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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Welch ein Sondler-Idiot!!!

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Avatar  Welch ein Sondler-Idiot!!!  (Gelesen 10539 mal) 0
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#60
20. Mai 2015, um 17:10:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von Metteltimehunter
Hallo

Der Denunziant wir in unserem Land immer beliebter.

Gibt auch Leute die Hundehalten auflauern und schauen ob Herrchen auch die Scheiße eintütet.

mfG
Richtig so..hier ums Ecke haben wir einen Spielplatz, und da lassen manche assozialen Drecksäcke ihre Hunde drauf kacken und räumen es nicht weg..geht gar nicht..die würde sogar ich anzeigen..Dreckspack

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#61
20. Mai 2015, um 17:28:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jäger1
Du vergleichst hier Äpfel mit birnen. Es ist, außer in SH, nicht verboten ohne NFG zu sondeln Zwinkernd


Scheinbar akzeptieren das einige nicht, ist aber so.


das Sondeln und GRABEN ist nicht verboten, wenn die Erlaubnis des Grundeigentümers vorliegt. (SH ausgenommen)
auch das allgemeine Betretungsrecht ist kein Freibrief um überall zu Graben. In Lüneburg(Niedersachsen) ist die Suche im Wald per Gerichtsurteil verboten. Solange keine Genehmigung vom Forst vorliegt, ist das Suchen und Graben im Wald verboten.

ja mit Äpfel und Birnen, da hast du so deine Probleme.


Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.metallsuchger
ät.info/metalldetektor-merkblatt.htm

Gut Fund


« Letzte Änderung: 20. Mai 2015, um 17:38:07 Uhr von (versteckt) »

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#62
20. Mai 2015, um 17:36:00 Uhr

Ja und auch in Bayern wirst du von den Bayer. Staatsforsten keine Genehmigung für Waldsuche bekommen. Die sind seit 9/11 gut geimpft.
Gruß Aslan

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#63
20. Mai 2015, um 17:37:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl

ja mit Äpfel und Birnen, da hast du so deine Probleme.





Warum? Alles was ich geschrieben habe stimmt. Die Suche mit metalldetektoren ist außer in SH nicht verboten.natürlich mir Einverständnis des Grundstückseigentümers. Die Denunzianten sind aber meist Leute die nichts mit der Sache zu tun haben und durch die Medien beeinflusst werden.
 Also gibt es keinen Grund bei jedem sonder die Polizei zu rufen.


« Letzte Änderung: 20. Mai 2015, um 17:39:25 Uhr von (versteckt) »

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#64
20. Mai 2015, um 17:42:18 Uhr

DOCH WENN ER OHNE MICH ZU FRAGEN AUF MEINEM GRUNDSTÜCK GRÄBT!

DANN RUFE ICH DIE POLIZEI


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#65
20. Mai 2015, um 17:47:27 Uhr

Ja, darum geht es mir doch nicht. Die Polizei rufen doch meistens unbeteiligte, die mit dem Grundstück und der sache nichts zu tun haben.
und selbst wenn kann man die Person ja erst mal ansprechen und nicht gleich die blauen alarmieren.

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#66
20. Mai 2015, um 18:20:32 Uhr

ja natürlich der Normalbürger soll sich erst selber mit dem Sondengänger unterhalten  Grinsend Nur die Polizei hat die Möglichkeit zu erfahren, ob der Sondengänger eine Genehmigung vom Grundeigentümer hat. Auch die Forstbehörden fordern auf , sofort die Polizei zu rufen wenn einer mit dem Detektor unterwegs ist.

Wenn der Sondengänger die Genehmigung vom Grundeigentümer hat, dann kann es ihm doch egal sein wenn die Polizei kommt !
Die meisten Verurteilungen von Sondengängern waren nicht Verstöße gegen das Denkmalrecht, sondern wegen Unterschlagung und Verstöße gegen das Waffengesetz.

Wer keine Genehmigung vom Grundeigentümer hat, der muß auch mit einer Anzeige unter anderem von Fundunterschlagung rechnen. So weit hat der Artikel schon Recht.
 

