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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Schatzregal in Bayern / Stellungnahme aktion archäologie

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Avatar  Schatzregal in Bayern / Stellungnahme aktion archäologie  (Gelesen 3060 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
09. März 2012, um 11:14:40 Uhr

Hallo zusammen,

wir haben uns erlaubt gegenüber:

Presse
Rundfunk
TV
Landatgsfraktionen
Interessenvertretungen

folgende kurze Erklärung zum Schatzregal in Bayern abzugeben:



Stillschweigende Enteignung von Millionen Bundesbürgern?

Das Bundesland Bayern steht kurz vor der Einführung eines Schatzregals.

Dies ist für aktion archäologie der Anlass, dringend noch einmal zur Überprüfung der Gesetzeslage im Denkmalschutzbereich, welche Millionen von Bundesbürgern in den vergangenen Jahren stillschweigend enteignet hat, hinzuweisen.

Zuerst einmal ein Blick auf die rechtliche Bedeutung:

Das Schatzregal ist lt. WIKIPEDIA eine rechtliche Regelung, nach welcher herrenloses, bis zum Zeitpunkt des Fundes verborgenes Gut mit seinem Auffinden Eigentum des Staates wird, ohne dass dazu ein weiterer (Übertragungs-)Akt erforderlich ist.
In den meisten deutschen Ländern enthalten die Denkmalschutzgesetze eine Vorschrift, die ein Schatzregal für Bodendenkmäler vorsieht.

Juristisch bildet das Schatzregal eine Ausnahme der Regelung zum Schatzfund in § 984 BGB, der sogenannten Hadrianischen Teilung. Dabei erwirbt das Eigentum am Fund je zur Hälfte der Finder und der Grundstückseigentümer.

...und genau hier beginnen die Probleme.
 
Geschaffen wurden die gesetzlichen Regelungen des Schatzregals aus zwei wichtigen Hauptgründen.
Die Staatskassen sollten von den Kosten des Ankaufs bedeutender Funde entlastet werden und eine Verschärfung der Gesetze in Hinblick auf Raubgräber war beabsichtigt.

Das Resultat nach mehrjährigen Erfahrungen in den unterschiedlichsten Bundesländern ist nun aber ernüchternd:
 
Es findet eine ständige Enteignung von Findern und Grundstückseigentümern auf der Basis dieser Bestimmungen statt.
Hiervon kann jeder Bundesbürger betroffen sein. Egal ob bspw. eine Entdeckung im eigenen Garten, vom Bauern auf dem Feld, bei Bauarbeiten, als Zufallsfund auf einer Wanderung, bei der Suche nach historischen Hinterlassenschaften oder  bei Abrissarbeiten gefunden werden...
Wenn überhaupt wird es nur eine im niedrig einstelligen Prozentsatz angesiedelte Entschädigung geben.

Neben dieser harten Beschneidung der Eigentumsrechte, blieb der Erfolg gegenüber der Eindämmung der sogenannten Raubgräber, also Personen die gezielt unter Missachtung der Gesetzeslage nach wertvollen historischen Hinterlassenschaften suchen und dies gewinnbringend veräußern, nicht nur aus, sondern förderte diese auch noch.

Durch die weitgehende Enteignung der Finder ging auch das Angebot an historischen Funden auf dem Antikenmarkt zurück und es kam in den vergangenen Jahren zu einem erheblichen Preisanstieg, von dem letztendlich nur die Raubgräber profitiert haben.

Durch diese Auswirkungen des Schatzregals erleidet die Archäologie ebenfalls einen erheblichen Schaden. Seit der Einführung der Schatzregale in fast allen Bundesländern gingen die Fundmeldungen rapide zurück.

Nun steht die Einführung des Schatzregals in Bayern vor der Tür.

Wir bei aktion archäologie sind gespannt, ob aus den seit Jahren zu beobachtenden negativen Auswirkungen Lehren gezogen werden... und eine bürgernahe und forschungsgerechte Lösung gefunden wird.

Schatzregal bedeutet für uns bei aktion archäologie :
Enteignung des Bürgers + Förderung der Raubgräber + Gefährdung der Forschung

aktion archäologie
Verband zur Erforschung, Dokumentation und Erhaltung des geschichtlichen Erbes


Anmerkung:

Liebe Mitleser hier im Forum,

wir würden uns freuen wenn IHR diese Stellungnahme auf Orts- und Keisebene an Parteien, Grundbesitzer, Presse, Freunde und Bekannte,... weiter geben könntet und so für noch mehr Aufmerksamkeit für unser gemeinsames Anliegen sorgt.

