Dummes Gewäsch eines "Nachahmers" (Meine Meinung!)
Analog der Vorgehensweise beim "Fund des Goldzuges" versucht es dieser Kollege. Erst mal per Anwalt die "Pfründe" sichern und und dann an die Öffentlichkeit....
Ja, aber womit eigentlich

Er hat gar nix gefunden. Er behauptet zwar einen Bunker entdeckt zu haben...aber was soll das? Diese sind sämtlichst bekannt und i.d.R. auch dokumentiert, bevor sie eingeebnet wurden.
Also muß ein imaginärer Schatz diesem Bunker zugeordnet werden, wahrscheinlich ohne auch nur den Hauch einer konkreten Ahnung welcher und ob da überhaupt etwas ist.
Warum?
Einfach in der Hoffnung, dass wenn da dann irgend etwas gefunden wird, man daran einen Anteil bzw. "Entschädigung" einstreichen kann...
Wenn ich nun behaupte, dass unter Fläche xyz oder in Bunker ÄÖÜ ein Schatz liegt und dort irgend wann irgend was gefunden wird, war ich dann der Finder

Dann ist das Schatzregal berechtigt! denn der Staat hat gesagt, dass im Boden von D Schätze liegen und somit ist er der Entdecker und es gehört ihm....
Ist die rechtliche Regelung nicht eher so, dass wenn ich einen konkreten Fund mache, ihn melde und dann in der Folgegrabung, die ich ja selbst nicht mehr durchführen darf, weitere Funde zu Tage treten, diese zu meinem Ursprungsfund zu zählen sind und mir somit daraus evtl. ein Rechtsanspruch entsteht?
Das ist hier aber nicht so....denn GEFUNDEN hat der gar nix
