Damals galt noch das alte Denkmalschutzgesetz in Bayern, das heißt das die Archäologen dem Finder und dem Grundstückseigentümer den Fund bei gefallen abkaufen mussten. Man hat schon öfter gehört, das verschiedene bayerische Denkmalämter die Finder unter Druck gesetzt haben ihnen den Fund kostenlos zu überlassen.
Das läuft bestimmt auf einen Vergleich raus, der Finder kriegt im nachhinein keine Kohle und die ziehen die Anzeige zurück. Von dem Grundstückseigentümer hat man gar nichts gehört.