| | Geschrieben von Zitat von kelte68 gibt es kein finderlohn? 
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Theoretisch ja,aber die Versicherung kommt ja für den schaden auf was dann heisst das das Geld danach der Versicherung gehört.
Das sind immer erfinderische Zeitgenossen die sicher eine Hintertür kennen um Geld zu sparen.
Wenn dich noch interessiert hier der Finderlohnanteil;
Rechtslage in Deutschland
Finderlohn kann nach deutschem Recht (§ 971 BGB) verlangen, wer eine verlorene Sache an sich nimmt und sie dem Verlierer oder Eigentümer herausgibt, sofern er seine gesetzlichen Pflichten als Finder erfüllt hat. Der Finderlohn bemisst sich nach dem Wert der gefundenen Sache:
bis 500 €: 5 % des Wertes,
über 500 €: 25 € (5 % von 500 €) plus 3 % von dem über 500 € hinausgehenden Wert.
Lg wildsau