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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Wie soll man mit einem gefundenen Schatz umgehen?

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#90
01. Februar 2016, um 12:28:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von Kini
Und für das Sondeln auf dem Acker und der Wiese nicht? Zeig mir den Gesetzestext der die Waldsuche explizit verbietet und erklär mir nicht ungestörten Boden.
Den Gesetzestext, keine Genehmigungsirgendwas einer Denkmalbehörde. Den Text im Denkmalschutzgesetz der Waldsuche explizit verbietet.
Diese Diskussion liebe ich deshalb so weil ich sie noch nie verloren habe. Noch nie, auch wenns alle hier schon langweilt
und das hat mit Bayern nichts zu tun.

Die Behörde bedarf dafür keine Gestzesgrundlage. Nochmal: Um überhaupt in einem bestimmten Gebiet suchen zu dürfen bedarf es hier in Nds. einen speziellen Lehrgang für Sondengänger (keine Prüfung). Nur wer diesen Lehrgang gemacht hat darf überhaupt mit der Sonde losziehen. Als nächstes wird dem Sondengänger ein bestimmte Gebiet in seiner Heimatregion zum Sondeln zugewiesen. Bei diesen Flächen handelt es sich ausschliesslich um Flächen, auf denen keine unzerstörten Bodendenkmäler mehr vermutet werden, sprich Acker und Co.. Wälder, bzw. Waldgebiete, Natur und Landschaftschutzgebiete, bekannte Bodendenkmäler usw. werden erst gar nicht freigegeben. Es gibt zwar die Möglichkeit, das der Sondler Wünsche äußert, aber ob er eine Genehmigung erhällt ist Ermessenssache der unteren DSB. Allerdings erhält der Sondler für seit Gebiet Exklusivrechte, allerdings zeitlich begrenzt (2-3 Jahre). Wie gesagt, so ist das im Moment in Niedersachsen geregelt, in Hessen kann das schon wieder ganz anders aussehen.

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#91
01. Februar 2016, um 12:55:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von patrizier65
da Waldgebiete tabu für Sondengänger sind.

Das sind wahrscheinlich die Ammenmärchen, die man den NFGlern erzählt. Von mir aus glaub ruhig daran. Zwinkernd

Viele Grüße
Jacza

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#92
01. Februar 2016, um 13:10:11 Uhr

Ich finds ehrlich gesagt nicht so toll patrizier- kaum hier und kräftig die Leute hier belehren wollen Nono Nono Nono

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#93
01. Februar 2016, um 13:28:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Ansonsten "freue" ich mich schon auf die nun sicher wiedermal folgenden Grundsatzdiskussionen, ob man überhaupt eine NFG benötigt bzw. wann (nicht). Zwinkernd
Viele Grüße,
Günter
Naja, Freude hin oder her. Auf jeden Fall lockt das Thema die Katze an.

Gruß Shamash

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#94
01. Februar 2016, um 13:38:41 Uhr

Servus zusammen!

Dauer der Forenzugehörigkeit ist kein Argument (höchstens vielleicht ein Totschlag-Argument),
daher sehe ich keinen Grund, warum auch ein Neuling nicht seine Ansichten hier kundtun sollte.
Allerdings ist seine Argumentation in der Tat kritisch zu betrachten, eure Antworten aber auch  Zwinkernd
Kurz gesagt: Ich finde, ihr sprecht wieder mal kräftig aneinander vorbei.

Patrizier65 sagt: Waldsuche ist verboten.

Natürlich steht das so wörtlich in keinem Gesetzestext.

Was er eigentlich meint:
• Suche ohne Genehmigung ist nicht erlaubt.
• Für Wälder werden keine Genehmigungen erteilt.
• Logische Schlussfolgerung: Suchen in Wäldern ist nicht erlaubt.

Was die anderen meinen:
• Das Fehlen einer Erlaubnis ist nicht mit einem Verbot gleichzusetzen (Reine Wortklauberei)
• In NDS: Für die nicht gezielte Suche nach Denkmälern in Wäldern benötigt man keine Erlaubnis.
• In anderen Bundesländern benötigt man keine gesonderte Genehmigung für Waldsuche.
• In anderen Bundesländern werden Genehmigungen für Waldsuche erteilt.

Hoffe, geholfen zu haben.

LG
Elgonzo











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#95
01. Februar 2016, um 13:45:42 Uhr

Also jetzt mal "Butter bei de Fische" - Ich muß dem armen Patrizier mal in gewisser Hinsicht beistehen: Auch wenn es in keinem Gesetz stehen mag und es ein Wunschdenken der Archäologen seien mag, jeder der offiziell eine NFG beantragt muß halt mit dieser Regelung leben und diese berücksichtigen (ich spreche jetzt mal für Niedersachsen und Brandenburg). Allerdings wird auch jeder der diese beantragen möchte, nicht mit seinem Archi darüber rumdiskutieren. Sie wollen es halt so - und ich akzeptiere es so
All die anderen von euch, denen eine NFG egal ist, die können natürlich weiterhin sich so verhalten wie sie möchten

« Letzte Änderung: 01. Februar 2016, um 13:48:31 Uhr von (versteckt) »

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#96
01. Februar 2016, um 13:49:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von patrizier65
Wie gesagt, so ist das im Moment in Niedersachsen geregelt, in Hessen kann das schon wieder ganz anders aussehen.