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#67
20. Mai 2015, um 18:26:38 Uhr

Arminius: Warte... warte... habe ich das gesagt, das ich dafür bin das Sondler sich gegenseitig anzeigen sollen oder das ich das machen möchte/werde? Bitte nicht die Wörter verdrehen.

Ich meinte, wenn diese möchtegerne hilfssheriffs die Bullen rufen, wäre ich dafür. Mich Persönlich interessiert Scheißdreck was die anderen Mitbürger machen.
Und bitte mich nicht als Hilfssheriff abstempeln.  

« Letzte Änderung: 20. Mai 2015, um 18:48:20 Uhr von (versteckt) »

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#68
20. Mai 2015, um 20:06:34 Uhr

Huhu,

immer noch nicht zu Ende diskutiert ? Lächelnd
-
Was uns von Presse,Tv und co suggeriert wird, ist das man zu allem erst die Polizei rufen soll. Selbständigkeit wird nicht mehr vom BND Personal nicht mehr gefordert bzw unterstützt.
Also beim sondeln zu bleiben, wenn jemand auf einem Hügelgrab,Grabungsschutzgebiet oder gar Wald rum rennt oder auf eigenem Grund und Boden ohne zu fragen, dann spricht man die Leute erst mal selbst an.
-
Kleines Bsp. letztes Wochenende haben sich bei uns wieder die sogenannten SCHAZTSUCHER getroffen, na und was machen wir ? Richtig fahren selbst mitten in der Nacht mehrmals Patrouille.
Bisschen Selbständigkeit ist das Zauberwort Smiley


Grüße

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#69
20. Mai 2015, um 20:15:35 Uhr

@ pb-cr

du hast immer noch nicht fertig, du bist ja schlimmer als meine Schwiegermutter, nur hat die Demenz Smiley

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#70
20. Mai 2015, um 20:25:03 Uhr

Leute ... Leute,

... hier kann man sich nur noch wundern.

Umleitung

Es ist schon interessant, welche Reaktionen ein kleiner Zeitungsartikel auslösen kann - noch interessanter aber ist, wie Menschen darauf reagieren ... von denen man annehmen könnte, dass sie den Hintergrund der Thematik allgemein kennen müßten. Und dann kommt da so eine Hirngülle ... und kein Ende ist in Sicht.

Die Blockwartmentalität mancher Zeitgenossen ist hinreichend bekannt und in Deutschland auch reichlich vertreten, da wundert man sich doch nicht mehr. Ein Punkt wurde hier überhaupt noch nicht angesprochen und den finde ich viel interessanter: ein Anruf bei Blau-Weiß-Karstadtreisen setzt ja immer voraus, dass jemand Zeuge oder Betroffener eines Übels oder einer Straftat oder einer außergewöhnlichen  Beobachtung ist, die eine gesetzeswidrige Handlung berührt.
Das bedeutet, der Anrufer meldet einen Gesetzesverstoss oder eine Ordnungswidrigkeit. Von dieser muss er Kenntnis haben. Kenntnis auf Grund eines Gesetzes oder einer Vorschrift und Kenntnis aus seiner Beobachtung. Einen schrägen Blick oder Spucken auf den Gehweg wird kaum jemand melden und zur Anzeige bringen. Somit ist dem Anrufer zu unterstellen, dass er wissentlich handelt.

Dann schauen wir mal, was das Gesetz dazu sagt:

§ 164 StGB
Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

Meine Frage in die Runde: wie hat der Anrufer Kenntnis von einer unrechtmäßigen Tat erlangt, der einen Sondler aus 50 oder 150 Meter Entfernung beobachtet und auf Grund seiner Beobachtung schlussfolgert und unterstellt, der Sondler begeht einen Rechtsbruch???

