 17:09:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von MatthiasG.
Ich denk mal einige von uns sehen auch gefährlich aus und wirken etwas einschüchternd gegenüber normalen Menschen.


Zwinkernd

ich denke da mal ganz vorsichtig an DRUSUS

cotopaxi

« Letzte Änderung: 30. August 2015, um 17:09:53 Uhr von (versteckt) »

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#84
30. August 2015, um 17:12:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von cotopaxi
ich denke da mal ganz vorsichtig an DRUSUS

cotopaxi




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#85
30. August 2015, um 18:02:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Stimmt nicht ganz, ohne Genehmigung verboten, mit schon. Auch auf Gräberfeldern oder Wüstungen.

Ich gehe mal davon aus, dass wer in SH mit einem Detektor unterwegs ist, dass Gesetz kennt ! Klar brauch man jetzt eine Genehmigung für den Detektor. Es sei denn man(n) ist durch andere Rechtsvorschrift davon ausgenommen (Kampfmittelräumdienst).

Gut Fund

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#86
30. August 2015, um 23:03:38 Uhr

Toll  Applaus Applaus Applaus Applaus Applaus Applaus Applaus Applaus Applaus

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#87
31. August 2015, um 08:51:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Stimmt nicht ganz, ohne Genehmigung verboten, mit schon. Auch auf Gräberfeldern oder Wüstungen.

Hi, insurgent...

kannst du dich noch erinnern, dass wir uns im letzten Jahr in einem ähnlichen Thread mal darüber "ausgetauscht" hatten, dass es halt (das war meine Sicht der Dinge) gelinde gesagt unverschämt ist, so wenig (ich hatte was von 15 gelesen und du sagtest wohl 20 oder so^^) Lehrgänge durchzuziehen. Du sagtest sinngemäß: "...warte mal ab, da ist geplant das deutlich zu verbessern..." ^^)

Frage (du hast die Zahlen ganz sicher): wie viele Lehrgangsteilnehmer wurden 2015 mit einer Genehmigung "beglückt"?
Immerhin in dem Jahr, als das Denkmalamt all seine Energie eingesetzt hat, das neue Gesetz durchzuboxen.
Ist es sehr bösartig, wenn ich vermute, dass sich diesbezüglich auch in diesem Jahr nichts deutlich gebessert hat? Zwinkernd
(lasse mich aber zu gerne eines besseren unterweisen...^^)

Verstehe die Frage nicht falsch! In keinem Fall geht das gegen dich! Ich frage nur dich, weil du mir da als die Person erscheinst, die da die seriöseste Antwort geben würde.... [super]und weil wir das Thema eben schon mal hatten...

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#88
31. August 2015, um 09:11:50 Uhr

Hallo Steinplatte,

es hat sich deutlich was gebessert.

Vorraussichtlich werden es dieses Jahr 45 Lehrgangsteilnehmer werden (20 sind schon durch und ca. 25 kommen noch)

Nächstes Jahr wohl noch mehr.

Wir (die Sondengänger SH) haben mit dem Amt das Lehrgangssystem etwas verändert so das jetzt deutlich mehr geschult werden können.

Und das Amt hat das Gesetzt auch nicht durchgeboxt, das macht immer noch das entsprechende Ministerium

 Winken

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#89
31. August 2015, um 09:33:20 Uhr

Alles klar...schuldig im Sinne der Anklage! Natürlich Ministerium und nicht Amt. So ist es korrekter aber das Ergebnis bleibt das selbe ^^

Gut...dann ist der, der damals schrieb, dass er nach der Warteliste in 8 Jahren (war doch so?) dran ist, nun in etwa 4 Jahren dran. Wird er sich freuen.....  Zwinkernd Wenn er sich bis dahin zusammenreißen kann bzw. nicht erwischt wird..... :Smiley
Sorry...ich halte diese Zahl einfach weiterhin für eine Unverschämtheit. Und wenn mir jemand sagen will, dass einfach nicht mehr möglich ist, dann wird das nur noch dreister in meinen Augen.
Dieser Vorwurf geht weder an dich, noch an die Sondelgruppe SH! Ich bin mir sicher, dass ohne euer Zutun selbst die 45 nicht gekommen wären.
Soll mir (und das gilt für andere BL mit analogen Zahlen genau so) keiner erzählen, dass es nicht möglich ist, locker(!!) das fünfache zu berwerkstelligen. Und wenn ich es nur so mache, dass ich einen "abgespeckten" Lehrgang für die anbiete, die bereits Erfahrung beim Sondeln haben.
Wenn SH 100 Sondler mit Genehmigung hat, dann kann ich denen locker 100 "erfahrene" Antragsteller anvertrauen und  so die "Vonderpikeauflehrgänge" von diesen Sondlern "befreien". Und dann wäre man bei anderen Zahlen.......wie gesagt: wenn man das denn wirklich wollte   Zwinkernd
Eine Wartezeit von mehreren Jahren....das klingt nach DDR ... 

Aber das ist nur MEINE Meinung. Ich gebe dieser das Recht falsch zu sein oder von anderen Meinungen abzuweichen. Auch von der, der Archäologen... Zwinkernd

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