Danke

« Letzte Änderung: 09. März 2012, um 11:38:34 Uhr von (versteckt) »

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#1
09. März 2012, um 11:55:59 Uhr

Servus Jan,
De Facto sollte Aufgrund dieses Schreibens, der Freistaat Bayern auf die Möglichkeit verzichten, legal an Eigentum zu gelangen (somit an Geld), so wie es alle anderen Bundesländer bereits "erfolgreich" praktizieren.

Denkst du wirklich, dass du damit Erfolg haben kannst?

Meine Empfehlung wäre viel mehr auf die ehrenamtliche Tätigkeit der Sondengänger hinzuweisen, sagen wie viele Millionen gespart werden.
In Zeiten wie diesen sollte man immer auf die finanziellen Vorteile der einen Herangehensweise und die Nachteile der anderen herumhacken.
Beklagen was dieses Gesetz an unnötige kosten verursacht.. dafür ist Volk und Politik zu begeistern.

Wen kümmern schon die Belangen von ein paar "schrulligen im Dreck wühlern" die potentiell alle Diebe und Sachbeschädiger sind?
Bei all den Sorgen und Nöten die jeder einzelne hat kümmert sich doch keiner um so ein Randthema, bei Kosten in Zeiten klammer Kassen, da wird man hellhörig.

Herb

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
09. März 2012, um 14:20:04 Uhr

Hallo Herb,

NEIN, mit einem einzigen Stein, den man ins Wasser wirft, hat man keinen Erfolg.
Diese Information steht ja auch nicht für sich alleine. Weitere Stellungnahmen unter verschiedenen Aspekten sind in Vorbereitung.

Danke für die Anregung bezüglich des einmal hoch zu rechnenden Wertes der Ehrenamtler.

Bei der ersten Stellungnahme war es uns aber wichtig, die Betroffenheit der breiten Masse der Bevölkerung heraus zu stellen.
Jeder könnte ja nun schließlich zukünftig mit dem "Fluch belegt sein, einen Schatz zu finden"...

« Letzte Änderung: 09. März 2012, um 14:21:44 Uhr von (versteckt) »

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#3
09. März 2012, um 14:28:26 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Durch die weitgehende Enteignung der Finder ging auch das Angebot an historischen Funden auf dem Antikenmarkt zurück und es kam in den vergangenen Jahren zu einem erheblichen Preisanstieg, von dem letztendlich nur die Raubgräber profitiert haben.




..

Im Umkehrschluss sagst du damit doch, dass durch Abschaffung eines Schatzregals die Preise im Antikmarkt sinken, da alle Sondler ihre Funde auf den Markt schmeissen.

Ob das der Sache dienlich ist?

Gruß
Oetti1


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#4
09. März 2012, um 14:29:24 Uhr

was soll man von dieser Bananenrepublick mit ihren sogenannten Volksvertretern noch halten.

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(versteckt)Themen Schreiber
#5
09. März 2012, um 14:31:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von Oetti1
Im Umkehrschluss sagst du damit doch, dass durch Abschaffung eines Schatzregals die Preise im Antikmarkt sinken, da alle Sondler ihre Funde auf den Markt schmeissen.

Ob das der Sache dienlich ist?

Gruß
Oetti1

Also bist Du eher für ein Schatzregal?


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(versteckt)
#6
09. März 2012, um 14:54:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von Oetti1
Im Umkehrschluss

Hallo Oetti1,

wenn es im Interesse ist, den "Schwarzmarkt" zu beleben und Funde der Öffentlichkeit  nicht vorzustellen, dann gebe ich dir Recht,
aber dies ist nicht in unserem Gedanken an der Darstellung gemeint.

MfG Glenn


Offline
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#7
09. März 2012, um 15:26:38 Uhr

Diese Entwicklung wird die gesamte Republik erfassen. Manchmal frage ich mich, ob die Politik ein bisschen spät drauf kommt.  Belehren Wirklich interessante Brennpunkte der Zeitgeschichte sehen doch aus wie ein Schweizer Käse.  Schockiert
Wirklich interessierten und ehrlichen Suchern wird das Leben immer schwerer gemacht.  Brutal
Gruß aus der Eifel und "Gut Fund"  Suchen
Harald

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#8
09. März 2012, um 18:33:43 Uhr

Hier meine seit Jahren bekannte Argumentation zum Thema Schatzregal,
wer sich dem anschliessen kann, darf auch gerne in siesem Sinne argumentieren.