Und in [bayern] ist es aber sowas von anders, hab ich gehört   Zwinkernd

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Gruß FK


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#97
01. Februar 2016, um 14:07:16 Uhr

Um mal wieder punktgenau aufs Thema zurückzukommen:

Archäologen in unterschiedlichen BL handhaben die Zusammenarbeit unterschiedlich.
Aktion erzeugt Reaktion.
Man kann von niemandem erwarten, mit der gleichen Handlung einem anderen Nutzen und sich selbst Schaden zuzufügen.

Daher habe ich vollstes Verständnis, dass Schätze in bestimmten Zuständigkeitsbereichen nicht gemeldet werden, wenn sie ohne NFG gefunden wurden und dem Finder dadurch Strafe droht. Hier sind die Ämter gefragt, Signale zu setzen und zur Meldung zu ermutigen.

Allerdings denke ich, dass man von jedem mündigen Sondler erwarten darf (hier wurde ja schon oft genug von freiem Denken schwadroniert), sich kundig zu machen, wie die Sachlage im eigenen Bezirk tatsächlich(!) und nicht nur mutmaßlich ist. Persönlich habe ich schon einige Sondler in meiner Region kennengelernt, die überhaupt keine Ahnung von "ihrem" Amt hatten, sondern nur Horrorgeschichten vom Hörensagen kannten.

In RLP/Außenstelle Koblenz herrscht die Philosophie, dass niemand, der freiwillig kommt und meldet, unzufrieden nach Hause gehen soll. Auch Altfunde können nach Jahren "straffrei" gemeldet werden. Die meisten Funde können nach wissenschaftlicher Bearbeitung zum Finder zurückkehren. Das Schatzregal soll nach Möglichkeit nicht zur Anwendung kommen, schon gar nicht bei freiwillig gemeldeten "Schätzen" von außerordentlichem wissenschaftlichen Wert, da es dem Einvernehmen nach die Ultima Ratio und einen feindseligen Akt darstellt, der negative Signalwirkung hat. Sollte doch ein solcher Fund gemeldet werden, der beim Amt oder in einem Museum bleiben soll, ist man, falls vom Finder gefordert, seitens des Amtes um eine Kompensation bemüht, die (s.o.) alle zufrieden nach Hause gehen lässt. Meines Wissens nach stehen Mittel zum Ankauf nicht oder nur kaum zur Verfügung, aber es gibt durchaus andere interessante Ansätze, das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.

Für mich gibt es daher KEINEN Grund, einen Schatz NICHT zu melden.

Und ich kann jeden Sondler in Reichweite des Amtes Koblenz ausdrücklich ermutigen, seine Schätze, die vielleicht schon länger im Keller liegen, hochzuholen und zu melden.
Dort nimmt es auch niemand krumm, wenn man erst mal mit ein paar hübschen Kleinigkeiten in der Tasche aufschlägt, um sich zu beschnuppern. Es kann eine tolle Zusammenarbeit daraus erwachsen!

Allen anderen wünsche ich, dass ihr auch eines Tages so kompetente und kooperative Ansprechpartner bei den Archis haben werdet.

LG
Elgonzo






« Letzte Änderung: 01. Februar 2016, um 14:08:13 Uhr von (versteckt) »

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#98
01. Februar 2016, um 14:16:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von patrizier65
Nochmal: Um überhaupt in einem bestimmten Gebiet suchen zu dürfen bedarf es hier in Nds. einen speziellen Lehrgang für Sondengänger (keine Prüfung). Nur wer diesen Lehrgang gemacht hat darf überhaupt mit der Sonde losziehen. Als nächstes wird dem Sondengänger ein bestimmte Gebiet in seiner Heimatregion zum Sondeln zugewiesen. Bei diesen Flächen handelt es sich ausschliesslich um Flächen, auf denen keine unzerstörten Bodendenkmäler mehr vermutet werden, sprich Acker und Co.. Wälder, bzw. Waldgebiete, Natur und Landschaftschutzgebiete, bekannte Bodendenkmäler usw. werden erst gar nicht freigegeben. Es gibt zwar die Möglichkeit, das der Sondler Wünsche äußert, aber ob er eine Genehmigung erhällt ist Ermessenssache der unteren DSB. Allerdings erhält der Sondler für seit Gebiet Exklusivrechte, allerdings zeitlich begrenzt (2-3 Jahre). Wie gesagt, so ist das im Moment in Niedersachsen geregelt, in Hessen kann das schon wieder ganz anders aussehen.


Und nochmal. Mich interessiert kein persönlich geschlossener Vertrag sondern ein Gesetzestext. Der Vertrag zwischen Dir und dem Landesamt - Namentlich NFG hat einen entsprechenden Inhalt. Ich unterstelle einmal dass sogar dieser Vertrag unterschiedlich sein kann. Eine jahrelange vertrauensvolle Mitarbeit wird wahrscheinlich irgendwann auch mit der Erlaubnis einer Suche im Wald oder auf einem BD belohnt werden. Das ist aber nicht das Thema. Es liegt mir ja auch völlig fern zu beruteilen ob das jetzt ok ist oder nicht. Es geht nicht um die Wertung einer Sache, es geht um die Rechtmässigkeit.

Wird sondengehen ohne NFG im Wald höher bestraft als sondengehen ohne NFG auf dem Acker?
Wenn ja, dann bitte den Gesetzestext.

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#99
01. Februar 2016, um 14:18:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von Elgonzo
Und ich kann jeden Sondler in Reichweite des Amtes Koblenz ausdrücklich ermutigen, seine Schätze, die vielleicht schon länger im Keller liegen, hochzuholen und zu melden.

Das ist doch alles Wunschdenken das in der Realität nicht funktioniert. Das Ende vom Lied ist das man eine Anzeige am Arsch hat.

Wieso stimmen sie nicht die LDA der BL untereinander ab. Weil jeder sein Süppchen kocht.
In BW sind dann mal gleich alle Sondler von vorne weg Raubgräber.

Ich für mich was was ich mache wenn ich mal was finden sollte.

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#100
01. Februar 2016, um 14:38:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von Nugget-Hunter
Das ist doch alles Wunschdenken das in der Realität nicht funktioniert. Das Ende vom Lied ist das man eine Anzeige am Arsch hat.

Ich für mich was was ich mache wenn ich mal was finden sollte.

Alter… das ist kein Wunschdenken, das IST Realität. Ich spreche hier von eigenen Erfahrungen. Wenn du das nicht anerkennst, stellst du mich als Lügner dar. Dann haben wir ein echtes Problem.

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#101
01. Februar 2016, um 14:43:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von Elgonzo
Alter… das ist kein Wunschdenken, das IST Realität. Ich spreche hier von eigenen Erfahrungen. Wenn du das nicht anerkennst, stellst du mich als Lügner dar. Dann haben wir ein echtes Problem.


Na na na jetzt macht doch keinen Krieg das ist die Sache nicht wert.

Mein Eindruck gerade bei einer guten Zusammenarbeit ist, dass es weniger von den Gesetzen abhängt als von den handelnden Personen. Und das sehe ich schon problematisch. Ein Sondengängerfreundlicher Archäologe wird versetzt oder Rente oder was auch immer und ein Hardliner kommt an die Position.
Dann sieht die Welt wieder anders aus. Das wäre jetzt meine Befürchtung und deshalb beharre ich auf den Satz: Zeig mir wo das im Gesetz steht, denn dann bin ich auf der sicheren Seite.

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#102
01. Februar 2016, um 14:52:35 Uhr

Zitat von: (versteckt)

Gilt für Niedersachsen : Denkmalschutzgesetz Nds § 12 - § 18

Wie hoch eine Strafe ist hängt vom zuständigen Gericht und dem Vorwurf ab, bzw. welche Straftat im Raum steht, z.b. Fundunterschlagung , Sondeln ohne NFG usw. - Diese Frage müsste besser ein Jurist beantworten. generell gilt : Ohne NFG kein sondeln (ausser Bayern), egal wo, selbst im eigenen Garten. Selbst mit NFG kann das Suchen noch unterbunden werden, wenn der Grundeigner das nicht möchte.


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#103
01. Februar 2016, um 14:56:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von patrizier65
generell gilt : Ohne NFG kein sondeln (ausser Bayern), egal wo, selbst im eigenen Garten. Selbst mit NFG kann das Suchen noch unterbunden werden, wenn der Grundeigner das nicht möchte.

Das steht nicht in den o.g. Paragraphen, sondern ist deine Auslegung derselben, die sich mit derjenigen der meisten Archäologen deckt, deswegen aber nicht weniger umstritten ist und per Urteil noch bestätigt werden muss.

LG
Elgonzo

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#104
01. Februar 2016, um 15:00:39 Uhr

Davon mal ab, geht es hier in dem threat doch um einen Schatzfund, egal wie er nun gefunden wird. Ich kann ja auch zufällig über einen solchen beim Spazieren stolpern. Auf der sicheren Seite ist man immer, wenn man diesen meldet. Dann hat man mit Sicherheit erstmal den Ruhm, der in manchen Fällen wert ist, als ein schnöder Schatzfund. Wenn dann noch eine fette Belohnung rausspringt (je nach Wert des Fundes) umso besser.

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