Moin,
Sorry, ich wollte ja noch was zur Situation in Hessen schreiben.
In Hessen gilt für die Suche nach Metallfunden eine Zeitgrenze. Die Zeitgrenze ist identisch mit dem Jahr des Westfälischen Friedens. Funde nach dieser Zeitgrenze fallen nicht unter das Denkmalschutzgesetz. Diese Zeitgrenze ist nicht im Gesetz nachzulesen, sondern wurde vom Verwaltungsgericht Wiesbaden in seinem Urteil vom 03.05.2000 festgelegt. (Bei der Novellierung des DSchGH wird diese Zeitgrenze sicherlich wegfallen)
Alle Sucher ohne NFG sagten, sie würden nur nach Funden suchen, die nicht unter das DSchG fallen. Das war zwar in 50% aller Fälle gelogen, die Lüge war aber nicht nachzuweisen. Die 50% die nicht gelogen haben waren die WK II-Sucher.
Folge war, dass in Hessen jeder SG der ohne NFG eine Metallsonde führt eine Hausdurchsuchung erhält.
Richtig gelesen !! Zwei Beispiele dazu:
1. Ein SG will seinen ACE 250 verkaufe. Er trifft sich mit dem Käufer auf einer Baustelle um den Detektor dort vorzuführen. Anwohner sehen das und rufen
die Polizei.
2. Ein SG (Deutscher Vize-Schatzsuchermeister 2015 Osburg) stellt seinen PKW neben dem Bauzaun der BAB-Baustelle der A 3 Brückenneubau Limburg/Lahn
ab. Er nimmt seinen MD aus dem Kofferraum und geht suchen. Was er nicht wusste. Aufgrund von Dieseldiebstählen wurde die Baustelle videoüberwacht.
Die Kamera hat den SG also aufgenommen. Die Baufirma hat die Polizei informiert. Über das Kfz_Kennzeichen wurde der Halter ermittelt.
Bei den folgenden Hausdurchsuchungen wurden alle MS’s, alle PC’s, alle Landkarten, alle Funde und alle Kontoauszüge sichergestellt. Im 1. Fall führe dies fast zur Insolvenz, da der SG selbstständig war und alle Firmendaten aus den PC’s waren. Verfahren nach 2 Jahren eingestellt. Fall 2 wurde ebenfalls nach 2 Jahren eingestellt, da nicht nachweisbar war, dass tatsächlich gesucht wurde.
Achtung! Vor der Sicherstellung der Detektoren unbedingt die Batterien herausnehmen, sonst können Säureschäden an der Elektronik vorkommen.
Auf der anderen Seite erhält man in Hessen – aufgrund des o. g. Urteils – ohne größere Probleme eine NFG. Formloser Antrag genügt, wer möchte kann bei mir aber auch einen Vordruck für die Antragstellung erhalten.
Viele Grüße
Walter