Daß ein Bundesland Fundgut mit erheblichen Geldmitteln aufkaufen müßte, weil es nicht (kraft Schatzregal) automatisch Eigentümer wird, soll suggerieren, daß mit dem Schatzregal erhebliche Geldmittel (natürlich aus dem Steuersäckl) eingespart werden könnten.

Mit dieser Denkweise soll der Sinn und Zweck des eingeforderten Schatzregales nur vorgegaukelt und die Einführung dieses Rechtsinstitutes dem Bürger als Wohltat verkauft werden.

Richtig ist hingegen, ...

...daß wirklich professionelle Raubgräber sich mit Sicherheit nicht abschrecken lassen werden, nur weil dem Staat gesetzlich das Eigentum zugewiesen würde (an Gegenständen und Bodenfunden, von denen er – wie bisher auch schon - infolge Fundunterschlagung nicht einmal Kenntnis erlangen wird),

...daß der Staat für die Belange des Denkmalschutzes gar nicht des Eigentums an den Funden bedarf, da das Eigentum nicht für die wissenschaftliche Auswertung von Fund und Fundsituation erforderlich ist, mithin also auch bisher schon keine öffentlichen Gelder für den Ankauf von Funden aufgewendet werden müßten.
Wenn dies so wäre, es sich hingegen um eine Verschwendung von Steuermitteln handeln würde, von der man die Rechnungshöfe in Kenntnis setzen sollte.
Gleichwohl bleibt es dem Staat doch unbenommen, sich bei Bedarf kostengünstig Repliken des jeweiligen Fundgutes anzufertigen,

...daß nach Einführung des Schatzregales kaum noch jemand, der ein Bodendenkmal entdeckt - ob mittels Metalldetektors, Wünschelrute oder als Lesefund mittels scharfer Augen ist dabei unerheblich - , seinen Anzeige- und Ablieferpflichten nachkommen wird, wenn er nicht einmal eine Art Finderlohn (wie er bei verlorenen Gegenständen gesetzlich zugesichert ist) zu erwarten hat,

...daß die Einführung des Schatzregales hier das freiheitlich bürgerliche Recht des § 984 BGB zugunsten des Staates aufgehoben würde,

...folglich faktisch eine Quasi-Enteignung des Bürgers (hier: Entdecker und Grundstückseigner) schleichend durch „das Hintertürchen Schatzregal“ eintreten wird - bei ebenso schutzwürdigen Baudenkmälern käme ja auch niemand auf die Idee, daß ein hinreichender Schutz nur bei staatlichem Eigentum gegeben wäre, die Grundbesitzer entsprechend zu Enteignen wären),

...daß archäologisch relevante Bodenfunde nicht nur von einem Bundesland in eine anderes verschoben, sondern zudem vermehrt in den schwarzen Antikenmarkt gelangen werden, vorzugsweise dann sogar vermehrt ins Ausland,

...daß mit augenscheinlich geschätztem steigenden Wert des Fundes proportional gegenläufig die Hemmschwelle zur Fundunterschlagung sinkt, wenn erst ein Schatzregal gegeben sein sollte, wie man dies auch für verlorenen Gegenstände annehmen darf (wer ließe sich schon eine erhebliche Vermögensmehrung entgehen, die steuerfrei und zudem meist völlig unbemerkt zu erlangen wäre),

...daß das Schatzregal als Rechtsinstitut des Denkmalschutzes ein Paradox darstellt, das zur Fundunterschlagung „anregt“,

...daß man es bisher in der gerade den Deutschen nachgesagten Gründlichkeit juristisch „erreicht“ hat, in 13 Bundesländern acht jeweils voneinander unterschiedliche(!) Varianten des Schatzregales zu manifestieren. Welche Ausgestaltung ist denn die beste und soll es in den übrigen Ländern demnächst etwa weitere, natürlich noch bessere Varianten geben?

Die Forderung nach einem Schatzregal ist tatsächlich rein fiskalisches Theater mit fadenscheinigen Vorwänden vor- und angeblich zur Minimierung der Staatsausgaben, tatsächlich aber zur Optimierung und Generierung zusätzlichen Vermögens auf Kosten des bereits genügend „gebeutelten“ Bürgers (Steuern, Gebühren, Abgaben, Schatzregal).

Das Schatzregal ist kein Denkmalschutzinstrument.

Erklärter Wille des Gesetzgebers ist es, mit der Option zu einem Schatzregal (gemäß Art. 73 des Einführungsgesetzes zum BGB – EGBGB) lediglich eine Ausnahmeregelung zum Grundsatz der Eigentumszuweisung gem. § 984 BGB (sog. „hadrianische Teilung“) geschaffen zu haben.
Dieser einem Bundesgesetz innewohnende Wille des Gesetzgebers wird durch die Landesgesetzgeber mit der bereits jetzt gegebenen Vielzahl von zudem unterschiedlichsten Abarten des Schatzregales faktisch gegenstandslos.
Die Verfassungsmäßigkeit dieses Umstandes scheint äußerst zweifelhaft und der Überprüfung bedürftig.

Gruß

Rudolf (masterTHief) Patzwaldt



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(versteckt)Themen Schreiber
#9
09. März 2012, um 18:50:42 Uhr

@ Masterthief:

Danke für die ausführliche Bestätigung unserer in übersichtlicher Form vorgebrachten Argumente!

« Letzte Änderung: 09. März 2012, um 19:32:55 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#10
09. März 2012, um 19:37:08 Uhr

das Schatzregal ist sinnlos den auch mit Schatzregal werden welche auf Schatzsuche gehen und dann es auch illegal verkaufen und so werden auch wichtige Archologische Funde verloren gehen (z.B. Himmelscheibe von Nebra)
wurde man in jedem Bundesland das Schatzregal abschafen würden viel mehr Archologische Funde gefunden und abgeben werden  Archologen können immerhin nicht überall sein. Smiley 
 

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(versteckt)
#11
09. März 2012, um 20:06:57 Uhr

moinsen,
sag mal Jansonde ist Euer Rechtschreibprogramm defekt?

Sehr unangenehm und unprofessionell mit dieser Seite an die Öffentlichkeit zu gehen...

Ahoi aussem Norden
Vagabond

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(versteckt)
#12
09. März 2012, um 20:11:49 Uhr

Ahnung hat er zumindest keine! Schwarzmarktpreise liegen immer deutlich unter dem Erlös den eine Auktion o. ähnliches bringen würde.
Außerdem hätte es am Textschluß eher heißen müssen das dadurch das Risiko der Unterschlagung, nicht die Raubgräber, gefördert wird.


« Letzte Änderung: 09. März 2012, um 20:15:59 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#13
09. März 2012, um 20:44:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von cartouche
Ahnung hat er zumindest keine! Schwarzmarktpreise liegen immer deutlich unter dem Erlös den eine Auktion o. ähnliches bringen würde.
Außerdem hätte es am Textschluß eher heißen müssen das dadurch das Risiko der Unterschlagung, nicht die Raubgräber, gefördert wird.


Dann erkläre mir doch mal bitte, wie ein erheblicher Teil der bedeutenden Artefakte seinen Weg über diverse Zwischenhändler in die großen Auktionshäuser in z.B. London finden?
Etwa nicht über den Schwarzmarkt?

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(versteckt)
#14
09. März 2012, um 23:56:51 Uhr

@jansonde

Nachdem ich deinen Text gelesen habe bekomme ich langsam einen gepflegten Muskelkater im Bauchbereich vor lachen.... Recherchierst du eigentlich überhaupt die Fakten bevor du so nen Text verzapfst ??

1.
Das Schatzregal in Bayern ist schon nicht mehr aktuell. Die SPD hat den Antrag auf Einführung in Bayern schon vor Wochen zurück gezogen und das Thema ist vom Tisch.

2.
Deine Anmerkung an die lieben Mitleser im Forum  Kringeln einfach nur geil !!!! JA ! LIEBE MITLESER macht das mal ! Schreibt nur alle an !
Die Antworten werden bestimmt lustig werden und sinngemäß alle ungefähr so lauten

Danke für Ihre Anfrage aber wir wurden bereits vor Wochen wegen dem Thema angeschrieben / angerufen und haben entsprechend reagiert. Das Schatzregal ist in Bayern bereits nicht mehr ein Thema das zur Debatte steht.

Wenn du auch nur ansatzweise seriös arbeiten würdest mit deiner "aktion archäologie" wüsstest du das auch. Steht ja z.B. in den Antworten auf unsere Nachfragen auf der internetseite "abgeordentenwatch.de" sowie in anderen öffentlichen Publikationen.
Wenn du nur zu faul oder unfähig bist dich entsprechend zu erkundigen dann hättest du wenigstens mal hier im Forum ein bissl suchen können.

Da gabs bereits den ein oder anderen Beitrag zu dem Schatzregal in Bayern, was von einigen Mitgliedern hier dagegen auf die Beine gestellt wurde und auch das Ergebnis das der Antrag zurück gezogen wurde.

Aber eines muss ich dir lassen  Super Ich habe es selten erlebt das man sich mit einem Beitrag als dermassen höchstgradig inkompetent und unwissend über die tatsächliche Sachlage präsentieren kann  Applaus



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