Hallo Philippe, Willkommen im Forum und viel Spaß hier!
Das mit dem Suchverbot im Wald ist stimmt so nicht ganz!
Hier eine kleine Zusammenfassung:
Baden-Wüttemberg, ein Bundesland gegen Sondengänger ?
1. Darf ich in Baden-Württemberg legal mit einem Metallsuchgerät auf "Schatzsuche" gehen?
- Ja! In Baden-Württemberg ist das Sondengehen vollkommen legal.
2. Benötige ich eine Nachforschungsgenehmigung (NfG) für die Suche?
- Eine Nachforschungsgenehmigung wird benötigt, wenn gezielt...
...a) auf einem Bodendenkmal (in Form einer Burganlage etc.) gesucht werden möchte.
...b) nach einem Bodendenkmal (in Form eines antiken Gegenstandes etc.) gesucht werden möchte.
Für a) und b) gilt, dass in Baden-Württemberg keine Nachforschungsgenehmigungen an Hobby Sondengänger erteilt werden.
3. Nach was darf ich in Baden-Württemberg suchen?
- In Baden-Württemberg darf nach allem gesucht werden, mit der Ausnahme, der gezielten Suche nach Bodendenkmälern.
4. Wo darf ich in Baden-Württemberg suchen?
- In Baden-Württemberg ist die Suche überall erlaubt, mit den Ausnahmen: Grabungsschutzgebiet, Naturschutzgebiet, Bodendenkmal.
Für die Suche auf fremden Grundstück (Acker, Feld, Wald usw.) muss eine Genehmigung des Eigentümers eingeholt werden.
5. Was ist zu tun, wenn ich einen kulturhistorischen, wertvollen Fund entdecke?
- Bei einem wichtigen kulturhistorischen Fund, sollte dieser umgehend der Denkmalschutzbehörde bzw. einem zuständigen Archäologen gemeldet werden.
6. Was ist das Schatzregal und was hat das mit dem Sondengehen zu tun?
- Das Schatzregal ist eine Regelung, nach der herrenloses, bis zum Zeitpunkt des Fundes verborgenes Gut, das mit seinem Auffinden Eigentum des Staates wird.
Dies bedeutet, dass die Funde, die bei staatlichen Grabungen entdeckt werden, automatisch 100% dem Staat gehören.
Bei Privatpersonen nur dann, wenn die Funde von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung sind oder diese bei illegalen Nachforschungen entdeckt werden.
Wer also Funde von nicht herausragender wissenschaftlicher Bedeutung bei der nicht gezielten Suche nach Bodendenkmälern entdeckt, kann sich diese nach der wissenschaftlichen Bearbeitung der Denkmalschutzbehörde mit dem Grundstückseigentümer teilen.
7. Hilfe, ich habe eine Münze gefunden, handelt es sich um ein Kulturdenkmal?
- Im baden-württembergischen Denkmalschutzgesetz (DschG) wird ein Kulturdenkmal wie folgt definiert:
"§ 2 Gegenstand des Denkmalschutzes "
(1) Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
Herr Hall vom Referat 81 im Fachgebiet Recht und Verwaltungsangelegenheiten gab folgende Definition: Münzen an sich sind kein "Bodendenkmal", können aber zu einem solchen gehören und/oder führen und/oder als bewegliche Kulturdenkmale mit der Entdeckung in das Landeseigentum fallen.
8. Darf ich in einer Burganlage oder Keltenschanze Suchen?
- Ganz klares Nein! Auf, in und um historische Bauten, Siedlungensresten etc. ist die ungenehmigte Suche absolut verboten. Dies sollte nicht im Sinne eines Sondengängers stehen!
9. Ich habe beim Sondengehen Kampfmittel entdeckt, was ist zu tun?
- Achtung! Keinesfalls die Munition bewegen oder mit nach Hause nehmen!
Es sollte umgehend die örtliche Polizei beziehungsweise der Kampfmittelräumdienst ( KMRD) informiert werden.
Die entsprechende Telefonnummer für den Kampfmittelräumdienst in Baden-Württemberg ist folgende: 0711-745192-0
Sollte es sich um einen Waffenfund handeln, muss man diesen der Polizei/KMRD melden. Alternativ kann ein Büchsenmacher eine Waffe als "Dekowaffe" umbauen, sodass man diese dann ohne Genehmigung besitzen darf.
Bei fragen, nicht zögern
Liebe Grüße aus Friedrichshafen
Fabian