Ja, es gibt ab 1. Juni 2022 ein neues Denkmalschutzgesetz in NRW, aber es hat sich für uns Sondengänger eigentlich recht wenig geändert.
Im früheren Gesetz stand übrigens nichts davon drin, dass Sondeln im Wald verboten ist. Es ist nur seit altersher gängige Argumentation der Archäologen, dass der Boden im Wald sehr häufig ungestört ist und wertvolle Bodendenkmale enthält, die es zu schützen gilt. Aus diesem Grund erhält man im Regelfall auch keine Wald-Sondelgenehmigung. Wobei es da Ausnahmen gibt. Ich kenne auch Leute, die in NRW offiziell im Wald sondeln dürfen. Dabei geht es aber um konkrete Forschungen in einem eng umgrenztem Areal. Es ist also nicht völlig unmöglich.
Das neue Gesetz kann man übrigens hier schon mal anschauen:
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Einlogenhttps://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-16518.pdf
Wichtig ist der §15:
"[Der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde bedürfen
1. das Verwenden von Mess- und Suchgeräten, die geeignet sind, Bodendenkmäler aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein,..."]
Das besagt meiner Meinung nach sehr deutlich, dass die Verwendung von Detektoren grundsätzlich erlaubnispflichtig ist. Jeder Detektor kann ein Bodendenkmal auffinden, z. B. einen bislang unbekannten Hort aus der Bronzezeit im Wald.
Ich gehe aber davon aus (und so sieht es ja anscheinend auch die derzeit regierende Landtagsfraktion), dass die Suche z. B. im eigenen Garten nach dem verlorenen Ehering oder die Auftragssuche am Wegesrand nach einem verlorenen Ohrstecker nicht unter diesen Paragraphen fällt. Aber das ist nicht zuletzt meine persönliche Interpretation. Es gibt verständlicherweise zum neuen Gesetz noch keine einschlägigen Gerichtsurteile. Das muss die Zukunft zeigen, wie die Praxis dann umgesetzt wird. Hier kann man vielleicht auch einfach mal den zuständigen Landschaftsverband (z. B. die LWL Archäologie) anschreiben. Mich würde mal interessieren, was die dazu sagen.
Ich persönlich halte von dieser sogenannten Union gar nichts, da sie sich in der Vergangenheit ein sehr zweifelhaftes Verhalten im Dialog mit der Archäologie an den Tag gelegt hat.
Ich bin auch nicht sicher, ob die Aussagen der derzeit regierenden CDU-Landtagsfraktion irgendeinen juristisch verbindlichen Charakter haben. Regierungen können ja auch mal wechseln.
Ich gebe zu, dass es für Anfänger alles sehr verwirrend ist.
Grüße
Lars