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 Neu hier und habe Fragen

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(versteckt)Themen Schreiber
#15
04. März 2017, um 12:03:33 Uhr

Also das "jeder der mit einer Sonde und ohne NFG in Hessen angetroffen wird eine Hausdurchsuchung erhält" kann ich mir nicht vorstellen. Vor solchen eingriffen schützt einen ja auch das Grundgesetz: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Art 13 Absatz(1) "Die Wohnung ist unverletzlich."

Ausnahmen hierfür sind Gefahrenabwehr oder eine besonders schwere Straftat. Das pure antreffen eines Sondengängers ohne NFG ist für mich weder eine Gefahr noch eine besonders schwere Straftat! Nach dem Zeitungsartikel Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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hier

bekommen wir es in Hessen mit dem für „Raubgräberei“ zuständigen Experten des hessischen Landeskriminalamtes , Kriminalhauptkommissar Eckard Laufer zu tun. Selbst er sagt, dass die Hobby Schatzsuche nicht grundsätzlich verboten ist. Außerdem steht dort: "Insbesondere das Denkmalschutzgesetz, die Eigentumsrechte und das Naturschutzgesetz müssten beachtet werden. Wer der „Raubgräberei“, also des gezielten Plünderns historischer Stätten, überführt wird, muss mit Geld- und sogar Freiheitsstrafen rechnen."
Das heißt für mich, ich darf in Gegenden ohne NFG sondeln die nicht durch Denkmalschutz, Natuschutz und Eigentumsrecht geschützt sind.
Walter Franke hat für seine Behauptung auch keine Quelle genannt, deshalb bleibt es solange eine Behauptung.

« Letzte Änderung: 04. März 2017, um 12:15:15 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#16
04. März 2017, um 18:01:16 Uhr

Moin Inveniet,

was meinst Du mit Quelle? Du kannst KHK Laufer anrufen und Dir ein paar Hausdurchsuchungen nennen lassen. In der Presse taucht so etwas nicht auf.

Deiner Beschreibung nach - Limes und Keltenwälle - kommst Du aus dem Hochtaunuskreis.

Da bist Du nicht weit von einer guten Quelle entfernt, dem Vizeschatzsuchermeister im Jahre 2014 in Osburg Daniel H aus Oberreifenberg.

Er packte in der Nähe einer Baustelle seinen Detektor aus dem Kofferraum. Da es an der Baustelle im Vorfeld zu Dieseldiebstählen kam, wurde Daniel dabei fotografiert. Zwei Wochen später Hausdurchsuchung, mit dabei KHK Laufer. Tatvorwurf Verdacht der Unterschlagung.
Alle Detektoren, alle Rechner, alle Landkarten, alle Funde, alle Kontoauszüge sichergestellt.

Herbert aus Frankfurt suchte im Wald am Zaun einer aufgelassenen US-Kaserne- außerhalb, als plötzlich ein Hubschrauber über ihm stand und nicht mehr wegflog. Die Hubschrauberbesatzung konnte ihn unter den Bäumen nicht sehen. Nach ein paar Minuten tauchte ein Streifenwagen auf. Nach ein paar Funksprüchen der Streifenwagenbesatzung mit einem PolBeamten aus Hanau, der eng mit KHK Laufer zusammenarbeitet, wurde der Detektor sichergestellt.
Dumm: Der Hubschrauber suchte mit Hilfe einer Wärmebildkamera eine aus einem nahen Seniorenheim abgängige Person und die Polizei vermutete diese Person am Zaun der Kaserne entdeckt zu haben.
Dumm: Der Detektor war für zwei Jahre weg, solange dauerte es bis mit Rechtsanwalt und unterer Denkmalschutzbehörde geklärt war, dass die Suche in diesem Fall ohne NFG möglich war.

Markus B hatte eben eine Firma gegründet und wollte seinen ACE 150 verkaufen, da er jetzt nicht mehr so viel Zeit für sein Hobby hatte. An einer Hausbaustelle wollte de den Detektor einem Kunden an einem der Erdhügel vor dem Haus vorführen. Nachbar riefen die Polizei, weil sie dachten die beiden wollten Baumaterial entwenden. Polizei, Personalienaufnahme, Hausdurchsuchung.
Wie oben alle Rechner weg usw.
Dumm: Er ging fast in Konkurs, weil sich alle seiner Kundendaten auf den Rechnern befanden.

KHK Laufer kann Dir noch weitere Fälle schildern, z. B. vom Dünsberg und aus Südhessen, und, und, und...

Ja, es stimmt, Du kannst auch ohne NFG in ganz engen Rahmen suchen gehen und wenn sich nach viel Zeit und noch mehr Papierkrieg herausstellt, dass Du für diese eine Suche keine NFG benötigst, dann bekommst Du auch alles wieder zurück.

