| | Geschrieben von Zitat von Drusus Nein, bleiben wir bei 100,- aber die gelten! Hier im Forum ganz offiziell besiegelt! Jetzt muss der GTH nur noch rechtliche Schritte einlegen. 
Allerdings ist mir schon klar, dass ich mich damit auf dünnes Eis begebe, denn im Bereich Urheberrecht/Titelschutz kann es zuweilen bizarre Dinge geben. Hier ein Kopfschüttel-Beispiel: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen. Registrieren oder Einlogenhttp://www.hessenschau.de/wirtschaft/red-bull-sieht-beim-guten-bullen-aus-frankfurt-rot,guter-bulle-100.html
Viele Grüße, Günter
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Deal. Jetzt müssen wir ihn nur noch überreden.
Aber stimmt schon. Es gibt einige Bizarre Fälle. Und gerade bei Büchern seh ich das immer wieder mal. Aber tatsächlich wird da einfach so wenig geklagt weil diejenigen, die das Recht an einem Titel haben, es meist nicht mitbekommen, wenn irgend ein kleines Buch mit einer 2000er Auflage den gleichen oder sehr ähnlichen Titel haben. Oder eines der beiden Bücher bereits gemeinfrei ist. Oder es einfach aus Kulanz gelassen wird. Auch ME wird sich wahrscheinlich denken "Wer soll mich denn mit der Pfeiffe verwechseln?"... Tut ihm ja nicht weh, wenn sich der andere mehr klicks holt über die Benutzung seines Titels. Schlecht wäre es für ihn ja nur, wenn andere denken könnten, das wäre auf seinem Mist gewachsen.
Grosse Verlage klagen da übrigens öfters. Manchmal glaube ich einfach nur, damit deren Rechtsabteilungen was zu tun haben. Übrigens findet man deswegen so wenige Bücher und Filme mit einem Titel aus nur einem Wort. Individuelle Wortkombinationen sind leichter zu verteidigen, bei Einzelwerken. Auch Untertitel helfen. Zeitschriften haben es da einfacher, wie gesagt.
Aber ehrlich gesagt finde ich unsere Gesetzgebung da ganz gut. Vor allem das mit dem automatischen Schutz ist den wenigsten bewusst. Mein Buch wurde z.B. auf diversen Blogs rezensiert. Ich durfte nicht mal deren Rezensionen verwenden, ohne die Urheber zu fragen. Ich dürfte ohne Nachfrage nicht mal die Amazon Rezensionen für meine Werbung benutzen. Also die Texte. Wieviele Sterne das Buch hat, schon. Machen könnte ich es. Ich glaube kaum, das mich ein Amazon Rezensent verklagen würde. Rechtlich hätte er die Möglichkeit dazu. Ist auch schon passiert. Ich glaube, die FAZ hat mal was aus ihrer Kommentarspalte online verwendet und dafür einen auf den Deckel bekommen, aber genau hab ich den Fall nicht mehr im Kopf. Könnte auch eine andere Zeitung gewesen sein.
Zumindest hat die FAZ sich mal erfolgreich dafür eingesetzt, das Zeitungsartikel nicht mal für öffentliche wissenschaftliche Diskussionen hergenommen werden dürfen, als das Urheberrecht vor einer Weile mal überarbeitet wurde. D.h. Wenn ich an der Uni einen Vortrag über ein Thema halten will und dazu einen Zeitungsartikel bearbeite, könnte mich die Zeitung theoretisch abmahnen oder verklagen. Ausnahmen gibt es da nur für das Zitierrecht und das ist streng geregelt und gilt ebenfalls fast nur für Wissenschaft und Parodie (ebenfalls Kunstform).
Satire und Parodie dürfen übrigens auch einiges, was das Urheberrecht normal verletzen würde, fällt mir grad so ein.
Der Kerl aus dem Video da könnte z.B. vor Gericht auf der Schiene argumentieren, das sein Video eine Parodie auf die vom ME sind. Dazu müsste es aber entweder deutlich gekennzeichnet sein, oder so eindeutig überspitzt, das es als solche zu erkennen ist. Das ist hier mMn aber auch nicht gegeben. Dafür geben sie sich zu viel Mühe, das als "echtes" Video erscheinen zu lassen.