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 Urteil des BVG

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Avatar  Urteil des BVG  (Gelesen 584 mal) 0
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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
02. März 2010, um 15:54:24 Uhr

Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Die erhobenen Daten müssen jetzt unverzüglich gelöscht werden.
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.welt.de/politik/article66...ngswidrig.html


« Letzte Änderung: 02. März 2010, um 22:25:43 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#1
02. März 2010, um 23:09:36 Uhr

Obergeil, das versüßt mir den Abend! Super
Da kann man ja doch noch Hoffnung haben.

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