Tipp: Vor der Sicherstellung die Batterien aus dem Detektor nehmen, sie könnten auslaufen und die Elektronik beschädigen.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)Themen Schreiber
#17
05. März 2017, um 01:47:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
Moin Inveniet,

was meinst Du mit Quelle?
Mit Quelle meine ich, wo hast Du das her?

In Deutschland gilt ja das Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Prinzip der Verhälnismäßigkeit
und bei deinen Geschichten fällt mir auf, daß da schon mehr passiert sein muss als das bloße antreffen der Polizei auf einen Sondengänger. Ich vermute der Kandidat aus Oberreifenberg hat sich schon länger verdächtig verhalten und vlt. archäologische Funde verkauft?
Und weil Nachbarn denken man wolle Baumaterial stehlen, gleich eine Hausdurchsuchung? Also wenn es da nicht an der Verhältnismäßigkeit fehlt? Der Hr.Laufer wird mir sicher keine Auskunft geben aber vlt. hatte hier ja schon jemand eine Hausdurchsuchung und kann uns das Schreiben mal posten.
Gruß Kirk

« Letzte Änderung: 05. März 2017, um 01:48:06 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#18
05. März 2017, um 08:34:39 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
Moin Inveniet,

was meinst Du mit Quelle? Du kannst KHK Laufer anrufen und Dir ein paar Hausdurchsuchungen nennen lassen. In der Presse taucht so etwas nicht auf.

Deiner Beschreibung nach - Limes und Keltenwälle - kommst Du aus dem Hochtaunuskreis.

Da bist Du nicht weit von einer guten Quelle entfernt, dem Vizeschatzsuchermeister im Jahre 2014 in Osburg Daniel H aus Oberreifenberg.

Er packte in der Nähe einer Baustelle seinen Detektor aus dem Kofferraum. Da es an der Baustelle im Vorfeld zu Dieseldiebstählen kam, wurde Daniel dabei fotografiert. Zwei Wochen später Hausdurchsuchung, mit dabei KHK Laufer. Tatvorwurf Verdacht der Unterschlagung.
Alle Detektoren, alle Rechner, alle Landkarten, alle Funde, alle Kontoauszüge sichergestellt.

Herbert aus Frankfurt suchte im Wald am Zaun einer aufgelassenen US-Kaserne- außerhalb, als plötzlich ein Hubschrauber über ihm stand und nicht mehr wegflog. Die Hubschrauberbesatzung konnte ihn unter den Bäumen nicht sehen. Nach ein paar Minuten tauchte ein Streifenwagen auf. Nach ein paar Funksprüchen der Streifenwagenbesatzung mit einem PolBeamten aus Hanau, der eng mit KHK Laufer zusammenarbeitet, wurde der Detektor sichergestellt.
Dumm: Der Hubschrauber suchte mit Hilfe einer Wärmebildkamera eine aus einem nahen Seniorenheim abgängige Person und die Polizei vermutete diese Person am Zaun der Kaserne entdeckt zu haben.
Dumm: Der Detektor war für zwei Jahre weg, solange dauerte es bis mit Rechtsanwalt und unterer Denkmalschutzbehörde geklärt war, dass die Suche in diesem Fall ohne NFG möglich war.



Jetzt weis ich nicht ob ich weinen oder lachen soll. Dieser Aufwand und damit
verpulverte Steuergelder nur um letzten Endes festzustellen das die Suche
rechtlich voellig OK war! Große Show!


  • Michel  


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#19
05. März 2017, um 08:41:06 Uhr

Hallo Inveniet,

der Walter Franke ist garantiert derjenige im Forum, der die handelnden Personen in Hessen am besten kennt.
Durch seine archäologischen Vereine wird er die genannten Personen garantiert auch persönlich kennen.
Also hinterfrag nicht alles, sondern entscheide selbst, wie du jetzt weiter vorgehst. Infos hast du ja genug bekommen.
Glaub nicht, das dich hier im Forum jemand von sondeln abhalten will, den meisten ist es egal wie du sondelst, ob mit oder ohne NFG oder ob überhaupt.

Der KHK Laufer ist in der Sondlerszene übrigens bestens bekannt, auch über Hessen hinaus. Zwinkernd

Gruß Michael

Hinzugefügt 05. März 2017, um 21:41:14 Uhr:

Gerade noch was zu Hessen gelesen.
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https://www.polizei.hessen.de/icc/internetzentral/nav/119/broker.jsp?uCon=be7609de-97f4-af01-7288-b5edad490cfa&uTem=bff71055-bb1d-50f1-2860-72700266cb59&uMen=1195039c-d3c3-e421-9fe8-6a12109241c2


« Letzte Änderung: 05. März 2017, um 21:41:14 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#20
05. März 2017, um 22:04:04 Uhr

Interessanter Artikel. Da läßt sich einiges rauslesen. Danke für den  Beitrag.  Super

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