Selbst wenn die Schnittlauchtruppe anrückt und den Sondler überprüft bleibt die Frage offen, auf welcher Grundlage eine Überprüfung der Person stattfinden soll. Auf die Frage ... was machen sie hier ... kann man antworten oder auch ein Lied pfeifen. Es gibt zunächst keine Handhabe. Erst wenn der Gesetzeshüter ausspricht ... dass der Verdacht einer OWi oder Straftat vorliegt ... wird es richtig interessant. Dann greift die Strafprozessordnung, das Strafgesetzbuch, der Katalog der Ordnungswidrigkeiten.

Ab diesem Punkt ist auch kein Spielraum mehr für Interpretationen, Mutmaßungen oder dem "Beweis" des ersten Anscheins. Entweder / Oder. Fakten zählen. Eine Vermutung reicht nicht aus, jemanden einer Straftat oder OWi zu bezichtigen.

Somit wäre es denkbar ... sich auf den Paragrafen der falschen Verdächtigung zu berufen und eine Anzeige gegen den Anrufer aufzugeben. Niemand ist verpflichtet eine Aussage zu machen. Eine Durchsuchung (körperlich oder des Eigentumes - sprich Rucksack, Auto, Wohnung) ist in der Regel nur durch richterlichen Beschluss zulässig - es sei denn, es handelt sich um Gefahr im Verzug. Die sehe ich bei einem Spaziergänger der eine Sonde mit sich führt nicht gegeben. Für einen Anwalt ist das erstes Semester und leicht verdientes Geld der Gegenseite ...

Katzenschreck








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#71
20. Mai 2015, um 21:14:33 Uhr

Geschrieben von Zitat von 20SondelTeam14
Kleines Bsp. letztes Wochenende haben sich bei uns wieder die sogenannten SCHAZTSUCHER getroffen, na und was machen wir ? Richtig fahren selbst mitten in der Nacht mehrmals Patrouille.Bisschen Selbständigkeit ist das Zauberwort Smiley


hmmm was unterscheidet Deiner Meinung nach "sog. Schatzsucher" von tatsächlichen Schatzsuchern?
Was ist das Ziel eurer Patrouillenfahrt?
Und wie setzt ihr das dann durch?

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#72
20. Mai 2015, um 21:27:26 Uhr

Was das denunzieren angeht bin ich mir sogar ziemlich sicher, dass die meisten Denunzianten selbst "Sondengänger" sind. Wer sonst kennt bitteschön die genauen Flächen der Bodendenkmäler.

Dass die "rote Pest" in Bayern überhand nimmt liegt daran, dass jeder berechtigte Heimatpfleger die Ausdehnung von Verdachtsflächen nach eigenem Gusto bestimmen kann. Was für mich schon gesetzeswidrig ist. Sprich: "Ein BD sollte erst dann als ein Solches gekennzeichnet werden dürfen, wenn es auch nachqualifiziert worden ist, und nicht vorher!

Mfg PP

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#73
20. Mai 2015, um 21:36:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von Kini
hmmm was unterscheidet Deiner Meinung nach "sog. Schatzsucher" von tatsächlichen Schatzsuchern?
Was ist das Ziel eurer Patrouillenfahrt?
Und wie setzt ihr das dann durch?

Huhu Flumi,

da diese Karnevals Truppe sich hier jedes Jahr trifft und illegal suchen gehen ist für uns und die Archäologie schon ein Ärgernis.
Aber wenn sie Nachts gezielt Bodendenkmäler aufsuchen um sie illegal zu räubern, das ist das aller höchste.
Und da haben wir einfach selbst nachgeschaut. Im Zweifel hätten wir sie angehalten und dann die Polizei gerufen. Da sie ja dann zweifelsfrei ein Gesetzt gebrochen haben.

Grüße

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#74
20. Mai 2015, um 22:48:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von 20SondelTeam14
da diese Karnevals Truppe sich hier jedes Jahr trifft und illegal suchen gehen ist für uns und die Archäologie schon ein Ärgernis.
Ihr fühlt euch wohl als was Besseres, nur weil ihr einen Lappen Papier habt, oder? Ach nebenbei, wie sieht's eigentlich im Verdauungstrakt eines Amtsarchäologen aus? LMAO

Mufg PP Kotzen

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