[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Zeitungsartikel BW

Gehe zu:  
Avatar  Zeitungsartikel BW  (Gelesen 2281 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 2 3    Nach unten
Offline
(versteckt)
#30
21. April 2015, um 22:16:14 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Zur eigenen Sicherheit sollten die Bürger die Sondengänger nicht selbst zur Rede stellen, empfiehlt die untere Denkmalschutzbehörde




..

Nunja, denkt doch mal nach.. Das soll sicher nicht bedeuten das jeder Sondler gefährlich ist, es dient schlicht dem Zweck das der mit der Materie erfahrene "Grabräuber" sich beim ahnungslosen Hundeführer als legal ausweisen könnte..
Lieber direkt die Polizei dann erwischen "die" auch mehr..

Wobei ich aber ehrlich mal sagen muss, wenn es doch schon möglich ist bei den entsprechenden Behörden sich seinen Lappen holen zu können würde ich dies auch nutzen und bräuchte nichts zu befürchten.
Es gibt schließlich immer noch genug Ämter bei denen man  keine NFG bekommt..

Außerdem gibt es ja auch genug schwarze Schafe.. ´



PS: Wer nichts zu befürchten hat brauch sich über diesen Artikel doch eigentlich nicht weiter aufregen. Hier lesen schließlich auch genug Archis mit und jeder 3. erzählt munter er geht am liebsten in den Wald.

Nichtverurteilende liebe Grüße Zwinkernd


Offline
(versteckt)
#31
21. April 2015, um 22:35:21 Uhr

Geschrieben von Zitat von Fingerhüter
Nunja, denkt doch mal nach.. Das soll sicher nicht bedeuten das jeder Sondler gefährlich ist, es dient schlicht dem Zweck das der mit der Materie erfahrene "Grabräuber" sich beim ahnungslosen Hundeführer als legal ausweisen könnte..
Lieber direkt die Polizei dann erwischen "die" auch mehr..

Wobei ich aber ehrlich mal sagen muss, wenn es doch schon möglich ist bei den entsprechenden Behörden sich seinen Lappen holen zu können würde ich dies auch nutzen und bräuchte nichts zu befürchten.
Es gibt schließlich immer noch genug Ämter bei denen man keine NFG bekommt..

Außerdem gibt es ja auch genug schwarze Schafe.. ´



PS: Wer nichts zu befürchten hat brauch sich über diesen Artikel doch eigentlich nicht weiter aufregen. Hier lesen schließlich auch genug Archis mit und jeder 3. erzählt munter er geht am liebsten in den Wald.

Nichtverurteilende liebe Grüße Zwinkernd
Wäre ich Grabräuber oder Raubgräber, dann würde ich mir zurst eine NFG besorgen.

Dan  unterschlägt es sich viel ruhiger. Sollte ich kontrolliert werde, dann zeige ich meinen Persilschein vor, lege ein wenig Schrott auf den Tisch und gehe weiter unterschlagen.

Offline
(versteckt)
#32
22. April 2015, um 00:21:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von DOC.ATX
Wäre ich Grabräuber oder Raubgräber, dann würde ich mir zurst eine NFG besorgen.

Dan  unterschlägt es sich viel ruhiger. Sollte ich kontrolliert werde, dann zeige ich meinen Persilschein vor, lege ein wenig Schrott auf den Tisch und gehe weiter unterschlagen.

So meinte ich das natürlich nicht, aber ich meinte natürlich Raubgräber - nicht Grabräuber.. Irre

Offline
(versteckt)
#33
22. April 2015, um 00:26:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von DOC.ATX
Wäre ich Grabräuber oder Raubgräber, dann würde ich mir zurst eine NFG besorgen.

Dan  unterschlägt es sich viel ruhiger. Sollte ich kontrolliert werde, dann zeige ich meinen Persilschein vor, lege ein wenig Schrott auf den Tisch und gehe weiter unterschlagen.

So einfach ist das bei uns in NRW bspw. nicht, da dort die Flächen genau markiert sind, wo man suchen darf. Da is dann nix mehr mit suchen auf Flächen, die außerhalb des Ackers liegen. Zwinkernd

Im Übrigen wirkt der Artikel etwas überspitzt, kann dem aber eigentlich zustimmen, zumindest was die Thematik mit den BDs angeht. Das Ärgerliche daran ist ja oft einfach, dass die Funde in irgendwelchen Privatsammlungen verschwinden, nach 50 Jahren, nach Tod des Besitzers, auftauchen, bzw. dann von den Angehörigen als wertlos eingestuft werden und in den Müll kommen. Selbst wenn die Sachen dann noch zum Amt kommen, ist der Fundort höchstwahrscheinlich nicht mehr bekannt. Deswegen empfehle ich IMMER eine Zusammenarbeit mit dem Amt. Aber das ist jedem selber und damit meine ich beide Seiten, überlassen. Traurig

Gruß
Fabian

Offline
(versteckt)
#34
22. April 2015, um 06:14:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von Merowech
Einen kleinen Fehler beinhaltet der Artikel: " Personen, die sich ohne Genehmigung Bodenfunde aneignen, begehen eine Straftat.".

Müsste lauten : " Personen, die sich ohne Genehmigung Bodenfunde aneignen, begehen eine Ordnungswidrigkeit ".


Moin,

leider stimmt die Aussage im Artikel. Die Bodenfunde gehören gem. § 984 BGB zu 50% dem Entdecker und zu 50% dem Grundstückseigentümer, bzw. zu 100% dem Land, wenn der Fund von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung ist. Sich den Fund anzueignen nennt man auch Unterschlagung und ist gem. § 246 StGB eine Straftat. Der § 984 BGB gibt für die entdeckten Sachen keine Wertgrenze an, so dass zunächst einmal jede Aneignung eine Straftat ist. Inwiefern die 10 Euro Grenze aus dem Fundsachenrecht hier angewendet werden könnte ist - meiner Kenntnis nach - noch nicht Gegenstand eines Gerichtsverfahren gewesen.

Natürlich könnte man jetzt anmerken, dass die Eigentumsfrage ja mit dem Grundstückseigentümer geklärt sein kann, bevor die Suche beginnt, aber das trifft nicht auf die Funde zu, die dem Schatzregal unterliegen und eine so differenzierte Betrachtungsweise würde jeden Zeitungsbericht sprengen.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#35
22. April 2015, um 07:18:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von Fingerhüter
PS: Wer nichts zu befürchten hat brauch sich über diesen Artikel doch eigentlich nicht weiter aufregen. Hier lesen schließlich auch genug Archis mit und jeder 3. erzählt munter er geht am liebsten in den Wald.

Ist der Wald denn besondes verboten?

Zeig mir die Stelle in den Denkmalgesetzen wo das steht.


P.S Langweile mich nicht mit "ungestörtem Boden" ich will die Stelle im Gesetz wo das nachzulesen ist.

Offline
(versteckt)
#36
22. April 2015, um 08:23:29 Uhr

Bevor hier zu viele Leute Schnappatmung bekommen:
Bedenkt bitte, dass der Artikel vom 27. März 2014 ist.
Das dürfte mit dem damaligen Hype um Rülzheim entstanden sein?

Gruß
Oetti1

Offline
(versteckt)
#37
22. April 2015, um 08:29:25 Uhr

Moin Kini,

es gibt kein Gesetz, dass die Suche im Wald verbietet.

Aber - die Suche nach BD ist genehmigungspflichtig und DSchB erteilen grundsätzlich keine NFG für den Wald. Daher kann man davon ausgegehen, dass SG im Wald illegal suchen, sofern das Ziel ihrer Suche BD's sind.

Klar, keiner sucht BD's, nur fast alle finden sie und melden nicht, obwohl sie das müssten, auch wenn sie keine NFG haben, aber das ist wieder eine andere Seite.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#38
22. April 2015, um 08:57:09 Uhr

Grübeln  Glaube ich muss mit dem kopf schütteln und einfach nur [kringeln]hey die sch... Spule ist ja falsch am Detektor wie geht der denn suchen,währe ich mit 4 Armen auf der welt gekommen würde ich jetzt mit 4 Dedektoren auf ein mal Unterwegs sein hehe!!!! Lg. Daniel

Offline
(versteckt)
#39
22. April 2015, um 09:17:08 Uhr

Lange Rede kurzer Sinn- die Archäologie in BW möchte einfach nur die von ihnen auserwählten Lakaien als Sucher mit dem Detektor- die Anderen sollen das lassen.
Um das zu erreichen wird meiner Meinung nach zu fragwürdigen Mitteln gegriffen, man könnte meinen, die Archäologie macht die Gesetze Nono

« Letzte Änderung: 22. April 2015, um 09:20:51 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#40
22. April 2015, um 09:37:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
Klar, keiner sucht BD's, nur fast alle finden sie und melden nicht, obwohl sie das müssten, auch wenn sie keine NFG haben, aber das ist wieder eine andere Seite.Viele Grüße


Siehst Du Walter das Amt muß deshalb erkennen, dass Sondengänger keine BD`s zerstören sondern sie finden. Zumindest im ersten Schritt. Den zweiten Schritt, ausgraben oder melden steuert das Amt über ein Belohnungssystem = viele Meldungen oder ein Bestrafungssystem = keine Meldungen.
Aber das ist auch schon so oft debatiert worden ich steig aus dem Thread aus.

Offline
(versteckt)
#41
22. April 2015, um 09:45:58 Uhr

Jep, die Sache dreht sich seit Jahrzehnten im Kreis

Seiten:  Prev 1 2 3 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor